Naturschützer protestieren
: Erneut Baum-Affäre in Marbach? Stattlicher Linde droht Fällung

Die Stadt Marbach (Kreis Ludwigsburg) genehmigt die Fällung einer stattlichen 70 Jahre alten Linde. Naturschützer protestieren – das Landratsamt reagiert.
Von
Oliver Schaewen
Ludwigsburg
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Muss dieser Baum sterben? Die Stadt Marbach gab grünes Licht – das Landratsamt Ludwigsburg grätscht nun dazwischen.

Oliver von Schaewen

Aus Angst vor einer Nacht-und-Nebel-Aktion des Bauherrn wendet sich Joachim Lösing an die Presse. „Ich rechne damit, dass der Baum morgen nicht mehr neben der Stadtbibliothek steht“, sagt Lösing, einer der Vorsitzenden des BUND Marbach-Bottwartal am Dienstagnachmittag. Eine Stunde später gibt er Entwarnung: Das Landratsamt habe den Bauleiter informiert – die Fällung wäre widerrechtlich.

Es ist gerade mal ein Jahr her, als es den Naturschützern um Lösing gelang, eine etwa 130 Jahre alte Eiche vor der VR-Bank am König-Wilhelm-Platz in Marbach zu retten. Der Baum sollte einem Neubau mit 25 Wohnungen und einer Tiefgarage weichen. Nach massiven Protesten aus der Bevölkerung nahm die Bank davon Abstand. Damals stand auch die Marbacher Stadtverwaltung in der Kritik: Sie wolle die Eiche für ihre städtebaulichen Pläne opfern.

Joachim Lösing engagiert sich für Naturschutzprojekte.

Foto: Oliver von Schaewen

Die Linde neben der Stadtbücherei ist nach Schätzungen von BUND-Mitgliedern mindestens 70 Jahre alt und überragt das Gebäude mit der Bibliothek. Joachim Lösing entdeckte die Bauarbeiten bei einem Spaziergang. Als er den Bauleiter gefragt habe, ob die Linde gefällt werden solle, habe der Mitarbeiter gereizt reagiert: Das hätten schon 100 Leute vor ihm gefragt.

Zwei Nachfragen Lösings beim Marbacher Bauamt und dem Landratsamt Ludwigsburg ergaben: Die Stadt Marbach hatte für die Fällung grünes Licht gegeben – es fand aber wohl keine artenschutzrechtliche Untersuchung statt. Das bewog die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt nun, den Bauherrn auf die Rechtslage aufmerksam zu machen.

Der Umgang der Marbacher Stadtverwaltung mit alten Bäumen, die einen hohen ökologischen Wert für die Tierwelt haben, ärgert Joachim Lösing. „Sie scheinen nichts dazulernen zu wollen.“ Dem Bauamt wirft der BUND-Chef „Inkompetenz“ vor. Ohne eine artenschutzrechtliche Untersuchung ein solches Bauvorhaben, noch dazu neben dem ehemaligen Oberamtsgebäude der Stadt, zu genehmigen sei ein starkes Stück.

Der BUND möchte in Marbach gehört werden

Aber auch politisch renne sein Verband in der Schillerstadt gegen Windmühlen, berichtet Lösing. Zuletzt sei ein Antrag der Grünen für eine Baumschutzordnung in der Stadt im Gemeinderat abgelehnt worden, den der BUND gemeinsam mit der Nabu-Ortsgruppe initiiert habe. Lösing ist frustriert, sieht den Ball beim Bürgermeister Jan Trost liegen: „Man redet nicht mit uns – obwohl wir gute Hinweise geben könnten.“

Das Verhalten der Verwaltung gegenüber seiner Expertise grenze an Ignoranz, findet der BUND-Verantwortliche und nennt als weiteren Beleg das Fällen von etwa 50 Apfelbäumen im Energie- und Technologiepark im Jahr 2019. „Damals sollte eine Fläche für das Hochlager eines Unternehmens schnell freigemacht werden.“ Laut Lösing verschwanden aber nicht nur die Bäume, sondern auch der Lebensraum von hunderten Fledermäusen. „Das bewiesen Zentner Fledermauskot in den hohlen Baumstümpfen.“

Hätte die Stadt viel Geld sparen können?

Nach einer Umweltmeldung durch den Marbacher BUND habe laut Lösing das Umweltministerium des Landes die Stadt angewiesen, für einen Ausgleich zu sorgen. Die Kommune habe drei Betonbecken für Wechselkröten bauen lassen – was, so Lösing, noch mit anderen Maßnahmen stattliche 350 000 Euro gekostet habe. „Diese Ausgaben hätte sich die Stadt teilweise sparen können, wenn sie mit uns geredet hätte.“ Wesentlich preiswerter wären gegrabene flussnahe Mulden gewesen, „die sich allein mit Grundwasser füllen“. In Rheinstetten bewähre sich das Verfahren seit Jahrzehnten.

Nun also droht ein neuer Streit um die Linde. Grundsätzlich sei es möglich, den Baum neben der Stadtbibliothek sogar während der Vegetationsperiode von März bis September zu fällen, teilt das Landratsamt Ludwigsburg mit. Es handele sich nicht um ein Naturdenkmal, und der Baum stehe auf einem Privatgrundstück. Allerdings müsse der Bauherr die gesetzlichen Vorschriften zum Artenschutz einhalten.

Beim Thema Artenschutz hat Joachim Lösing laut Landratsamt-Sprecherin Caren Klatt offenbar einen Punkt: „Aufgrund der besonderen Größe der Linde und des derzeit belaubten Zustands können artenschutzrechtliche Belange, zum Beispiel nistende Vögel, nicht zweifelsfrei ausgeschlossen werden.“ Der Bauherr muss diese Frage klären.

Alles richtig gemacht zu haben – davon ist der Marbacher Bürgermeister Jan Trost für seine Verwaltung überzeugt. Denn nicht die Stadt, sondern der Bauherr des geplanten Wohnhauses müsse sich an die Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetz handeln. Diesen Hinweis habe die Stadt bezüglich der Rodungen auf dem Grundstück im Genehmigungsbescheid ausdrücklich gegeben.

Linde ist im Bebauungsplan nicht als erhaltenswert eingestuft

Im Übrigen sei das Baugesuch, so Trost, am 22. Mai in öffentlicher Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik beraten worden. Es handele sich um ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren mit einem ausgewiesenen Baufenster. Im Bebauungsplan sei die Linde nicht als erhaltenswert eingestuft worden, und eine Pflanzbindung oder Ähnliches gebe es nicht.

Zu den Ausgaben von 350 000 Euro im Energie- und Technologiepark im Jahr 2019 äußerte sich der Bürgermeister nur insofern, dass die Ausgleichsmaßnahmen von der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes so vorgegeben worden sei. Der Marbacher SPD-Stadtrat Lorenz Obleser bedauert den Verlust des Baumes und schildert aus der Sicht des unmittelbaren Nachbarn in einem Internet-Beitrag seine Eindrücke.

Welche Gesetze zum Artenschutz gelten?

Artenschutz
Sollte festgestellt werden, dass besonders oder streng geschützte Arten – darunter fallen alle europäischen Vogelarten – getötet oder deren Lebensstätten beseitigt oder nur beschädigt wurden, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit nach Paragraf 69 des Bundesnaturschutzgesetzes dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Strafen
Nach Paragraf 71 des Bundesnaturschutzgesetzes sind die dort näher bezeichneten Handlungen, die sich auf ein Tier oder eine Pflanze einer streng geschützten Art beziehen, bei Vorsatz strafbar und können mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe sanktioniert werden.