Unfallfahrt von Esslingen-Weil: „Hätten vieles gerne vermieden“: Ein emotionaler Prozess geht weiter

Der Angeklagte im Prozess um die Unfallfahrt von Esslingen-Weil wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Sebastian XankeEs war ein Prozess voller Tränen, Trauer und Dramatik. In der Verhandlung um die Unfallfahrt von Esslingen-Weil mit drei Toten wurde der Fahrer vom Amtsgericht Esslingen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Hinterbliebene und Staatsanwältin gehen in die Berufung. Das Verfahren könnte daher am Landgericht Stuttgart neu aufgerollt werden. Ein hochemotionaler Prozess würde von Neuem beginnen.
Die Verhandlung vor dem Amtsgericht hatte den als Nebenklägern auftretenden Hinterbliebenen schwere Stunden beschert. Bei dem Unfall im Oktober 2024 im Esslinger Stadtteil Weil waren ihre Angehörigen, eine 39-jährige Frau und ihre beiden drei und sechs Jahre alten Söhne, ums Leben gekommen, als ein Auto in die Fußgängergruppe fuhr. Mehrfach hatte sich die Mutter und Großmutter der Opfer während der Verhandlung zu Wort gemeldet. An einem der Gerichtstage hatte sie gesagt, dass einer ihrer Enkel eigentlich heute Geburtstag hätte. Doch er lebe ja nicht mehr. Ein Freudentag sei so für sie zu einem Trauertag geworden.
Ein Gerichtstermin am Tag des Geburtstags eines der Opfer – eine unglückliche, für die Angehörigen schmerzhafte Terminwahl durch das Amtsgericht Esslingen. Grundsätzlich, führt Pressesprecher Martin Gerlach aus, seien dem Gericht die Geburtsdaten aller Beteiligten bekannt. Allerdings seien Organisation und Terminplanung für Verhandlungstage sehr komplex. Berücksichtigt werden müssten die Belegung der Sitzungssäle, die Verfügbarkeit aller Beteiligten inklusive ihrer Rechtsanwälte sowie die Einhaltung der gesetzlich geregelten Fristen: „Leider kann es dann – wie hier – zu Überschneidungen kommen, die man an sich gerne vermieden hätte.“
Zeuge brach bei Aussagen mehrfach in Tränen aus
Bedrückend war die Verhandlung auch für die geladenen Zeugen. Ein zum Unfallzeitpunkt in Weil anwesender Autofahrer brach während seiner Aussage mehrfach in Tränen aus. Das nochmalige Durchleben der Vorkommnisse vom 22. Oktober 2024 lastete sichtbar schwer auf seiner Seele.

Der Prozess vor dem Amtsgericht Esslingen wegen der Unfallfahrt von Weil hatte Anfang Februar begonnen.
Foto: Ines RudelDoch unerfahrene Prozessbeteiligte werden nicht allein gelassen. Grundsätzlich, so erklärt Martin Gerlach, biete der Träger PräventSozial Justiznahe Soziale Dienste gGmbH im Amts- und Landgerichtsbezirk Stuttgart eine Begleitung an. Das Angebot sei kostenlos. Auf der Homepage des Dienstes unter www.praevention.de wird ausgeführt, dass er spezialisierte sozialpädagogische Fachkräfte und geschulte ehrenamtlich Engagierte in den Landkreisen Esslingen, Stuttgart, Rems-Murr, Ludwigsburg und Böblingen im Einsatz habe. Diese Experten würden Opfern von Straftaten und deren Angehörigen sowie geladenen Zeugen vor Strafgerichten oder einem Familien- und Zivilgericht im Zusammenhang mit Gewalt unter die Arme greifen. Möglich seien Begleitungen zur Vernehmung, Überbrückungen von Wartezeiten, die Organisation eines Warteraums oder ein Vermeiden des Zusammentreffens mit Tätern oder Presse. Auch in der Vor- und Nachbereitung der Gerichtsverhandlung wird Unterstützung geleistet.
