München: Brunners Tod soll kein Mord gewesen sein
München - Die Kläger im Brunner-Prozess bleiben beim Mordvorwurf gegen einen der beiden angeklagten S-Bahn-Schläger und fordern für beide hohe Gefängnisstrafen. Die Verteidigung streitet die Mordabsicht ab.
Regungslos sitzt der Angeklagte Markus S. (19) in der Gerichtsverhandlung über den gewaltsamen Tod von Dominik Brunner, den Blick stur nach vorne gerichtet. Auch als am Dienstag im Münchner Landgericht Staatsanwältin Verena Käbisch in ihrem Plädoyer den Mordvorwurf erneuert und die höchstmögliche Jugendstrafe von zehn Jahren für seine Tat fordert, verzieht er keine Miene.
Auch Sebastian L. (18) ist nicht anzusehen, was in ihm vorgeht, als zumindest der Mordvorwurf gegen ihn zurückgenommen wird. Er sei „einen Zentimeter vom Tötungsvorsatz entfernt“ gewesen, sagt die Staatsanwältin dazu. Es bleibt jedoch der Vorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge und – wie bei Markus S. – die versuchte räuberische Erpressung gegen die Kinder. Für den zweiten Angeklagten fordert die Anklagebehörde acht Jahre Gefängnis. Beide fallen damit unter das Jugendstrafrecht. „Dominik Brunner hat am 12. September vergangenen Jahres Zivilcourage gezeigt. Er hat sich schützend vor vier Jugendliche gestellt und hat das mit seinem Leben bezahlt“, eröffnete Verena Käbisch ihren Schlussvortrag. „Der Grund für Brunners Tod“ seien die beiden Angeklagten. „Brunner würde ohne das Handeln der beiden noch leben.“
Der 50-jährige Geschäftsmann war am 12. September 2009 Opfer einer brutalen Prügelattacke der zum Tatzeitpunkt 17- und 18-jährigen Angeklagten am Münchner S-Bahnhof Solln geworden. Er hatte sich schützend vor eine Gruppe von vier Jugendlichen gestellt, die von S. und L. laut Anklage bedroht wurden. Der Grund für den Übergriff auf den Geschäftsmann war laut Staatsanwaltschaft, „dass die Angeklagten darüber wütend waren, dass sich jemand einmischt“. Insbesondere Markus S., der laut Zeugenaussagen der „deutlich aggressivere“ Angreifer war, habe „mit dem Tod seines Opfers gerechnet und mit Tötungsvorsatz gehandelt“, sagte die Anklägerin.
Im Prozessverlauf war bekannt geworden, dass Brunner nicht unmittelbar durch die Tritte, sondern an Herzkammerflimmern gestorben war, das durch den Übergriff ausgelöst wurde. Brunner litt laut medizinischem Gutachten an einem krankhaft vergrößerten Herzen. Dies spielt laut Käbisch bei der Bewertung der Taten „jedoch keine Rolle“. Die Staatsanwältin erklärte, niemand habe „Anspruch auf ein top-gesundes Opfer“. Die Beweisaufnahme hatte ergeben, dass die beiden Angeklagten insgesamt mindestens 22 Mal auf ihr Opfer eingetreten und eingeschlagen hatten.
Die beiden Angeklagten verfolgten die Plädoyers aufmerksam, aber ohne jede Regung. Von Stetten hatte S. unter anderem auch sein Desinteresse an der Verhandlung vorgeworfen – er habe im Gerichtssaal Raptexte geschrieben und gemalt. Sein Geständnis sei „nicht ernst zu nehmen“. Das Geständnis von L. dagegen sei „von echter Reue getragen gewesen“. Laut Zeugen setzt dieser sich auch in Briefen an Freunde und Verwandte stark mit seinen Taten auseinander.
Die Verteidiger von Markus S. bestritten die Mordabsicht. Sie forderten eine Jugendstrafe von „deutlich weniger als sieben Jahren“ Haft. Die beiden Anwälte bewerteten die Tat in zwei Phasen, zunächst als Körperverletzung mit Todesfolge und in der zweiten Phase als versuchten Totschlag. Erst als Brunner am Boden lag, sei eine bedingte Tötungsabsicht bei Markus S. anzunehmen gewesen. Den Ausschlag für die massiven Schläge habe aber der Erstschlag Brunners auf dem Bahnsteig der S- Bahn-Haltestelle München-Solln gegeben.
Die Anwälte von Sebastian L. hielten eine Jugendstrafe von dreieinhalb Jahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge sowie versuchter räuberischer Erpressung für ihren Mandanten für ausreichend. Er sei am Angriff nicht mehr wirklich beteiligt gewesen, als Brunner am Boden lag und habe Markus S. zu stoppen versucht.