Zierhecke
: Warum die Thuja in Kleingärten oft verboten ist

Die Thuja gehört zu den beliebtesten Heckenpflanzen Deutschlands. Doch in vielen Kleingartenanlagen ist der Lebensbaum nicht erlaubt.
Von
Lukas Böhl
Stuttgart
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Thuja-Hecke im Kleingarten

Thuja-Hecke im Kleingarten.

Patrick Pleul/dpa

Thuja-Hecken sind in deutschen Gärten weit verbreitet. Sie wachsen dicht, lassen sich in Form schneiden und schützen zuverlässig vor neugierigen Blicken. Was im privaten Hausgarten meist problemlos möglich ist, kann im Schrebergarten allerdings gegen die geltenden Regeln verstoßen. In zahlreichen Kleingartenvereinen sind Thujas und andere Koniferen ausdrücklich untersagt.

Der Grund dafür liegt vor allem im besonderen Zweck eines Kleingartens. Anders als ein reiner Zier- oder Freizeitgarten soll er auch dem Anbau von Obst, Gemüse und anderen Gartenbauerzeugnissen dienen. Große, dicht wachsende Nadelgehölze passen nach Auffassung vieler Kleingartenverbände nicht zu diesem Konzept.

Was das Bundeskleingartengesetz vorschreibt

Die rechtliche Grundlage bildet das Bundeskleingartengesetz (BKleingG). Nach § 1 Abs. 1 dient ein Kleingarten der nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere der Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf, sowie der Erholung.

Das bedeutet: Ein Schrebergarten darf durchaus Blumenbeete, Rasenflächen, Sitzplätze und Zierpflanzen enthalten. Der Anbau von Obst und Gemüse muss aber ein wesentlicher Bestandteil der Nutzung bleiben.

Ein ausdrückliches bundesweites Verbot von Thuja-Hecken enthält das Bundeskleingartengesetz allerdings nicht. Welche Gehölze tatsächlich erlaubt sind, regeln die Gartenordnungen der zuständigen Verbände und Vereine. Sind diese wirksam in den Pachtvertrag einbezogen, müssen sich die Pächter daran halten.

In Stuttgart und Sachsen sind Koniferen ausdrücklich verboten

Wie konkret solche Vorschriften ausfallen können, zeigt die Gartenordnung des Bezirksverbands der Gartenfreunde Stuttgart. In Abschnitt 1.2 über Ziergehölze werden Koniferen für die gesamte Gartenanlage ausgeschlossen. Als Beispiele nennt die Ordnung ausdrücklich Thuja, Scheinzypressen, Wacholder- und Kiefernarten.

Auch in Sachsen gelten strenge Regeln. Der Landesverband Sachsen der Kleingärtner hat mit seiner zum 1. Januar 2020 in Kraft getretenen Rahmenkleingartenordnung sämtliche Nadelgehölze und Koniferen ausgeschlossen. Das Verbot betrifft sowohl einzeln stehende Gehölze als auch Hecken.

Die Beispiele zeigen, dass es sich nicht nur um unverbindliche Empfehlungen handelt. In entsprechend geregelten Anlagen kann bereits das Pflanzen einer einzelnen Thuja gegen die Gartenordnung verstoßen.

Allerdings sind die Vorschriften nicht überall identisch. Entscheidend ist deshalb immer, welche Gartenordnung für die jeweilige Kleingartenanlage verbindlich gilt.

Warum Thuja-Hecken im Kleingarten unerwünscht sind

Hinter den Verboten stehen verschiedene gärtnerische und ökologische Überlegungen.

1. Hoher Platzbedarf und starke Beschattung

Thujas können je nach Art und Sorte mehrere Meter hoch werden. Als dichte Hecke nehmen sie nicht nur Platz ein, sondern können auch benachbarte Beete beschatten. Gerade in kleinen Kleingärten ist ausreichend Sonnenlicht jedoch wichtig, damit Gemüse, Kräuter und Obst gedeihen können.

Hinzu kommt die Konkurrenz um Wasser und Nährstoffe. Größere Gehölze können mit ihren Wurzeln einen erheblichen Teil des Bodens beanspruchen.

2. Begrenzter ökologischer Nutzen

Thuja-Hecken bieten zwar Deckung und können Vögeln als Rückzugsort oder Nistplatz dienen. Im Vergleich zu vielen heimischen Blüten- und Fruchtgehölzen ist ihr Nutzen als Nahrungsquelle für Insekten und Vögel jedoch begrenzt.

Heimische Sträucher wie Kornelkirsche, Weißdorn oder geeignete Wildrosen können dagegen Blüten, Früchte und Lebensräume für zahlreiche Tierarten bereitstellen. Sie tragen damit zu einer vielfältigeren Bepflanzung der Kleingartenanlage bei.

3. Auswirkungen auf den Boden

Ein weiteres Argument der Kleingartenverbände betrifft die mögliche Bodenversauerung durch Nadelgehölze. Herabfallendes Pflanzenmaterial kann unter bestimmten Bedingungen die Eigenschaften des Bodens beeinflussen.

Die häufig zu lesende Behauptung, Thuja-Hecken würden den Boden grundsätzlich stark versauern, ist allerdings zu pauschal. Wie sich der pH-Wert entwickelt, hängt unter anderem von der Bodenart, der Ausgangssituation und der Bewirtschaftung ab. Die Bodenversauerung allein erklärt deshalb nicht sämtliche Thuja-Verbote.

4. Einheitliche Regeln für die gesamte Gartenanlage

Kleingartenordnungen sollen außerdem verhindern, dass einzelne Parzellen durch hohe, blickdichte Gehölzwände geprägt werden. Sie regeln deshalb häufig nicht nur die Pflanzenarten, sondern auch zulässige Heckenhöhen, Grenzabstände und die Gestaltung der Gemeinschaftsflächen.

Dabei geht es auch um die Interessen der Nachbarn: Eine mehrere Meter hohe Thuja-Hecke kann Licht nehmen und die Nutzung angrenzender Gartenflächen beeinträchtigen.