Fitness-Studios
: Klage bringt Sportvereine in Not

Sportstudio-Betreiber klagen gegen Vereine mit Fitnessanlagen. Beide fürchten um Existenz.
Von
Martin Haar
Stuttgart
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Stuttgart - Wenn Dinge des Sports beim Richter landen, kommt selten etwas Gutes raus. Jetzt gibt es einen Fall, der den Vereinssport erschüttern könnte. Sportstudio-Betreiber klagen gegen Vereine mit Fitnessanlagen. Sollte der Angriff auf die Gemeinnützigkeit Erfolg haben, wären diese Clubs in ihrer Existenz bedroht.

18 Senioren stemmen an einem Vormittag gegen 11 Uhr im Kirchheimer Fitnessstudio Asahi Gewichte, radeln auf Ergometern oder halten einen Plausch. Der Andrang ist um diese Uhrzeit überschaubar. 40 Kilometer entfernt vom Kirchheimer Industriegebiet sieht die Sache ganz anders aus. Am Mittag spuckt der Computer im Vitadrom der Sportvg Feuerbach die Zahl 150 aus. So viele Sportler waren seit 9 Uhr im Feuerbacher Sportzentrum aktiv.

Nun ist das Feuerbacher Vitadrom für das Kirchheimer Asahi keine Konkurrenz. Aber die soll jetzt in unmittelbarer Nachbarschaft entstehen. Der VfL Kirchheim plant ein neues Vereinszentrum, das den 4000 Mitgliedern und allen Kirchheimern modernste Trainingsmöglichkeiten bieten soll. Kosten: etwa vier Millionen Euro.

Für den Inhaber des kommerziellen Studios Asahi ist das ein Frontalangriff auf seine wirtschaftliche Existenz. Daher hat Holger Mauch (55) beim Amtsgericht Kirchheim mit folgender Begründung geklagt: Weil der Verein als gewinnorientierter Studiobetreiber den Boden der Gemeinnützigkeit verlasse, solle der VfL aus dem Vereinsregister gestrichen werden.

 Doch vom Oberlandesgericht Stuttgart gab es für Mauch jetzt schon mal einen abschlägigen Hinweis in einem ähnlichen Fall. Der TSV Waldenbuch will wie der VfL Kirchheim ein Fitnessstudio errichten. Dagegen hat ein kommerzieller Betreiber geklagt. Doch dieser ist zuletzt mit seiner Beschwerde vor dem Oberlandesgericht Stuttgart gescheitert. Für Mauchs Bielefelder Anwalt Christoph Franke ist das allerdings nicht weiter tragisch: "Das Gericht hat sich nicht inhaltlich mit der Klage auseinandergesetzt. Es hat nur gesagt, dass uns zurzeit keine Rechtsmittel zustehen." Die wichtigste Wort ist für den Anwalt "zurzeit". Soll heißen: "Spätestens dann, wenn das Kirchheimer Multimillionen-Projekt steht, werden die Karten neu gemischt."

Dann gehe der Rechtsstreit weiter - oder erst richtig los. Denn für Franke und seinen Mandanten Mauch ist zweifelsfrei klar: "Was sich hier am Markt vollzieht, ist nicht rechtmäßig." Denn das geplante Vereinszentrum in Kirchheim, aber auch alle existierenden Vereins-Fitnesszentren im Land hielten jedem gewerblichen Vergleich stand. Dies ist keineswegs als Kompliment gemeint. "Zwischen Vereinen und kommerziellen Betreibern besteht keine Waffengleichheit." Vereine kämen in den Genuss von Zuwendungen der öffentlichen Hand und seien steuerlich begünstigt. Daher werden Franke und sein Mandant wohl nicht eher Ruhe geben, bis sie das Löschungsverfahren der gemeinnützigen Vereine aus dem Vereinsregister durchgesetzt haben. Franke spricht von einem "Trend in der Fitnessbranche", den es zu stoppen gelte. Er rechnet daher sogar mit einer "Flutwelle an Klagen, der sich Tanzschulen und weitere Fitnessstudio-Betreiber anschließen könnten".

