STN+STN+Aserbaidschan-Kontakte
: Otto Hauser bekommt teilweise Recht

Der frühere Esslinger Bundestagsabgeordnete hat gegen das Magazin „Vice“ einen Teilerfolg erwirkt. Als Strippenzieher in der Aserbaidschan-Connection darf er jedoch weiterhin bezeichnet werden.
Von
Renate Allgöwer
Stuttgart
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Otto Hauser ist gegen ein Magazin vor Gericht gezogen.

picture-alliance/ A/chim Zweygarth