Leibesvisitationen und Eingangskontrollen während des Prozesses
Zur Vorbereitung des Verfahrens um die Unfallfahrt von Esslingen-Weil gehörten auch umfangreiche Sicherheitsvorkehrungen. Die Maßnahmen waren streng. Es gab Leibesvisitationen und Eingangskontrollen. Taschen mussten abgegeben werden. Die verstärkte Security hat sich wohl ausgezahlt. Auffälligkeiten in diesem Bereich habe es seiner Kenntnis nach während des Prozesses nicht gegeben, sagt Martin Gerlach: „Für die sitzungspolizeilichen Maßnahmen im Saal und die Eingangskontrollen zur Verhandlung ist jeweils die Vorsitzende Richterin zuständig“. Für die Sicherheit und Ordnung im Haus allgemein sei die Direktorin des Amtsgerichts verantwortlich.
Mehr Kontrollen – mehr Personal? Die Wachtmeister des Amtsgerichts Esslingen bekamen laut Martin Gerlach während des Verfahrens Unterstützung. Kräfte der „Sicherheitsgruppe Gerichte und Staatsanwaltschaften“ (SGS) hätten ausgeholfen. Diese Gruppe sei beim Landgericht Stuttgart angesiedelt. Es handle sich um „speziell ausgebildete und ausgerüstete Justizwachtmeister“, die anlassbezogen an allen Gerichten im gesamten Landgerichtsbezirk eingesetzt würden. Auch eine Amtshilfe durch die Polizei sei grundsätzlich bei Bedarf möglich: „Sie hilft mit Beamten und Beamtinnen zum Beispiel bei der Einlasskontrolle aus.“ Am ersten Prozesstag um die Unfallfahrt von Esslingen-Weil seien seines Wissens nach ebenfalls Polizeibeamte eingesetzt worden. Denn zu diesem Zeitpunkt habe noch nicht genau eingeschätzt werden können, wie viele Besucher kämen und wie sich die Atmosphäre im Saal entwickle.
Viele Überraschungen während der Verhandlung
Die Atmosphäre im Gerichtssaal war teilweise angespannt. Auch weil ein Vertreter der als Nebenkläger auftretenden Angehörigen einen Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin gestellt hatte. Keine alltägliche Situation am Amtsgericht Esslingen: „Genaue Statistiken führen wir nicht. Solche Anträge sind über die Vielzahl der hier geführten Verfahren gesehen aber die Ausnahmen“, so Martin Gerlach. Es komme nicht nur im Strafrecht, sondern auch in anderen Rechtsgebieten wie dem Zivil- oder Familiengericht ab und an zu Ablehnungsanträgen wegen der Besorgnis der Befangenheit.
Das Prozedere sei in solchen Fällen in der jeweiligen Prozess- und Verfahrensordnung klar festgelegt. Alle Beteiligten und der betroffene Richter würden Gelegenheit zu einer Stellungnahme erhalten: „Anschließend wird dann von dem oder der nach dem Geschäftsverteilungsplan des Gerichts zuständigen Richter oder Richterin über den Antrag entschieden.“ Es entscheide natürlich nicht der betroffene Richter selbst.
Der Prozess um die Unfallfahrt
Akustik
Der Prozess um die Unfallfahrt von Esslingen-Weil wurde in Saal Eins des Amtsgerichts Esslingen durchgeführt. Einem wunderschönen Saal, dessen Akustik allerdings in der Vergangenheit von Presse- und Zuschauerseite bemängelt wurde. Durch verschiedene Maßnahmen wie das Aufhängen bespannter Leinwände oder die Anschaffung einer modernen Akustikanlage sollten Abhilfe geschaffen werden. Wurden damit alle Probleme gelöst? „Aus Sicht des Gerichts hat sich die neue Technik sehr bewährt und stellt eine große Verbesserung dar“, sagt Pressesprecher Martin Gerlach.
Prozess
Das Urteil im Prozess um die Unfallfahrt von Esslingen-Weil fiel am Donnerstag, 23. April. Als Unfallgrund wird ein Verwechseln von Gas- und Bremspedal vermutet. Zu der Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten muss der Angeklagte jeweils 20 000 Euro Schmerzensgeld an die drei als Nebenkläger auftretenden Angehörigen der Opfer zahlen. Zudem wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen. Frühestens nach drei Jahren kann er versuchen, sie wieder zu erlangen. Ein Termin für die Berufsverhandlung vor dem Landgericht Stuttgart steht noch nicht fest.