Klärschlammverbrennung in Walheim
: Welche Folgen hat die Entnahme von Grundwasser?

Bei einem Erörterungstermin zur Klärschlammverbrennungsanlage in Walheim ging es um die wasserrechtliche Erlaubnis für die EnBW.
Von
Yannik Schuster
Walheim
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Die Klärschlammverbrennungsanlage in Walheim entsteht gerade.

Die Klärschlammverbrennungsanlage in Walheim entsteht gerade.

Martin Kalb
  • Walheim: Erörterung zur wasserrechtlichen Erlaubnis für die KVA der EnBW.
  • EnBW will statt 549.000 nur noch maximal 252.100 Kubikmeter jährlich entnehmen.
  • RP sieht Entnahme als unproblematisch, Absenktrichter füllt sich durch Zustrom aus Erligheim.
  • Prognose bis 2050: Anteil an der Grundwasserneubildung bleibt unter zehn Prozent.
  • Bürgermeister fordern Transparenz beim Verbrauch, Zusage zur Veröffentlichung bleibt offen.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Der Bau der Klärschlammverbrennungsanlage (KVA) in Walheim schreitet voran. Doch für die Inbetriebnahme fehlt der EnBW noch manche Genehmigung. Jüngst fand ein Erörterungstermin für einen Antrag auf eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme von Grundwasser statt. Die EnBW beantragt statt der bisher genehmigten 549.000 eine maximale Entnahmemenge von jährlich 252.100 Kubikmetern Wasser.

Die bestehende Erlaubnis sei zwar bis 2032 gültig gewesen, aber zweckgebunden und daher nicht für die KVA anwendbar, erklärte Stefanie Reinicke von der EnBW. Der Antrag beziehe sich nun aufs komplette Grundstück, der Wasserverbrauch verschiedener Anlagen werde gebündelt. Eine Nutzung des Neckarwassers habe man geprüft, jedoch reiche die Qualität nicht aus und eine Aufbereitung erfordere Anlagen, die vor Ort nicht verfügbar seien.

Entnahme ist nicht problematisch

In der Praxis, so erklärte Daniel Weinbrenner vom Referat Grundwasserschutz des Regierungspräsidiums (RP), entstehe durch die Entnahme des Grundwassers ein sogenannter Absenktrichter, der in einem Radius um den Brunnen den Grundwasserspiegel beeinflusse. In Zeiten, in denen kein Wasser aus der Tiefe gepumpt wird, fülle sich diese Lücke aus dem vor allem west- bis südwestlichen Grundwasserzustrom aus Richtung Erligheim auf, wie Pumpversuche gezeigt hätten.

Grundsätzlich gelte eine Wasserentnahme unter zehn Prozent der Grundwasserneubildung als unproblematisch, das sei gegeben, so Weinbrenner, der auf Daten der Landesanstalt für Umwelt für den 180 Quadratkilometer großen Grundwasserkörper verwies. Da die Grundwasserneubildung angesichts des Klimawandels und abnehmender Niederschläge rückläufig sei, habe man auch eine Prognose bis 2050 erstellt. Erst dann würde man an den zehn Prozent kratzen. In Ausnahmesituationen habe man die Möglichkeit, zusätzliche Auflagen zu verhängen.

Die Frage, ob die Wasserentnahme durch eine Absenkung des Grundwasserspiegels zu Pflanzschäden, allen voran an den Weinreben, führen könnte, wurde ausführlich diskutiert. Vonseiten des RP werden Auswirkungen aber für unwahrscheinlich erachtet.

Gemeinden fordern Transparenz

Bürgermeister Christoph Herre forderte eine niedrigschwellige Lösung für die Gemeinde und ihre Bürger, an die Daten des tatsächlichen Wasserverbrauchs zu kommen. Auch sein Amtskollege aus Kirchheim, Uwe Seibold, sagte es wäre ein Entgegenkommen seitens der EnBW, diese Zahlen regelmäßig zu veröffentlichen. Stefanie Reinicke vermied eine Zusage, man werde den Vorschlag aber mitnehmen. Bei Bürgermeister Herre sorgte dies für Unverständnis. Schließlich habe man dieses Anliegen bereits im August vorgebracht und dieselbe Antwort erhalten.

Seibold kritisierte, dass seine Gemeinde erst verspätet ins Verfahren einbezogen wurde und mögliche Auswirkungen auf die Brunnen in Kirchheim im RP-Gutachten keine Beachtung fänden. Daniel Weinbrenner argumentierte jedoch, dass die Wasserentnahme keine Auswirkungen darauf haben dürfte.

Wann das RPS eine Entscheidung über den EnBW-Antrag fällen wird, steht laut Heiner Pfrommer noch nicht fest.