Damit bekäme der Fall VfL/Asahi einen grundsätzlichen Charakter. Und eine Wendung, die alle Großvereine mit einem Fitnesscenter ihrer Existenz berauben könnte. Auch die Kirchheimer Vereins-Chefin Doris Imrich orakelt: Wenn der VfL das Projekt nicht stemmen könne, wisse man nicht, wohin die Reise gehe.

Kein Wunder, dass sich auch der Württembergische Landessportbund (WLSB) juristisch in Stellung bringt. Die Klage des Kirchheimer Fitnessstudio-Betreibers Mauch gegen das geplante Sportvereinszentrum des VfL Kirchheim wertet WLSB-Präsident Klaus Tappeser als Angriff auf das bürgerschaftliche Engagement: "Mit juristischen Winkelzügen einen gemeinnützigen Verein, der wertvolle gesellschaftliche Arbeit für fast 2000 Kinder und Jugendliche leistet, aus dem Register löschen lassen zu wollen, ist schon ein starkes Stück."

Für Tappeser geht es in diesem Fall um mehr. Für ihn sind Projekte, wie sie auch die Stuttgarter Vereine Sportvereinigung Feuerbach und MTV Stuttgart praktizieren, Modelle der Zukunft: "Diese Vereine haben ein Fitnessstudio mit Vereinsanschluss. Dort gelingt es, Menschen entgegen aller Trends an den Verein zu binden." Und damit die Überlebenschancen der Vereine zu sichern. Deshalb werde der WLSB an seinem Plan "50 Sportvereinszentren für Württemberg" festhalten. Auch von Wettbewerbsverzerrung durch die Förderung des Sportvereinszentrums aus öffentlichen Mitteln, wie Kläger Mauch beanstandet, könne keine Rede sein.

"In diesem Punkt kommt es immer wieder zu Missverständnissen", sagt auch Matthias Ranke, Geschäftsführer der Sportvereinigung Feuerbach. Die Vorwürfe der Fitnessstudio-Betreiber seien haltlos: "Es gibt bei uns keine Dumpingpreise, keine anderen Steuersätze, und die Subventionen muss man auch sehr genau anschauen." Tatsächlich sind die Preise (zwischen 45 und 75 Euro) des Vitadroms für Nichtmitglieder mit den von kommerziellen Einrichtungen auf Augenhöhe. Subventioniert wird nur der Teil, der von Vereinsmitgliedern benutzt wird: Squash- und Badminton-Courts oder Trainingshallen. Der kommerzielle Teil des Vitadroms, beispielsweise die Fläche, auf der die Kraftgeräte stehen, ist von der Bezuschussung ausgeschlossen. Der Steuersatz für Einkünfte aus Beiträgen der Nichtmitglieder liegt bei 19 Prozent, bei Mitgliedern bei 7 Prozent.

Zum Thema Subventionen liefert das Beispiel des Sportzentrums Loop des SV Fellbach genaue Zahlen. Das Projekt, das seit Sommer 2010 am Start ist, hat 2,5 Millionen Euro gekostet. Die Stadt Fellbach gab 375.000 Euro, ein kostenloses Grundstück, ein zinsloses Darlehen und einen Mietvorschuss (200.000 Euro) für die nächsten fünf Jahre. Der WLSB bezuschusste das Ganze mit 250.000 Euro. Als Gegenleistung können Fellbacher Schulen und Kindergärten das Loop 1000 Stunden im Jahr nutzen.

Diese Fakten machen für Klaus Tappeser und den WLSB deutlich, dass Sportvereine mit ihren Vereinsstudios und kommerzielle Fitness-Studios nur auf den ersten Blick Wettbewerber seien: "Denn die Vereine übernehmen mit allen Einrichtungen, also auch dem Vereinszentrum, wichtige gesellschaftliche Aufgaben."

Jetzt muss sich zeigen, ob die Richter in Zukunft diesen Argumenten folgen. "Wenn ja", so spitzt der Bielefelder Anwalt Franke die Sache zu, "könnte es so etwas geben wie das Bosman-Urteil im Fußball." Jenes Urteil erschütterte die Sportwelt.

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