Zuckersteuer kommt 2027
: Gilt sie auch für Bier?

Die Bundesregierung hat eine neue Zuckersteuer auf den Weg gebracht. Ab Juli 2027 sollen zuckerhaltige Getränke zusätzlich besteuert werden. Doch was bedeutet das für Bier?
Von
Lukas Böhl
Berlin
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Bierproduktion: ARCHIV - 04.01.2018, Nordrhein-Westfalen, Meschede-Grevenstein: Bierflaschen mit Kronkorken laufen in der Produktion der Veltins-Brauerei in Meschede-Grevenstein über die Förderbänder einer Befüllungsanlage. (zu dpa: «Bierhersteller erwarten schwieriges Jahr») Foto: Rainer Jensen/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Wird auch Bier teurer?

Rainer Jensen/dpa

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, 14. Oktober 2026, einen Regelungsvorschlag zur Einführung einer Zuckergetränkesteuer beschlossen. Mit der neuen Abgabe will die Bundesregierung den Zuckerkonsum reduzieren und gleichzeitig die gesetzliche Krankenversicherung finanziell entlasten.

Die Steuer soll ab dem 1. Juli 2027 gelten. Betroffen wären Getränke mit einem Gesamtzuckergehalt von mindestens fünf Gramm pro 100 Milliliter. Allerdings gibt es mehrere Ausnahmen. Dazu gehören auch Bier und bestimmte Biermischgetränke.

Gilt die Zuckersteuer auch für normales Bier?

Nein, normales Bier soll nicht von der neuen Zuckersteuer betroffen sein. Das geht aus den Informationen des Bundesfinanzministeriums vom 14. Oktober 2026 hervor.

Demnach sollen alkoholhaltige Getränke grundsätzlich von der Zuckergetränkesteuer ausgenommen bleiben. Der Grund: Alkoholische Getränke unterliegen in der Regel bereits anderen Verbrauchsteuern.

Bier wird in Deutschland beispielsweise bereits durch die Biersteuer besteuert. Eine zusätzliche Zuckergetränkesteuer ist für normales alkoholhaltiges Bier deshalb nicht vorgesehen.

Das gilt unabhängig davon, ob das Bier geringe Mengen Zucker enthält. Entscheidend ist, dass alkoholhaltige Getränke nach dem bisherigen Regelungsvorschlag ausdrücklich ausgenommen werden sollen.

Wird alkoholfreies Bier durch die Zuckersteuer teurer?

Auch für Verbraucher, die bevorzugt alkoholfreies Bier trinken, gibt es Entwarnung: Alkoholfreies Bier soll ebenfalls von der Zuckersteuer ausgenommen bleiben.

Das Bundesfinanzministerium nennt alkoholfreies Bier ausdrücklich als eine der Ausnahmen. Gleiches gilt für alkoholfreien Wein, alkoholfreien Sekt, alkoholfreie Liköre und alkoholfreie Cocktails.

Damit soll alkoholfreies Bier nicht automatisch unter die neue Steuer fallen, selbst wenn ein Produkt einen höheren Gesamtzuckergehalt aufweist.

Wer regelmäßig alkoholfreies Bier kauft, muss aufgrund der geplanten Zuckersteuer folglich nicht mit einem zusätzlichen Preisaufschlag rechnen. Unabhängig davon können Hersteller und Händler ihre Verkaufspreise weiterhin selbst festlegen.

Gilt die Zuckersteuer auch für Radler und Biermischgetränke?

Auch Radler und andere Biermischgetränke sollen nach den bisherigen Plänen grundsätzlich von der Zuckersteuer ausgenommen werden.

Das Bundesfinanzministerium sieht ausdrücklich vor, dass neben alkoholischen Getränken und bestimmten alkoholfreien Alternativen auch Mischgetränke auf dieser Basis von der neuen Abgabe ausgenommen bleiben.

Das ist besonders bei Radler relevant. Schließlich wird das beliebte Biermischgetränk üblicherweise aus Bier und Limonade hergestellt. Während zuckerhaltige Limonade künftig besteuert werden könnte, soll ein entsprechendes Biermischgetränk unter die vorgesehene Ausnahme fallen.

Auch bei alkoholfreiem Radler kommt es auf die genaue gesetzliche Einordnung an. Nach dem veröffentlichten Regelungsvorschlag sollen entsprechende Mischgetränke auf Basis alkoholfreien Biers ebenfalls ausgenommen sein.

Wie hoch soll die Zuckersteuer ausfallen?

Für Getränke, die nicht unter eine der Ausnahmen fallen, plant die Bundesregierung zwei Steuersätze. Die Höhe der Abgabe richtet sich nach dem Gesamtzuckergehalt.

Unter 5 Gramm Zucker pro 100 Milliliter: keine Zuckersteuer

Ab 5 bis unter 8 Gramm Zucker pro 100 Milliliter: 26 Cent pro Liter

Ab 8 Gramm Zucker pro 100 Milliliter: 32 Cent pro Liter

Bei einer Ein-Liter-Flasche Cola mit mindestens acht Gramm Zucker pro 100 Milliliter würden damit 32 Cent Steuer anfallen. Eine 0,5-Liter-Flasche wäre mit 16 Cent und eine 1,5-Liter-Flasche mit 48 Cent belastet.

Die Abgabe müssen zunächst Hersteller beziehungsweise Großhändler entrichten. Allerdings ist die Steuer darauf ausgelegt, dass die zusätzliche Belastung an die Verbraucher weitergegeben werden kann.

Die Bundesregierung rechnet deshalb bei betroffenen Getränken mit Preiserhöhungen im zweistelligen Cent-Bereich. Wie stark die Verkaufspreise tatsächlich steigen, entscheiden letztlich die Hersteller und Händler.

Warum führt die Bundesregierung eine Zuckersteuer ein?

Mit der neuen Zuckergetränkesteuer verfolgt die Bundesregierung vor allem gesundheitspolitische und finanzielle Ziele.

Ein dauerhaft hoher Zuckerkonsum erhöht das Risiko für Übergewicht, Typ-2-Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Karies. Durch die Steuer sollen Verbraucher weniger zuckerhaltige Getränke konsumieren. Gleichzeitig will die Bundesregierung Hersteller dazu bewegen, den Zuckergehalt ihrer Produkte zu reduzieren.

Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums verursacht der erhöhte Konsum gezuckerter Getränke im deutschen Gesundheitssystem jährlich Versorgungskosten von etwa 2,1 Milliarden Euro.

Die Zuckersteuer soll außerdem zusätzliche Einnahmen für den Bund schaffen. Für 2027 rechnet das Finanzministerium mit rund 690 Millionen Euro, für 2028 mit etwa 925 Millionen Euro. Die Einnahmen sollen dazu beitragen, die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung stabil zu halten.

Ab wann gilt die Zuckersteuer in Deutschland?

Die Zuckergetränkesteuer soll nach den bisherigen Plänen am 1. Juli 2027 eingeführt werden. Der Bundestag muss der gesetzlichen Regelung allerdings noch zustimmen. Änderungen am Regelungsvorschlag sind daher weiterhin möglich.