Urteil in Stuttgart: Tod und Gewalt an Weihnachten: 40-Jähriger in Psychiatrie

Ein Toter nach einem Wohnungsbrand am zweiten Weihnachtsfeiertag 2025 in Stuttgart: Am Ende gab es einen Gerichtsprozess gegen einen 40-Jährigen, der den Bewohner umgebracht und Feuer gelegt hatte.
Enrique Kaczor/dpa- Stuttgart: 40-Jähriger wird dauerhaft in psychiatrischem Krankenhaus untergebracht.
- Gericht sprach ihn schuldunfähig, attestiert wurde eine paranoide Schizophrenie.
- Auslöser war ein Tötungsdelikt nach Wohnungsbrand am zweiten Weihnachtsfeiertag 2025.
- Der Mann bedrohte eine Familie, verletzte eine Passantin – Zeugen und Polizei stoppten ihn.
- Weitere Vorfälle gab es in der JVA und zuvor Morddrohungen in Zuffenhausen.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Ein 40-Jähriger wird zeitlich unbefristet in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht – das hat das Stuttgarter Landgericht in einem nunmehr rechtskräftigen Urteil angeordnet. Der Fall und auch der Prozess waren hochemotional aufgeladen. Am zweiten Weihnachtsfeiertag 2025 hatte alles zunächst mit einem Feuerwehreinsatz in der Hohenheimer Straße in der Innenstadt begonnen – am Ende hatte die Mordkommission ein Tötungsdelikt in einer Wohnung zu klären. Als Täter entpuppte sich ein Mann, der zur selben Zeit in der Nähe auf der Straße randalierte. Die 1. Strafkammer des Landgerichts befand den 40-Jährigen für schuldunfähig.
Am 26. Dezember 2025 um 21.10 Uhr rückte die Feuerwehr zu einem Wohnungsbrand nahe am Bopser aus, fand dort eine leblose Person vor. Wie sich später zeigen sollte, war der 56-Jährige nicht an Rauchgasen gestorben, sondern an seinem Erbrochenen erstickt. Die Folgen massiver Gewalt gegen Hals und Brustkorb, verübt von einem 40-Jährigen im Alkohol- und Drogenrausch. Dabei blieb es aber nicht. Auf seiner Flucht nach draußen griff er ein Auto mit einer Familie an, drohte die Insassen umzubringen. Dann wandte er sich einer Passantin in der Dobelstraße zu, riss sie zu Boden – und konnte nur mithilfe von Zeugen und Polizeibeamten mühsam gebändigt werden.
Schrecken und Schaden bleiben zurück
Dem Drama vom zweiten Weihnachtsfeiertag folgten drei weitere Zwischenfälle in der Justizvollzugsanstalt mit Angriffen und Bedrohungen von Inhaftierten und Justizpersonal im Januar. Eine skurrile Serie von Morddrohungen und Widerstand gegen Polizeibeamte hatte es bereits Wochen zuvor in Zuffenhausen gegeben. Dem 40-Jährigen wurde eine paranoide Schizophrenie attestiert – eine krankhafte seelische Störung, die ihn für die Allgemeinheit gefährlich macht. Die Staatsanwaltschaft beantragte die dauerhafte Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung. Die Kammer ordnete diese letztlich an.
Die Familie, die der Mann in der Hohenheimer Straße massiv bedroht und an deren Auto er knapp 15.000 Euro Schaden angerichtet hatte, dürfte wohl kaum eine Entschädigung erwarten können. Auch die Passantin in der Dobelstraße wird kaum zivilrechtliche Ansprüche durchsetzen können. Zivilrechtliche Schadensersatzansprüche der Geschädigten waren nicht Gegenstand dieses Verfahrens.
