Misslungene Hinrichtung von Christa Pike
: Ist humanes Töten überhaupt möglich?

Zwei Giftspritzen verfehlen ihre Wirkung und hinterlassen Christa Pike in kritischem Zustand. Nach der missglückten Hinrichtung ist eine Debatte um die Todesstrafe entbrannt.
Von
Markus Brauer
Nashville
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 Auf einer solchen Liege in einem ähnlichen, fensterlosen, kargen Raum lag Christa Pike am 30. September, um getötet zu werden.

Auf einer solchen Liege in einem ähnlichen, fensterlosen, kargen Raum lag Christa Pike am 30. September, um getötet zu werden.

Ben Gray/Atlanta Journal-Constitution/AP/dpa
  • Missglückte Hinrichtung in Nashville: Christa Pike überlebte zwei Giftspritzen und liegt kritisch.
  • Der Vorfall löst erneut eine Debatte über die Todesstrafe und „humane“ Tötung aus.
  • Experten verweisen auf Fehlerrisiken der Giftspritze und mögliches Leiden durch Lungenödem.
  • Alternativen wie Erschießung oder Hängen gelten teils als schneller, bleiben jedoch umstritten.
  • Medizinische Verbände lehnen Beteiligung an Exekutionen ab, einzelne Ärzte argumentieren dagegen.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

„Um 20.26 Uhr berichteten Zeugen der Hinrichtung, dass die Vollstrecker beide Spritzen mit den tödlichen Chemikalien injiziert hätten und Pike noch am Leben sei und schnarche“, heißt es in einem Gerichtsdokument. Auch nach Angaben des Richters Kyle Hixson habe der Staat die 50-Jährige zunächst nicht für tot erklärt.

Im kritischen Zustand in einer Klinik

Christa Pike überlebte am Mittwoch (30. September) im Hochsicherheitsgefängnis Riverbend (Riverbend Maximum Security Institution) in Nashville (US-Bundesstaat Tennessee) den Vollstreckungsversuch ihrer Hinrichtung per Giftspritze mit Pentobarbital, einem stark wirkenden Barbiturat (Schlafmittel), das in den USA hird häufig bei Hinrichtungen verwendet wird. Seitdem liegt die 50-jährige Todeskandidatin, die eigentlich längst tot sein sollte, im kritischen Zustand in einer Klinik in Nashville.

Dieses vom Strafvollzugsamt von Tennessee zur Verfügung gestellte Foto zeigt Christa Pike am 12. Januar 2023.

Dieses vom Strafvollzugsamt von Tennessee zur Verfügung gestellte Foto zeigt Christa Pike am 12. Januar 2023.

Uncredited/Tennessee Department of Correction/dpa

Die gescheiterte Hinrichtung Christa Pikes hat erneut eine Debatte um die Todesstrafe ausgelöst.  Immer wieder argumentieren Befürworter und Gegner der Hinrichtung von Straftätern mit Blick auf Abschreckungseffekte oder ob die Verurteilten gleiches wie ihren Opfern widerfahren solle. Kürzer kommt dagegen der Aspekt, ob humanes Töten möglich ist.

Kann ein Mensch überhaupt auf humane Weise hingerichtet werden - oder gibt es lediglich Methoden, die weniger qualvoll sind als andere? Anders gesagt: Kann man einem gesunden Menschen auf humane Weise das Leben nehmen oder kann man jemanden nur human oder weniger human hinrichten? Ein Überblick:

Wie Gegner der humanen Hinrichtung argumentieren

Die US-Rechtsprofessorin Corinna Barrett Lain, die jahrelang zur Giftspritze geforscht hat, erklärt, diese sei vor allem entwickelt worden, um einen human aussehenden Tod zu erzeugen. Die medizinische Umgebung mit Liege, Infusion und Medikamenten verdecke, dass auch die Hinrichtung mit Giftspritze ein gewaltsamer Vorgang sei. Das Töten eines gesunden Menschen gegen den Überlebenswillen seines Körpers erfordere immer notwendigerweise Gewalt.

