Esslingen
: Sturz aus Parkhaus bleibt ungestraft

Staatsanwaltschaft stellt Verfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen Konstrukteure und Betreiber ein.
Von
Annette Mohl
Stuttgart
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Stuttgarter Nachrichten

Esslingen - Im Dezember 2008 sind zwei Menschen ums Leben gekommen, als sie mit ihrem Auto aus dem Esslinger Parkhaus am Bahnhof stürzten. Obwohl der Bau in einigen Punkten nicht der DIN-Norm 1055 entsprach, hat die Staatsanwaltschaft jetzt das Verfahren eingestellt.

Polizei, Sachverständige und Angehörige standen am 11. Dezember 2008 vor einem Rätsel: Warum schoss der Toyota mit offensichtlich überhöhter Geschwindigkeit im dritten Stockwerk des Esslinger Parkhauses über den Prallsockel hinaus und durchbrach die Brüstung? Das Fahrzeug stürzte fast ungebremst in die Tiefe, drehte sich noch und blieb auf dem Dach liegen. Für die beiden Insassen, den 60-jährigen Fahrer und seine 58 Jahre alte Ehefrau, kam jede Hilfe zu spät. Sie waren auf der Stelle tot.

Passanten wurden damals zum Glück nicht verletzt. Dabei war erst zehn Tage vorher ein ähnliches Unglück im selben Parkhaus passiert: Ein Autofahrer stieß im vierten Stockwerk gegen die Betonbrüstung, die sich dadurch löste und auf die Straße krachte. Die Betonteile begruben zwei parkende Autos unter sich.

Seither beschäftigte sich die Staatsanwaltschaft mit den Fällen. "Es ging um zwei Straftatbestände, den der fahrlässigen Tötung und den der Baugefährdung", sagt Sprecherin Claudia Krauth. Für beide gebe es aber "keinen Tatnachweis", weshalb das Verfahren jetzt eingestellt wurde. Die Juristen holten zahlreiche Gutachten ein. Demnach entsprach das in den 1960er Jahren gebaute Parkhaus mit 500 Plätzen "nicht den Normen", wie Krauth sagt.

Es seien "vielerlei Mängel" festgestellt worden. So habe beispielsweise die Brüstung nicht die erforderlichen 2,4 Kilonewton (rund 245 Kilogramm) ausgehalten. Nach Auffassung Sachverständiger prallte der Toyota allerdings mit 98 Kilonewton (9993 Kilogramm) gegen die Brüstung und wäre deshalb auch dann in die Tiefe gestürzt, wenn die Norm eingehalten worden wäre. Der Autofahrer muss demnach statt mit den erlaubten zehn Stundenkilometern mit etwa 25 Stundenkilometern im Parkhaus unterwegs gewesen sein.

Untersucht wurden auch die Betonbordsteine der Parkbuchten. Diese waren nur 15, statt der geforderten 20 Zentimeter hoch. Weil aber der Abstand zwischen Boden und Auto 20 Zentimeter betragen habe, hätte der Wagen auch einen 20-Zentimeter-Sockel überrollt, sagt Pressestaatsanwältin Claudia Krauth.

Der zweite Vorwurf der Baugefährdung kam erst gar nicht zum Tragen. Er gilt dann, wenn vom Gebäude ohne Zutun eine Gefährdung ausgegangen wäre - also die Brüstung von allein heruntergefallen wäre. Das Ermittlungsverfahren wurde deshalb jetzt mit einem Freispruch eingestellt.

Die Sicherheitsvorkehrungen wurden im Parkhaus am Bahnhof bereits vor Monaten verbessert, vor allem der Prallschutz wurde verstärkt. Inzwischen hat auch der Besitzer gewechselt: Der neue Eigentümer, die Dietz AG in Bensheim (Hessen), will noch in diesem Jahr den Betonklotz optisch aufpolieren und mit einer neuen Fassade versehen.

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