Steuerstreit
: Bordellchefin klagt gegen Stadt

Die Stadt Leinfelden-Echterdingen wird aller Voraussicht nach mit ihrem Steuerbescheid für ein Bordell im Stadtteil Stetten Schiffbruch erleiden.
Von
George Stavrakis
Stuttgart
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Stuttgarter Nachrichten

Vergnügungssteuer in Höhe von 53.504 Euro hatte die Stadt der Betreiberin des Laufhauses der Phönix GmbH für den Zeitraum von elf Monaten in Rechnung gestellt. Dies war möglich geworden, nachdem der Gemeinderat zum 1. Januar 2008 seine neue Satzung zur Vergnügungssteuer beschlossen hatte - dachten die Stadtoberen. Jetzt werden sie wohl von den Richtern der 8. Kammer des Verwaltungsgerichts (VG) Stuttgart eines Besseren belehrt. Die Satzung scheint juristisch fehlerhaft zu sein.

Die Stadt hatte die gesamte Veranstaltungsfläche des Etablissements zugrunde gelegt und mit acht Euro pro Quadratmeter und Monat besteuert - also neben den 33 Zimmern, in denen Liebesdienerinnen vergnügungssteuerpflichtig Dienst tun, auch den Kontakthof und die Cafeteria.

"Im Kontakthof und in der Cafeteria findet allerdings kein Vergnügen gegen Entgelt statt", stellt Vorsitzender Richter Wolfgang Gaber fest. Diese Bereiche seien frei zugänglich, weil die Betreiberin keinen Eintritt verlange. Anders sehe das bei dem Bordell Paradise in Echterdingen aus. Dort zahlt der Kunde Eintritt. Allerdings haben die Paradise-Betreiber ebenfalls Widerspruch gegen ihren Vergnügungssteuerbescheid eingelegt. "Wir betreten hier Neuland", sagt Richter Gaber.

Normales Lokal mit Fußballübertragungen

Die Betreiberin des Bordells in Stetten argumentiert, sie sei gar nicht die Steuerschuldnerin. Die 33 Zimmer würden für 105 Euro am Tag an Prostituierte vermietet. Wen die Frauen in ihr Zimmer ließen, würden allein sie entscheiden.

Im Kontakthof würden keine Sexdienste angebahnt, die Cafeteria sei ein ganz normales Lokal mit Fußballübertragungen. Außerdem könne die Stadt nicht davon ausgehen, dass die Zimmer ständig belegt seien. Deshalb hat die Betreiberin Klage erhoben.

Um ihren guten Willen zu demonstrieren, hat die Phönix GmbH am vergangenen Montag jedoch bereits 26.000 Euro an die Stadt überwiesen. Wohl im Wissen, die Vergnügungssteuerpflicht nicht allein auf die Prostituierten abwälzen zu können. Eigentlich ist die Prostituierte die Veranstalterin des entgeltlichen und damit steuerpflichtigen Vergnügens. "Allerdings kann auch der Inhaber der genutzten Räume steuerlich herangezogen werden", so Richter Gaber.

Das Verwaltungsgericht hat am Donnerstag angedeutet, wohin die Reise geht. "Die 33 Zimmer haben zusammen knapp 350 Quadratmeter. Und nur die können nach der vorläufigen Einschätzung der Kammer besteuert werden", so der Vorsitzende Richter. Statt 53.504 Euro hätte die Stadt dann nur Anspruch auf rund 30.500 Euro.

Das für den Freitag erwartete Urteil könnte bundesweit Auswirkungen auf die Satzungen der Städte haben. Deshalb soll der Streit auch obergerichtlich entschieden werden - ungeachtet dessen, wie das Stuttgarter Urteil ausfällt.

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