Neckarbrücke in Besigheim
: Weitere Maßnahmen für mehr Sicherheit an der Neckarbrücke

Nach der Wiederfreigabe der Neckarbrücke in Besigheim werden nun weitere Maßnahmen umgesetzt, die für mehr Sicherheit sorgen sollen. Unter anderem wird die Bushaltestelle verlegt.
Von
Julia Amrhein
Besigheim
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Besigheim Neckarbrücke

Die Neckarbrücke in Besigheim darf derzeit nur von Fahrzeugen befahren werden, die unter 2,8 Tonnen wiegen.

Werner Kuhnle
  • Nach Wiederfreigabe der Besigheimer Neckarbrücke: weitere Maßnahmen für mehr Sicherheit.
  • Brücke ist für Fahrzeuge unter 2,8 Tonnen frei – Höhenbegrenzung liegt bei 2,30 Metern.
  • Bushaltestellen wurden am 30. September in die Gemmrigheimer Straße verlegt.
  • Tempo-Limit wird über die Kreuzung zur Gemmrigheimer Straße hinaus verlängert.
  • Seit 1. Oktober gibt es eine Fußgängerampel in der Hessigheimer Straße – zusätzliche Warnsysteme folgen.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Nach der Wiederfreigabe der Neckarbrücke in Besigheim für Fahrzeuge unter 2,8 Tonnen werden laut einer Pressemitteilung des Landratsamts Ludwigsburg nun weitere Maßnahmen umgesetzt, um die Verkehrssicherheit rund um die Brücke zu erhöhen und die Einhaltung der bestehenden Beschränkungen zu unterstützen. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Sicherheit der Schülerinnen und Schüler, die die Bushaltestellen im Bereich der Brücke nutzen.

Die Bushaltestellen, an denen täglich zahlreiche Schülerinnen und Schüler aussteigen, wurden laut Landratsamt bereits am 30. September von der Ottmarsheimer in die Gemmrigheimer Straße verlegt. Hierdurch soll die Querung der Straße für die Schülerinnen und Schüler übersichtlicher und sicherer werden.

Fußgängerampel in der Hessigheimer Straße

Zusätzlich wird die bestehende Geschwindigkeitsbeschränkung im Bereich der Brücke bis über die Kreuzung zur Gemmrigheimer Straße hinaus verlängert. Für eine sichere Querung der Hessigheimer Straße wurde außerdem am 1. Oktober eine Fußgängerampelanlage eingerichtet. So können Fußgängerinnen und Fußgänger die Straße sicher überqueren.

Die Neckarbrücke war am 25. September nach umfangreichen Prüfungen wieder für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von unter 2,8 Tonnen freigegeben worden. Um die Brücke vor Schäden durch größere Fahrzeuge zu schützen, gilt aktuell eine Höhenbegrenzung von 2,30 Metern. Fahrzeuge, die das vorgegebene Gewicht überschreiten, sind in der Regel nämlich auch höher als diese Vorgabe. Die Hinweise auf die bestehende Höhenbeschränkung werden weiter verstärkt, teilt das Landratsamt Ludwigsburg mit.

Blitzerleuchten für die Höhenbeschränkung

Auf beiden Seiten der Brücke wurden bereits „Galgen“ installiert, die auf die zulässige Durchfahrtshöhe aufmerksam machen sollen. Damit diese Einrichtung auf der östlichen Seite nicht umfahren werden kann, werden zusätzlich Leitschwellen auf der Fahrbahn montiert. Beide „Galgen“ sollen mit Blitzerleuchten ausgestattet werden. Die bereits umfassend vorhandene Beschilderung der Höhen- und Gewichtsbeschränkung wird ebenfalls ergänzt. Die großen Hinweistafeln werden zusätzlich mit Gelbblinkern ausgestattet.