Jugendschutz in Donzdorf: Testkäufer kommen in 3 von 10 Geschäften an Alkohol
Stadtgebiet durch. Nicht alle Verkäufer halten sich an die Gesetze.

In Donzdorf haben Testkäufer in zehn Geschäften Alkohol kaufen können, obwohl sie minderjährig waren (Symbolbild).
Stadt Eislingen- Polizei Eislingen und Stadt Donzdorf führten am Dienstag Jugendschutz-Testkäufe durch.
- In 3 von 10 Geschäften bekam ein minderjähriger Testkäufer Alkohol.
- Verkäufe wurden vor Ort angesprochen, die Ware zurückgegeben – Anzeigen folgen.
- Ziel war Kontrolle der Gesetze und Sensibilisierung des Verkaufspersonals.
- Polizei appelliert: Vorgaben einhalten und im Zweifel den Altersnachweis verlangen.
Die Zusammenfassung wurde von einer generativen künstlichen Intelligenz erstellt.
Wie konsequent werden die Jugendschutzbestimmungen beim Verkauf von Alkohol und Tabakwaren eingehalten? Dieser Frage gingen Beamte der Polizei Eislingen gemeinsam mit Mitarbeitern der Stadt Donzdorf, unterstützt durch das Landratsamt Göppingen, am Dienstag durch Testkäufe mit einem Jugendlichen im Stadtgebiet von Donzdorf nach. Ziel der Maßnahme war es, die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Verkauf von Alkohol und Tabakwaren an Minderjährige zu überprüfen.
Mitarbeiter erhalten eine Anzeige
In mehreren Supermärkten, Tankstellen sowie weiteren Einzelhandelsgeschäften haben diese versucht, alkoholische Getränke und Tabakwaren zu erwerben. In drei von zehn Geschäften konnte der Testkäufer Alkohol erwerben, obwohl dies aufgrund seines Alters nicht zulässig war. In den betroffenen Geschäften wurde der jeweilige Verkauf im Anschluss direkt durch die Einsatzkräfte angesprochen. Die unzulässig verkaufte Ware wurde retourniert. Die drei betroffenen Mitarbeiter erwartet nun eine Ordungswidrigkeitenanzeige.
Polizei appelliert an Verkaufsstellen
Die Kontrollen machen deutlich, dass beim Jugendschutz weiterhin Aufmerksamkeit gefragt ist. Ziel der gemeinsamen Aktion war es, mögliche Verstöße aufzudecken und zugleich das Verkaufspersonal für die besondere Verantwortung beim Verkauf altersbeschränkter Produkte zu sensibilisieren. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist eine gemeinsame Verantwortung. Die Polizei appelliert daher an alle Verkaufsstellen, die gesetzlichen Vorgaben konsequent einzuhalten und im Zweifelsfall einen Altersnachweis zu verlangen. Weitere unangekündigte Jugendschutzkontrollen werden deshalb auch in Zukunft durchgeführt.
