Vorfall in Stuttgart-Bad Cannstatt: Mann bedroht und beleidigt Zugbegleiter und Reisende – Frau erleidet Panikattacke

Die Bundespolizei inahm den Mann in Stuttgart-Bad Cannstatt am Bahnhof fest. (Symbolfoto)
www.imago-images.de- In einem Regionalzug bedrohte ein 35-Jähriger einen Zugbegleiter und mehrere Reisende.
- Der Mann hatte keinen Fahrschein und weigerte sich, sich auszuweisen – er beleidigte dabei.
- Eine unbeteiligte 41-jährige Frau erlitt eine Panikattacke und wurde medizinisch versorgt.
- In Stuttgart-Bad Cannstatt traf die Bundespolizei den Verdächtigen, fesselte ihn und brachte ihn zur Dienststelle.
- Es wird wegen des Verdachts der Bedrohung und der Beleidigung ermittelt.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
In einem Regionalzug auf der Strecke vom Stuttgarter Hauptbahnhof in Richtung Reutlingen hat ein 35-Jähriger am Donnerstagabend einen Zugbegleiter sowie mehrere Mitreisende bedroht und beleidigt. Eine unbeteiligte 41-jährige Frau erlitt infolge des Vorfalls eine Panikattacke und musste vom Rettungsdienst versorgt werden, berichtet die Polizei.
Gegen 20 Uhr kontrollierte ein 26-jähriger Zugbegleiter die Fahrkarten der Reisenden. Kurz vor dem Halt am Bahnhof Stuttgart-Bad Cannstatt stellte er den Angaben zufolge fest, dass ein 35-Jähriger keinen Fahrschein besaß und sich zudem weigerte, sich auszuweisen. Außerdem bedrohte und beleidigte der Mann den Zugbegleiter mehrfach. Als andere Fahrgäste eingriffen und dem Zugbegleiter zu Hilfe kamen, richtete der 35-Jährige seine Drohungen und Beleidigungen auch gegen sie.
Mutmaßlich aufgrund des lautstarken und aggressiven Auftretens des 35-Jährigen erlitt eine unbeteiligte 41-jährige Frau in der Folge eine Panikattacke. Sie musste im weiteren Verlauf durch den Rettungsdienst medizinisch versorgt werden.
Am Bahnhof Stuttgart-Bad Cannstatt traf die alarmierte Bundespolizei den Verdächtigen an. Da er sich auch gegenüber den Beamten aggressiv verhielt, fesselten sie ihn und brachten ihn zur Dienststelle. Die Bundespolizei ermittelt nun unter anderem wegen des Verdachts der Bedrohung und der Beleidigung.