Es handele sich bei der Anwendung der Giftspritze außerdem um „einen äußerst heiklen, fehleranfälligen Eingriff, der von ungeschultem Personal durchgeführt wird“, berichtet die Professorin. Sie bezeichnete die Exekution per Giftspritze als „Rezept für eine Katastrophe“. In ihrem Buch betont sie, dass die Art der Hinrichtung nicht als medizinisches Verfahren wissenschaftlich entwickelt und kontrolliert wurde.

Ein undatiertes Foto, das vom U.S. District Court zur Verfügung gestellt wurde, zeigt die Hinrichtungsstätte in der neuen Hinrichtungskammer im Louisiana State Penitentiary.

Ein undatiertes Foto, das vom U.S. District Court zur Verfügung gestellt wurde, zeigt die Hinrichtungsstätte in der neuen Hinrichtungskammer im Louisiana State Penitentiary.

Uncredited/U.S. DISTRICT COURT/dpa

Leiden lässt sich nicht ausschließen

Mediziner wie der Anästhesist Joel Zivot bezweifeln zudem, dass sich Leid bei den Betroffenen zuverlässig ausschließen lässt. Untersuchungen von Leichen nach Hinrichtungen per Giftspritzen zeigten bei vielen ein Lungenödem: Flüssigkeit tritt dabei in die Lunge ein, was bei noch bestehendem Bewusstsein ein Gefühl von Luftnot beziehungsweise Ertrinken hervorrufen könnte.

Umstritten ist, ob die Verurteilten zu diesem Zeitpunkt noch genug Bewusstsein haben können, um eine solche Atemnot oder Schmerzen wahrzunehmen. Fehlende sichtbare Reaktionen seien aber nicht automatisch ein Beweis für Bewusstlosigkeit, erläutert Zivot. „Diese Methode ist eindeutig grausam. Es ist an der Zeit, damit aufzuhören.“

Die Anästhesistin und Bioethikerin Gail van Norman kam in ihren Untersuchungen zu dem Schluss, dass Menschen lange genug bei Bewusstsein bleiben könnten, um die mit einem akuten Lungenödem verbundene extreme Atemnot zu erleben.

Das US-Justizministerium bewertet solche Fälle unterschiedlich. Eine Überprüfung von 2025 sah erhebliche wissenschaftliche Unsicherheit darüber, ob Pentobarbital unnötiges Leiden verursacht. Die neue Führung des Ministeriums seit dem Amtsantritt von US-Präsident Donald Trump verwarf diese Einschätzung 2026 jedoch und hält die Methode derzeit bei korrekter Anwendung für rechtlich zulässig.

Protest gegen die Todesstrafe in den USA.

Protest gegen die Todesstrafe in den USA.

George Walker IV/AP/dpa

Argumente für eine möglichst schmerzarme Hinrichtung

Andere Experten halten zumindest einen weitgehend schmerzfreien Tod für medizinisch möglich. Der Pharmakologe Craig Lindsley und der Anästhesist Joseph Antognini kamen in Gutachten zum Einsatz von Pentobarbital zu dem Schluss, dass eine ausreichend hohe Dosis innerhalb kurzer Zeit zur Bewusstlosigkeit führen könne. Kritiker verweisen allerdings darauf, dass solche Einschätzungen vielfach im Auftrag von Behörden entstanden, die ihre Hinrichtungsprotokolle vor Gericht verteidigten.

Eine Zwischenposition vertritt Deborah Denno, die nach eigenen Angaben seit mehr als 30 Jahren zu Hinrichtungen forscht, allen voran mit der Todesstrafe per Giftspritze. Sie spricht statt von „humanen“ von weniger unmenschlichen Methoden. Eine Erschießung könne unter diesem Gesichtspunkt schneller und zuverlässiger zum Bewusstseinsverlust führen als medizinisch wirkende Verfahren mit Giftstoffen oder Stickstoff. Die Anwendung von Giftspritzen sei fehleranfällig. Zudem sei das Gefängnispersonal nicht ausreichend dafür ausgebildet.

