Schleswig-Holstein: Beziehung zu Schülerin: Stellvertretender Schulleiter aus Kiel kein Beamter mehr

Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein: Ein stellvertretender Leiter eines Gymnasiums hat sein Beamtenverhältnis wegen seiner Beziehung zu einer minerjährigen Schülerin verloren (Symbolfoto):
Markus Scholz/dpa- Verwaltungsgericht entfernte den Vizeleiter eines Kieler Gymnasiums aus dem Beamtenverhältnis.
- Grund war eine 15 Monate dauernde Beziehung zu einer anfangs 16-jährigen Schülerin.
- Laut Gericht gab es zahlreiche sexuelle Handlungen, einschließlich regelmäßigem Geschlechtsverkehr.
- Der Mann nutzte seine Stellung aus und stellte schulische Vorteile in Aussicht – schwerer Verstoß.
- Das Urteil ist nicht rechtskräftig: Eine Berufung beim Oberverwaltungsgericht ist möglich.
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Wegen einer intimen Beziehung zu einer minderjährigen Schülerin ist der stellvertretende Leiter eines Kieler Gymnasiums aus dem Beamtenverhältnis entfernt worden. Das entschied das schleswig-holsteinische Verwaltungsgericht in Schleswig laut Mitteilung vom Mittwoch. Damit gab das Gericht demnach einer Klage des Bildungsministeriums statt und verhängte die disziplinarrechtliche Höchstmaßnahme.
Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Mann über 15 Monate hinweg eine Beziehung mit der anfangs 16-Jährigen geführt hatte. Dabei kam es laut Gericht zu einer Vielzahl sexueller Handlungen einschließlich regelmäßigem Geschlechtsverkehr.
Bestehendes Macht- und Autoritätsgefälle bewusst ausgenutzt
Aus Sicht der Kammer setzte der Mann seine Stellung als stellvertretender Schulleiter gezielt ein, um ein Näheverhältnis herzustellen und dieses nach seinen Vorstellungen zu gestalten. So soll er der Minderjährigen schulische Vorteile in Aussicht gestellt und sie zur Vornahme sexueller Handlungen überredet haben.
Er habe das bestehende Macht- und Autoritätsgefälle bewusst ausgenutzt und sich damit nicht nur über seine Amtspflichten hinweggesetzt, sondern diese zur Befriedigung eigener Bedürfnisse missbraucht, hieß es. Damit liege ein schwerer Verstoß gegen das strikte Distanzgebot für Lehrkräfte vor.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Schleswig eingelegt werden.