20 Jahre Sonntagsbrötchen: Der „Brötchen-Krieg“ von 1995/96: „Brötchen-Rebell“ von Stuttgart

„Brötchen-Rebell“: Bäckermeister Thomas Gaux steht im Juni 1995 vor seiner Bäckerei-Filiale in Stuttgart-Luginsland.
StN/KraufmannStuttgart - Im Sommer 1995 ging es für Stuttgarts Bäcker heiß her. Nicht etwa, weil das Wetter so überragend war. Mit durchschnittlich 21,2 Grad Celsius war der Juli durchwachsen. Der August war mit 18,4 Grad Celsius noch trostloser. Was die Gemüter damals landesweit wirklich erhitzte, war der legendäre „Brötchen-Krieg“.
Bäcker gegen Behörden
Einige verwegene Bäckermeister wollten das behördliche Sonntagsbackverbot und den Verkauf frischer Brötchen nicht länger hinnehmen. Dass die Tankstellen Fertigbackbrötchen verkaufen durften, ihre Geschäfte sonntags aber geschlossen bleiben mussten, ging ihnen gehörig gegen den Strich.
Im Kampf gegen die reninenten Bäcker riefen Stuttgarts Behörden schließlich die Ordnungshüter zu Hilfe. Als der Untertürkheimer Bäcker- und Konditormeister Thomas Gaux trotz amtlichen Verbots am Sonntagmorgen, den 28. August 1995, seine Backstuben in Luginsland, Wangen, im Stuttgarter Osten und in Fellbach öffnete, standen schon mehrere Uniformierte vor den Ladentüren. Die Beamten erstatteten gegen den „Brötchen-Rebellen“ Anzeige wegen Verstoßes gegen das Bäckerarbeitszeit- und das Ladenschlußgesetz.
Der Stuttgarter Bäcker Thomas Gaux begehrt auf
Doch Gaux und seine Mitstreiter aus ganz Baden-Württemberg backten und verkauften weiter. Dass die Sonntagsbrötchen fünf Pfennig teurer waren als sonst, störte die Kunden nicht weiter. Die Regale mit frischen Brötchen waren schon nach kurzer Zeit ausverkauft. Im September 1995 drohte das Stuttgarter Ordnungsamt dem „Bäcker-Rebellen“ schließlich mit einem Bußgeld von 3000 Mark.
Daraufhin verschenkte Gaux seine Brötchen. „Nehmen Sie sich, soviel Sie wollen. Wir dürfen nicht verkaufen, wir verschenken die Brötchen“, sagte er den verdutzten Kunden, die am Sonntag vor seinen Geschäften Schlange standen. Diese holten dennoch den Geldbeutel hervor. Münzen, Zehn- und Zwanzigmarkscheine landeten in einem kleinen Korb. Statt die Sonntagsbrötchen zu bezahlen, spendeten sie für einen guten Zweck.
Bäcker Gaux gab das Geld weiter an Stuttgarter Kindergärten und an die Björn-Steiger-Stiftung. „Das stehe ich schon noch ein paar Wochen durch“, war Gaux’ Hoffnung. „Wenn der Druck größer wird, werden die Ordnungsämter schon nachgeben.“
Volkes Stimme entscheidet
Der „Brötchen-Krieg“ zog immer weitere Kreise. Immer mehr Bäcker fassten sich ein Herz und folgten Gaux’ Beispiel. Doch entscheidend war Volkes Stimme. Die Kunden rannten den Sonntagsbäckern buchstäblich die Backstuben ein. So konnte auch die Politik dem behördlichen Mauern nicht mehr tatenlos zusehen. Im Februar 1996 nahm sich der Stuttgarter Landtag der Weckle-Sache an.
Am 28. Februar 1996 beschloss der Petitionsausschuß des Landtags, „die Landesregierung darum zu bitten, sich im Bundesrat oder gegenüber der Bundesregierung dafür einzusetzen, in Zukunft Herstellung und Verkauf von Backwaren nicht in einem Gesetz, sondern getrennt zu behandeln.“ Zuvor hatten sich noch der Wirtschaftsausschuß des Landtages und die Landeabgeordneten mehrheitlich gegen eine Änderung des Ladenschlußgesetzes ausgesprochen. Auch am Bußgeldverfahren gegen die aufmüpfigen Sonntagsbäcker hielt man fest.
Die Ladenschlusszeiten fallen
Wie die Sache schließlich ausging, ist bekannt. Gaux und seine Back-Konsorten siegten auf ganzer Linie. Am 1. November 1996 wurde ein neues Ladenschlussgesetz eingeführt. Seitdem dürfen Bäcker an Sonn- und Feiertagen drei Stunden lang ihre Waren verkaufen. Im „Gesetz über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg“ (LadÖG) heißt es in Paragraf 9, Absatz 1, 2 über „besondere Warengruppen“: „Abweichend von § 3 Abs. 2 Nr.1 dürfen Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen geöffnet sein für die bgabe von Konditor- und frischen Backwaren für die Dauer von insgesamt drei Stunden.“
Wie es mit Bäcker Gaux nach 1996 weiterging
Er verspüre „als einer der Vorreiter schon ein bißchen Befriedigung wegen der neuen Regelung“, sagte Thomas Gaux damals. Drei Jahre später – im Herbst 1999 – musste der Bäcker „aus familiären Gründen“ Insolvenz anmelden. Schon ein Jahr darauf erhob sich Thomas Gaux wie Phönix aus der Asche. Zusammen mit seiner Ehefrau Anja begann er in Horb-Dettingen mit der Vermittlung von gebrauchten Bäckereimaschinen.
Die Geschäftsidee war so erfolgreich, dass das Ehepaar 2001 die Backservice Gaux GmBH gründete. 2011 zog die Firma von Sulz nach Dornham um. „Heute ist die Firma ein international tätiges Handels- und Dienstleistungsunternehmen mit Schwerpunkt auf dem Bäckerei-Gebrauchtmaschinen-Markt“, erklärt der Bäckermeister. Das Angebot reiche vom Holzofen für den heimischen Garten bis hin zu ganzen Fertigungsstraßen. „Unsere Kundschaft kommt aus der ganzen Welt“, so Gaux. So hat seine Firma die größte Bäckerei der Vereinigten Arabischen Emirate mit einem kompletten Maschinenpark ausgestattet.
„Der Kampf gegen die Behörden hat sich gelohnt“
„Damals durften die Tankstellen am Sonntag Fertigbrötchen verkaufen und die Bäckereien mussten geschlossen bleiben. Das hat alle Bäcker total geärgert“, sagt Anja Gaux im Rückblick. 1999, als sie noch Anja Preis hieß und die Lebensgefährtin von Bäcker Gaux war, führte sie dessen Filialen weiter. Heute leitet sie mit ihrem Ehemann das mittelständische Unternehmen. „Schauen Sie sich das heutige Angebot am Sonntag in den Bäckereien an. Der Kampf gegen die Behörden hat sich gelohnt – für die Bäcker genauso wie für die Kunden.“