Besonders grausam: Tod durch Stickstoff

  • Besonders umstritten ist die noch nicht lange genutzte Hinrichtungsmethode mit Stickstoff. Der US-Bundesstaat Alabama hatte sie als besonders humane Alternative beworben. Physiologen widersprechen dem jedoch deutlich: David Poole und Damian Bailey kamen 2024 zu dem Schluss, dass Stickstoffmangel schwere Atemnot und erheblichen Stress verursachen könne.
  • Hängen kann unterdessen bei technisch korrekter Durchführung sehr schnell zur Bewusstlosigkeit führen, bei Fehlern jedoch in langsames Ersticken oder sogar Enthauptung münden.
  • Tod durch den Strang.

    Tod durch den Strang.

    Imago/CTK Photo
  • Der elektrische Stuhl, einst selbst als humanere Alternative zum Hängen eingeführt, kann derweil schwere Verbrennungen verursachen und die Hinrichtung dadurch ist in der Vergangenheit mehrfach fehlgeschlagen.
  •  Elektrischer Stuhl im ehemaligen Gefängnis West Virginia Penitentiary in Moundsville.

    Elektrischer Stuhl im ehemaligen Gefängnis West Virginia Penitentiary in Moundsville.

    Imago/Imagebroker
  • Auch die klassische Gaskammer wird wegen des langwierigen Erstickungstodes weitgehend nicht mehr genutzt.
  • Eine Gaskammer, die im Museum of Colorado Prisons ausgestellt ist. Das Museum befindet sich in der ehemaligen Frauenvollzugsanstalt, die 1935 erbaut wurde. Acht Gefangene wurden in dieser Einheit hingerichtet, der letzte von ihnen 1967.

    Eine Gaskammer, die im Museum of Colorado Prisons ausgestellt ist. Das Museum befindet sich in der ehemaligen Frauenvollzugsanstalt, die 1935 erbaut wurde. Acht Gefangene wurden in dieser Einheit hingerichtet, der letzte von ihnen 1967.

    Imago/Imagebroker

Ist humanes Töten überhaupt möglich?

Unter Experten gibt es darauf keine einheitliche Antwort. Schon der Begriff „human“ ist umstritten. Kann ein Mensch getötet werden, ohne oder mit möglichst wenig bewusst erlebtem körperlichem Schmerz? Es gibt Mediziner und Experten, die das unter ganz bestimmten Bedingungen für möglich halten.

Wenn die Beschreibung mit „human“ dagegen auch andere Themengebiete wie Angst, Zwang, Würde, Zuverlässigkeit des Verfahrens und die ethische Dimension des absichtlichen Tötens umfasst, fällt die Antwort insbesondere unter Medizinethikern und Hinrichtungsexperten oft viel stärker in Richtung Nein aus.

Der Rechtswissenschaftler Austin Sarat sieht insgesamt ein wiederkehrendes Muster: Hängen, elektrischer Stuhl, Gaskammer und schließlich Giftspritze seien jeweils mit dem Versprechen eingeführt worden, das Töten sicherer und humaner zu machen. In der Regel bewahrheitete sich das aber nicht.

Hinrichten ohne Leiden? Das geht nicht

, Die wissenschaftliche Debatte läuft insgesamt deshalb weniger auf die Frage hinaus, ob eine Hinrichtung vollkommen human sein kann, als darauf, wie zuverlässig sich Schmerz, Angst und ein langwieriger Sterbeprozess vermeiden lassen. Eine Methode, bei der Leiden ausgeschlossen werden kann, gibt es nach heutigem Wissensstand nicht.

Große medizinische Organisationen stehen der Beteiligung von Ärzten an Hinrichtungen grundsätzlich ablehnend gegenüber. Darin liegt ein grundlegendes Dilemma: Gerade diejenigen, die Narkose, Venenzugänge und Bewusstseinszustände am besten beurteilen könnten, sollen sich aus ethischen Gründen nicht am Töten beteiligen.

Einzelne Mediziner vertreten allerdings eine andere Position. Der Harvard-Anästhesist David Waisel argumentierte etwa, ärztliche Beteiligung könne gerechtfertigt sein, wenn sie das Leiden eines ohnehin zum Tod verurteilten Menschen verringere. (mit dpa-Agenturmaterial)