Unfalltod eines Motorradpolizisten in Degerloch: Staatsanwaltschaft teilt weitere Erkenntnisse mit
An der Unfallkreuzung in Degerloch sind am Dienstag noch deutliche Spuren des Unglücks zu sehen. Markierungen auf der Straße haben die Ereignisse festgehalten. Auf einer Verkehrsinsel und am Straßenrand sind Blumen abgelegt und Kerzen aufgestellt. Eine junge Polizistin in Uniform kommt und legt einen Strauß dazu. Sprechen möchte sie nicht.
Immer wieder bleiben Passanten stehen. Die meisten wissen bereits, was passiert ist. „Das ist schrecklich – und so unendlich sinnlos“, sagt eine Frau. Sie frage sich, wie die vielen Einsatzkräfte in Stuttgart jetzt weitermachen könnten. Schließlich sei das nach dem Todesfall in Mannheim der zweite harte Schlag binnen kurzer Zeit für die Polizei.
Wurde eine Absperrung missachtet?
Ein 61 Jahre alter Beamter war am Montagvormittag mit der Motorradstaffel der Verkehrspolizei Stuttgart durch Degerloch unterwegs, um den ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orbán zum Flughafen zu eskortieren. Am Albplatz wurde er vom BMW einer 69-Jährigen erfasst. Sie soll trotz einer Absperrung auf die Bundesstraße 27 eingebogen und im Kreuzungsbereich mit dem 61-Jährigen, der im Tross des Staatsgasts unterwegs war, zusammengestoßen sein. Seine Maschine wurde auf einen 27 Jahre alten Motorradpolizisten geschleudert, der den Bereich zu diesem Zeitpunkt absperren sollte. Der junge Beamte, der als Schutzmann den Verkehr geregelt hat, erlitt schwere Verletzungen, sein älterer Kollege verstarb Stunden später in einem Krankenhaus.
Weshalb die Frau trotz der Sperrung in die Kreuzung eingebogen ist, sei Gegenstand der laufenden Ermittlungen, sagte der Erste Staatsanwalt Aniello Ambrosio am Dienstagmittag. „Die 69-Jährige zeigte keine Auffälligkeiten.“ Atemalkohol sei nicht festgestellt worden, dementsprechend sei keine Blutabnahme angeordnet worden.
Weil kein Verkehrsdelikt wie Trunkenheit am Steuer, Unfallflucht oder ein illegales Autorennen vorliegen würde, „haben wir den Führerschein nicht beschlagnahmt“, so Ambrosio. Dringende Gründe, dass sie zum Führen eines Kraftfahrzeugs ungeeignet sei, würden bislang nicht vorliegen. „Das kann sich im Lauf der Ermittlungen aber ändern.“ Von Seiten der Staatsanwaltschaft wird ihr die fahrlässige Tötung des 61-Jährigen und die fahrlässige Körperverletzung des 27-Jährigen zur Last gelegt.








