Amtsgericht Stuttgart
: Freispruch für Sprecher der Parkschützer

Die Protestaktion vorm Staatsministerium mit Holzhäcksel, Grabkreuz und Trauerkranz am 31. Januar 2012 bleibt für die Matthias von Herrmann und Carola Eckstein ohne strafrechtlichen Folgen.
Von
Wolf-Dieter Obst
Stuttgart
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Matthias von Herrmann wurde nun freigesprochen

Peter-Michael Petsch

Stuttgart - Die Protestaktion vorm Staatsministerium mit Holzhäcksel, Grabkreuz und Trauerkranz am 31. Januar 2012 bleibt für die Matthias von Herrmann und Carola Eckstein ohne strafrechtlichen Folgen: Das Amtsgericht hat die beiden am Dienstag vom Vorwurf freigesprochen, gegen das Versammlungsgesetz verstoßen zu haben. Auch die Staatsanwaltschaft plädierte für Freispruch, nachdem nicht nachzuweisen war, dass die beiden die Aktion mit mehr als 20 Teilnehmern selbst organisiert hatten.

„Ich habe nur die Pressearbeit gemacht und im Namen der Protestbewegung die Presseerklärung verteilt“, sagt von Herrmann, „wer der Veranstalter war, weiß ich nicht.“ Er sei nicht Chef des Widerstands gegen Stuttgart 21, habe sich aber zum Sprecher der Bewegung gemacht. Auch Mitstreiterin und Ehefrau Carola Eckstein will bei der Aktion vor dem Staatsministerium kurzfristig dazugekommen sein. Sie hatte sich mit den eingesetzten Polizeibeamten unterhalten. Jedoch nicht als Versammlungsleiterin, betont sie. Ursprünglich sollten beide einen Strafbefehl zu 15 Tagessätzen bezahlen. Im Mai 2013 lehnte das Amtsgericht das ab, musste auf Geheiß des Landgerichts doch verhandeln. Am Dienstag wurde die Grab-Aktion juristisch beerdigt.

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