STN+STN+Datenschutz in Krankenhäusern
: Sohn erhält keine Auskunft über Tod des Vaters

Krankenhäuser unterliegen strengen Vorschriften, was Auskünfte über ihre Patienten betrifft. Das kann in extremen Fällen dazu führen, dass selbst enge Verwandte sich äußerst schwer tun, etwas zu erfahren. Das zeigt ein Todesfall in Stuttgart.
Von
Jürgen Bock
Stuttgart
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Wenn ein Patient verstirbt, gilt die ärztliche Schweigepflicht grundsätzlich weiter. Das zeigt auch ein Fall im Karl-Olga-Krankenhaus.

Lichtgut/Max Kovalenko