Tipps für rechtssicheres Halloween: Auch Gruseln hat Grenzen: Süßes oder Saures - aber nur nach Regeln

Eine Treppe vor einem Friedhof bei Nacht umgeben von leuchtenden Halloween Kürbissen mit gruseligen Gesichtern und einem Geist.
Imago/Bihlmayerfotografie„Süßes oder Saures“: Zu Halloween werden am Donnerstag wieder überall Kinder und auch Jugendliche mit diesem Ruf auf Beute hoffen. Das Gruselfest könnte ein harmloses Kindervergnügen sein. Doch tatsächlich ist der 31. Oktober für die Polizei ein arbeitsintensiver Tag. Denn manche glauben, dass zu Halloween keine Regeln gelten, was natürlich falsch ist. Fragen und Antworten rund um ein rechtssicheres Gruselfest:
Was ist an Halloween problematisch?
In den vergangenen Jahren gab es rund um Halloween eine Vielzahl von Zwischenfällen, bei denen aus dem spaßigen Gruseln Sachbeschädigungen, Gewalttaten oder Nötigungen wurden.

Solche Waffenattrappen sind an Halloween problematisch.
Foto: Imago/Jam PressWann ist Schluss mit lustig?
Wie zu jedem anderen Anlass auch ist dies bei den vom Gesetz festgelegten Regeln der Fall: Wer mit „Süßes oder Saures“ Süßigkeiten erbittet, kann das machen, ohne aber auf die Herausgabe bestehen zu können. Das Süße soll freiwillig und gern gegeben werden: Das Saure eine leere, spaßig gemeinte Drohung bleiben.
Was sind typische Halloween-Vergehen?

Eier werfen ist ein beliebter Streich zu Halloween. Geht bei solchen Aktivitäten zum Beispiel eine Scheibe kaputt, haftet der Verursacher.
Foto: dpa/Silvia Marks
Welche Strafen drohen?
Die Polizei kontrolliert bundesweit verstärkt:

Randale an Halloween am 31. Oktober 2023 in Duisburg.
Foto: Imago/Funke Foto ServicesDürfen Kinder allein losziehen?
Auch hier gilt, dass Halloween nicht die generell geltenden Regeln – in dem Fall die Aufsichtspflicht – aufhebt:

Grundsätzlich sollten Eltern ihre Kinder auch für die Streiche sensibilisieren und sie von Sachbeschädigungen und anderen Straftaten abhalten.
Foto: dpa/Arne DedertWer ersetzt Schäden?
Falls der Verursacher einer Sachbeschädigung oder Körperverletzung festgestellt wird, muss dieser für den Schaden aufkommen. Ansonsten kann eine Wohngebäudeversicherung Betroffenen Schäden durch mutwillige Beschädigung zumindest teilweise ersetzen.
Gilt ein Horror-Chauffeur als Scherz?
Die Kinder verkleiden sich, der Vater fährt sie mit Horrormaske von Haus zu Haus. Was in die Szenerie passt, kann aber auch mit einem Bußgeld für den Autofahrer enden. Denn das Verhüllen des Gesichts während der Fahrt ist verboten, Zuwiderhandlungen kosten 60 Euro. Alkohol am Steuer sollte ohnehin tabu sein.
Sind Horror-Hunde einfach süß?
Ein Hund als Spinne oder eine Katze als Gruselkürbis verkleidet finden manche süß. Für die Kostümierung von Haustieren gibt es einige Anbieter. Die Tierschutzorganisation Vier Pfoten warnt davor. Tiere würden beunruhigt, weil sie die Maskerade nicht abwerfen können, verdeckte Ohren oder ein verdeckter Schwanz können sie zudem verängstigen. Unproblematisch seien Kostümwesten, die wie ein Wärmeschutz getragen werden.