STN+STN+Für Gemeinderäte gilt
: Befangen – aber nur mit Trauschein

Verheiratete Gemeinderäte müssen abrücken, wenn der Ehepartner einen Vorteil hätte. Das gilt jedoch nicht für eheähnliche Gemeinschaften.
Von
Oliver Schaewen
Ludwigsburg
Jetzt in der App anhören

Wer sich für befangen erklärt, darf nicht an der Beratung eines Gemeinderats teilnehmen.

dpa/Bernd Weißbrod