Prozess um Messerattacke in Allmersbach: Angeklagte beschuldigt Familie des Opfers – Justiz vor schwerem Urteil

Die 19. Große Strafkammer will am 18. November das Urteil verkünden (Symbolfoto).
dpa- Prozess in Stuttgart: Streit um versuchten Mord nach Messerangriff in Allmersbach.
- Staatsanwaltschaft sieht Mordversuch und gefährliche Körperverletzung als erwiesen.
- Forderung: vier Jahre Haft. Urteil will die 19. Große Strafkammer am 18. November verkünden.
- Verteidigung plädiert auf Freispruch und zweifelt Aussagen des Nachbarn an.
- Opfer erlitt drei Stichverletzungen, die Frau kam mit Brüchen ins Krankenhaus – Kamerafehl fehlt.
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Komplett diametral haben Staatsanwaltschaft und Verteidigung die Beweisaufnahme im Prozess um versuchten Mord in Allmersbach gegen eine 57-jährige Frau nach sechs Verhandlungstagen am Landgericht Stuttgart bewertet. In seinem Schlussplädoyer sah Staatsanwalt Christian Wanjelik die Anklagevorwürfe des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung als erwiesen an und forderte eine vierjährige Gefängnisstrafe für die Angeklagte. Verteidiger Marko Becker plädierte hingegen auf Freispruch. Das Urteil will die 19. Große Strafkammer am 18. November verkünden.
Die Angeklagte soll rund zwei Promille im Blut gehabt haben
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft ist am 19. September vergangenen Jahres ein seit Jahren schwelender Nachbarschaftskonflikt eskaliert. Die trinkgewohnte Angeklagte sei mit einem Blutalkoholwert von rund zwei Promille gegen 23 Uhr mit einem Messer in der Hand vor die Tür getreten und habe die Dunkelheit im Flur für einen Überraschungsangriff auf ihren Nachbarn genutzt. Dieser erlitt drei Stichverletzungen am Kinn, an der Brust und am Oberarm. Letzterer war lebensgefährlich, da Blutgefäße getroffen wurden. „Es bestand konkrete Lebensgefahr, ohne notärztliche Versorgung wäre der Mann verblutet“, sagte der Staatsanwalt. Trotz der schweren Verletzungen gelang es dem Mann, nachdem er Licht gemacht hatte, die Angeklagte mit mehreren Faustschlägen zu Boden zu bringen.
Auch wenn der genaue Ablauf der Tat unklar bleibe, würden die Verletzungen zur Schilderung des Nachbarn passen, der vor dem Griff zum Lichtschalter eine Bewegung wahrgenommen und etwas Nasses am Arm herunterlaufen gespürt habe. Nicht ausschließen wollte der Staatsanwalt, dass die Familie des Nachbarn der Frau anschließend ebenfalls Gewalt angetan habe. Die Frau erlitt mehrere Knochenbrüche sowie Hämatome und war zwölf Tage lang im Krankenhaus. „Dazu passt auch, dass eine Kamera, die die Angeklagte im Flur installiert hatte, verschwunden ist“, führte Wanjelik weiter aus. Dies sei Gegenstand eines eigenen Verfahrens, das derzeit von der Staatsanwaltschaft geprüft werde. „All das rechtfertigt aber nicht den ersten Angriff der Angeklagten“, betonte der Staatsanwalt.
Die Gutachterin hat der Frau eine erhöhte Ängstlichkeit attestiert
Die 57-Jährige habe heimtückisch gehandelt, da sie die Arg- und Wehrlosigkeit ihres Opfers in der Dunkelheit ausgenutzt habe. Sie habe auch bedingten Tötungsvorsatz gehabt, da das scharfe Messer normalerweise in einer Schutzhülle aufbewahrt werde und die Stiche in Richtung der sensiblen Regionen von Kopf und Oberkörper geführt worden seien. Die Alkoholisierung habe ihre Fähigkeit, die Folgen der Verletzung einzuschätzen, nicht beeinträchtigt. Möglicherweise sei aber ihre Schuldfähigkeit vermindert. Die Gutachterin habe ihr eine erhöhte Ängstlichkeit attestiert, die Angeklagte habe sich wegen des jahrelangen Konflikts „wie im Gefängnis“ gefühlt.
Für nicht realistisch hielt Wanjelik die Vermutung der Frau, die über ihr wohnende Familie habe das gesamte Geschehen arrangiert. „Dagegen spricht, dass es keine Anzeichen von Selbstverletzung gibt und Kinder involviert waren“, meinte der Staatsanwalt. Genau darauf baute jedoch Rechtsanwalt Marko Becker sein Schlussplädoyer auf: Die Vermutung sei „so ungeheuerlich, dass sie nach einer Erklärung suche.“ Der Verteidiger sah die Aussagen des Nachbarn und seiner Familie als nicht belastbar an: Diese seien bei der Polizei und vor Gericht nicht deckungsgleich gewesen.
Er halte die Aussage der 57-Jährigen, sie sei mit dem Messer vor die Tür gegangen, um die Blätter einer Topfpflanze zu stutzen, für glaubwürdig. Es gebe keinerlei Hinweise auf ein Auflauern. Möglicherweise habe die Angeklagte die Hand mit dem Messer nur in einem Schreckmoment im Dunkeln hochgerissen. Ein solcher Gewalteinsatz passe nicht zu ihrer Historie, dazu müsste sie eine große Hemmschwelle überschritten haben.
