STN+STN+Mühsame Reise nach Stuttgart
: Warum ein Kinderanhänger im Zug nicht auf einem Fahrradplatz stehen darf

Eine Stuttgarterin darf den Kinderwagen nicht im Radabteil transportieren. Das Personal ruft sogar die Polizei hinzu – und findet eine Lösung, die auch nicht regelkonform ist.
Von
Christine Bilger
Stuttgart
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Wittlich demonstriert: Ihr Rad ist normal groß, der Anhänger schmal.

Lg/Max Kovalenko