Mord in Bonlanden
: Tod im Hasenheim vor Gericht

Ein 53-jähriger Serbe soll seine 48 Jahre alte Freundin aus Eifersucht erschlagen haben.  
Von
Gerhard Schertler
Stuttgart
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Der Tatort in Filderstadt-Bonlanden.

dapd

Stuttgart/Filderstadt - Wenn ein Mensch gewaltsam zu Tode kommt, ist das Motiv für die Tat in den meisten Fällen in einer gescheiterten Beziehung zu suchen. Diese Erkenntnis der Kriminalexperten trifft für die Staatsanwaltschaft auch auf einen Fall zu, der sich am 26. März 2011 im Restaurant Hasenheim in Filderstadt zutrug.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat gegen einen 53 Jahre alten Serben Anklage erhoben. Er muss sich vor dem Landgericht verantworten, weil er am 26. März 2011 im Hasenheim in Filderstadt-Bonlanden aus Eifersucht seine 48 Jahre alte Freundin mit vollen Weinflaschen erschlagen haben soll.

Nach den Ermittlungen der Polizei und der Staatsanwaltschaft hat der Tatverdächtige die 48 Jahre alte verwitwete Mutter von zwei Söhnen an diesem Samstagmorgen zur Arbeit begleitet. Das spätere Opfer ging davon aus, dass der Freund ihr bei der Arbeit helfen wollte. Die Frau putzte seit zehn Jahren das über die Grenzen Filderstadts hinaus bekannte Restaurant Hasenheim im Stadtteil Bonlanden. In Wahrheit, so die Staatsanwaltschaft, hatte der Angeschuldigte bereits zu diesem Zeitpunkt den Entschluss gefasst, seine Freundin zu töten.

Angeschuldigte schlug mehrmals zu

Nachdem das Paar die Gaststätte gegen 7.30 Uhr betreten hatten, verschloss der Mann die Eingangstür. Im Restaurant habe der 53-Jährige dann zu einer volen 1,5-Liter-Weinflasche gegriffen. Damit habe er seinem ahnungslosen Opfer mehrmals mit voller Wucht auf den Kopf geschlagen. Die Frau habe dadurch neben zahlreichen Kopfverletzungen auch einen Schädelbruch erlitten. Die Flasche sei bei diesem Angriff zerbrochen.

Trotz der schweren Verletzungen ist es dem Opfer nach Ansicht der Anklage gelungen, aufzustehen und in einen anderen Gastraum zu flüchten. Während dieser Zeit habe sich der Angeklagte ein anderes Totschlaginstrument besorgt - eine weitere Weinflasche mit einem Volumen von drei Litern. Mit diesem Gefäß bewaffnet, stellte der Mann die 48-Jährige an der Tür zur Terrasse. Dort schlug der Angeschuldigte mit der Flasche erneut mit voller Wucht auf seine am Boden liegende Freundin ein.

Ob das Opfer wegen der bereits erlittenen Verletzungen zusammengebrochen war oder vom Täter umgerissen wurde, steht noch nicht fest. Dagegen gilt als gesichert, dass sich der Mann, als auch das zweite Gefäß zerbrochen war, eine dritte Flasche schnappte. "Damit schlug er weiter auf den Kopf der Geschädigten ein, bis diese ihren Verletzungen erlag", heißt es in der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft zur Mordanklage.

Anklage: "Angeklagte versuchte Märchen aufzutischen"

Das Motiv für die Tat sucht die Staatsanwaltschaft im eifersüchtigen Verhalten des 53-Jährigen. Der Mann habe den Gedanken nicht ertragen können, dass seine Freundin noch Kontakt zu einem früheren Partner hatte. "Er wollte erreichen, dass keiner sie haben soll, wenn er sie schon nicht für sich haben konnte", beschreibt die Staatsanwaltschaft die Beweggründe für das Verbrechen.

Der jetzt Angeklagte meldete sich kurz nach dem Verbrechen bei der Polizei und versuchte den Beamten nach Ansicht der Anklage ein Märchen aufzutischen. Es habe im Hasenheim einen Überfall gegeben, erzählte er am Tag des Mords auf dem Polizeirevier Filderstadt-Bernhausen. Dabei sei seine Bekannte verletzt worden. Ihn selbst hätten die Räuber entführt, später aber wieder freigelassen.

Die vernehmenden Beamten nahmen dem Tatverdächtigen die Geschichte nicht ab, sondern steckten ihn in Untersuchungshaft. Dass sie richtig gelegen haben, erwies sich wenig später. Im Bernhausener Revier meldete sich ein 29 Jahre alter Taxifahrer. Der berichtete der Polizei, dass er an dem fraglichen Samstagvormittag den 53-jährigen Verdächtigen zunächst nach Nagold und später zurück nach Bernhausen in die Nähe des Polizeireviers gefahren habe. In Nagold hatte der Angeschuldigte damals noch einen Wohnsitz.

Verantwortung wegen Mordes

In der Nähe der Wohnung wurde wenig später die blutverschmierte Kleidung des Serben entdeckt. Mit diesen Beweisen konfrontiert, räumte der 53-Jährige vor dem Haftrichter ein, seine aus Mazedonien stammende Freundin getötet zu haben. Bis heute bleibt er allerdings dabei, dass die Tat aus Notwehr geschehen sei.

Die Staatsanwaltschaft geht in ihrer Anklage davon aus, dass der 53-jährige lügt. Seine zahlreichen Erklärungen zu diesem Fall würden sich widersprechen und mit den vorliegenden Indizien nicht übereinstimmen. Er werde sich deshalb wegen Mordes, begangenen aus niedrigen Beweggründen und in heimtückischer Weise vor der 1. Schwurgerichtskammer des Landgerichts Stuttgart zu verantworten haben. Ein Termin für die Verhandlungen steht noch nicht fest.

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