Kontrollen in Eislingen/Salach: E-Scooter-Fahrende missachten Regeln

Was haben die Personen auf den Scootern falsch gemacht? Die Polizei dokumentierte mehrere Ordnungswidrigkeiten und Straftaten. (Symbolbild)
Christoph Soeder/dpa- Polizei kontrollierte E-Scooter in Eislingen und Salach, Ziel war mehr Verkehrssicherheit.
- In Eislingen prüften Kräfte 23 Personen und 13 Scooter, es gab neun Verstöße.
- Festgestellt wurden Fahrten ohne Versicherung, Zulassen ohne Versicherung sowie Urkundenfälschung.
- In Salach traf die Polizei rund 30 Fahrende, teils 14 bis 16 Jahre alt – Ordnungswidrigkeiten.
- Polizei nennt Regeln: Mindestalter 14, max. 20 km/h, Versicherung, Radwege nutzen, kein Alkohol.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Die Polizei hat am Donnerstag in Eislingen und am Samstag in Salach E-Scooter-Fahrende kontrolliert. „Immer mehr Menschen nutzen E-Scooter für kurze Wege im Alltag. Gleichzeitig steigt jedoch auch die Zahl der Verkehrsunfälle, an denen Elektrokleinstfahrzeuge beteiligt sind“, teilt die Ulmer Polizei, die auch für den Landkreis Göppingen zuständig ist, mit. „Im Jahr 2025 registrierte die Polizei im Landkreis Göppingen 43 Unfälle unter Beteiligung von E-Scootern – ein Anstieg im Vergleich von rund 126 Prozent gegenüber dem Vorjahr 2024“, heißt es in der Mitteilung weiter. Dabei seien bei 35 Unfällen mit Personenschaden insgesamt drei schwer und 34 leicht verletzt worden. Bei acht Unfällen blieb es bei Sachschäden.
Vor diesem Hintergrund und auch nach einem Aufruf zu einem „E-Roller Rideout – Gemeinsam Elektrisch“ führte die Polizei Eislingen am Donnerstag in der Zeit von 16 Uhr bis 17.30 Uhr gezielte Verkehrskontrollen in der Eislinger Innenstadt und insbesondere auf dem Schloßplatz durch. Ziel der Kontrollaktion war es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, Verstöße konsequent zu ahnden und gleichzeitig über die geltenden Vorschriften für die Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen
aufzuklären.
Auch Urkundenfälschung dabei
An dem Rideout nahmen rund 80 Personen, 40 E-Scooter und rund 20 Fahrräder teil. Im Bereich einer Schule konnten 23 Personen und 13 E-Scooter genauer unter die Lupe genommen werden. Die Einsatzkräfte stellten neun Verstöße fest. Diese reichten von Ordnungswidrigkeiten bis hin zu Straftaten – wie etwa Fahrten ohne gültigen Versicherungsschutz (4), das Zulassen zum Fahren ohne Pflichtversicherung (4) sowie eine Urkundenfälschung.
Am Samstag, 3. Oktober, hatte dieselbe Person erneut zu einem „Rideout“ in Salach aufgerufen. Deshalb zeigte die Polizei Eislingen zwischen 16.30 Uhr und 18.30 Uhr Präsenz. Die Beamten konnten kurz nach 17 Uhr rund 30 E-Scooter-Fahrende zwischen Salach und Eislingen feststellen. Die waren größtenteils zwischen 14 und 16 Jahren alt und konnten schließlich in der Salacher Straße in Eislingen kontrolliert werden. Zwei der Fahrenden hatten während der Fahrt telefoniert. An
diesem Tag blieb es lediglich bei Ordnungswidrigkeiten.
Polizeihauptkommissar Dominik Kocur vom Polizeirevier Eislingen zieht eine positive Bilanz der Kontrollaktion: „Die deutliche Zunahme der Unfallzahlen zeigt, dass weiterhin Handlungsbedarf besteht. E-Scooter-Fahrende sind bei einem Zusammenstoß oder Sturz weitgehend ungeschützt und tragen deshalb ein besonders hohes Verletzungsrisiko. Mit unseren Kontrollen wollen wir Regelverstöße konsequent verfolgen, zugleich aber auch für eine verantwortungsbewusste und
rücksichtsvolle Nutzung sensibilisieren.“
Die Polizei Eislingen steht hierbei in allen Belangen als Garant für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer und wird nicht rechtskonforme Fahrzeuge konsequent aus dem Verkehr ziehen sowie die Fahrenden zur Verantwortung ziehen, ergänzt der Leiter des Polizeireviers, Erster Polizeihauptkommissar Gajo. Hierbei sei der Anteil an technisch veränderten
E-Scootern sehr auffallend. Es soll auch eine Prüfung des Einzugs entstandener Einsatzkosten der Polizei stattfinden.
Wichtige Regeln für E-Scooter-Fahrer
Die Polizei veröffentlicht die wichtigsten Regeln für E-Scooter auf einen Blick: Kein Führerschein
erforderlich; Mindestalter: 14 Jahre; Versicherungspflicht (gültige Versicherungsplakette erforderlich); Betriebserlaubnis des Fahrzeugs notwendig; Höchstgeschwindigkeit: 20 km/h; Nutzung auf Radwegen, ersatzweise auf der Fahrbahn; Gehwege und Fußgängerzonen sind tabu (sofern nicht ausdrücklich freigegeben); Keine Mitnahme weiterer Personen; Kein Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss; es gelten die gesetzlichen Vorschriften; Das Fahrzeug
muss sich in einem verkehrssicheren Zustand befinden (Beleuchtung, Klingel, Bremsen).
Die Polizei empfiehlt darüber hinaus das Tragen eines Fahrradhelms. Zwar besteht hierfür keine gesetzliche Pflicht, ein Helm kann bei einem Sturz jedoch das Risiko schwerer Kopfverletzungen deutlich verringern. „Die Polizei wird auch künftig gezielte Kontrollen durchführen“, teilt die Pressestelle mit. „Neben der konsequenten Verfolgung von Verkehrsverstößen setzt sie weiterhin auf Aufklärung, um die Zahl der Unfälle nachhaltig zu reduzieren.“
