Die Stadt will in Oberaichen städtische Wohnungen grundlegend sanieren. Doch der Preis, den bisherige Bewohner dafür bezahlen ist hoch. Sie müssen ihr Zuhause räumen.
Die drei Wohnblöcke liegen an einer schmalen Straße in Oberaichen, die den hübschen Namen Im Wäldle trägt. Die Autobahn ist dort zum Greifen nah. Das Lärmen der Motoren ist deutlich zu hören. Auch ein Laie erkennt sofort: Viel Geld ist in die Instandhaltung der Mehrfamilienhäuser 33, 35 und 37 in den vergangenen Jahren nicht geflossen. Die knapp 60 Jahre alten Häuser bieten eigentlich Platz für 36 Familien. Viele der Wohnungen stehen aber mittlerweile leer. Denn die Stadt will die Gebäude energetisch sanieren und um ein weiteres Stockwerk aufstocken. Insgesamt neun weitere öffentlich-geförderte und damit bezahlbare Wohnungen sollen so entstehen.
„Die Stadtverwaltung blickt positiv auf diese Aufgabe, weil hier ein langer Sanierungsstau besteht und hierfür Fördergelder des Landes zur Verfügung gestellt werden“, sagt Bürgermeister Benjamin Dihm. Im Mai 2025 wurde ein Planer-Auswahlverfahren beschlossen, diesen Mai oder Juni soll der Baubeschluss gefasst werden. Doch der Preis, den bisherige Bewohner für die Sanierung der Wohnhäuser bezahlen, ist hoch. Sie müssen ausziehen, sich eine neue Wohnung suchen. „Da eine grundlegende Sanierung mit erheblichem Baulärm und anderen bautypischen Beeinträchtigungen einhergeht, können die Arbeiten nur im unbewohnten Zustand durchgeführt werden“, erklärt der Bürgermeister.
„Unser Wohnblock ist als erstes dran“, sagt der Sohn einer langjährigen Mieterin. Seinen Namen will er nicht in der Zeitung lesen. Der 40-Jährige lebt mit seiner Mutter, die 47 Jahre lang bei einem örtlichen Unternehmen in der Montage gearbeitet hat und jetzt in Rente ist, und seinem jüngeren Bruder in einer Vier-Zimmer-Wohnung. Er unterstützt seine Mutter, will sie „nicht allein lassen“, wie er sagt.
Sanierung in Oberaichen: Die Stadt hat die Familien im April 2025 informiert
Im April 2025 sind die zwölf Familien des Blocks 37 über die Sanierungspläne der Stadt informiert worden, sagt der Bewohner. „Die Mieterinnen und Mieter dieses Gebäudes wurden zu einer persönlichen Informationsveranstaltung eingeladen“, bestätigt der Bürgermeister. Fragen sollten beantwortet, Ängste genommen werden. Ihnen „wurde in Aussicht gestellt, für eine sanierte öffentlich geförderte Wohnung in einem der drei Gebäude einen Mietvertrag zu erhalten, sofern die persönlichen Voraussetzungen, Einkommenshöhe und Personenanzahl für Wohnungsgröße hierfür vorliegen.“ Vorrangig Menschen mit einem Wohnberechtigungsschein, die einen Anspruch auf eine öffentlich geförderte Wohnung haben, sollen künftig dort leben.
Nach der Versammlung ist die Rentnerin mit ihren beiden Söhnen davon ausgegangen, dass sie ihre Wohnung nur vorübergehend räumen muss – also zurückkehren kann. Dann aber der Schock: Im Oktober vergangenen Jahres wurde der Familie die Wohnung gekündigt. Bis zum 31. Juli soll sie das städtische Eigentum räumen. Obwohl bei der Infoveranstaltung ausdrücklich nicht von Kündigungen gesprochen worden sei, wie der Sohn betont. In dem Kündigungsschreiben heißt es, dass die Stadt bei einer Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstückes gehindert sei.
Der Sohn der Rentnerin bezeichnet die Kündigung als„unverhältnismäßig und unwirksam“, die wirtschaftliche Unvermeidbarkeit sei nicht ausreichend dargelegt. Er hat Widerspruch im Namen seiner Mutter eingelegt. Die Kündigung stelle eine „unzumutbare Härte“ für sie dar, schreibt er darin. Ein Anwaltsbüro hat den Widerspruch im Auftrag der Stadt zurückgewiesen. Der 40-Jährige hat Unterschriften von weiteren Familien gesammelt, die in den Wohnblöcken noch leben. Gemeinsam widersprechen sie „jeder gegen uns ausgesprochenen oder noch auszusprechenden Kündigung“. Notfalls wollen sie vor Gericht ziehen und Härtegründe geltend machen.
Gerät Familie in Oberaichen durch Umzug in finanzielle Not?
„Wir haben nichts gegen eine Sanierung“, sagt der Bewohner des Blocks 37. Doch die Art und Weise, wie man mit den aktuellen Mietern umgeht, störe ihn. „Wir sollen einfach gehen, ohne dass uns eine gute Lösung angeboten wird“, sagt er. Er könnte sich vorstellen, mit seiner Mutter und seinem Bruder für den Zeitraum der Sanierung ihres Wohnblocks in den benachbarten Block zu ziehen. Das aber hat die Stadt nicht angeboten. „Sie hat bis heute weder auf unsere Forderungen geantwortet noch ein tragfähiges Angebot gemacht“, sagt der Sohn. Allein für ein Interessenpool einer Wohnungsbaugenossenschaft wollte man die Familie vorschlagen. Er macht sich große Sorgen, dass durch einen Umzug in eine teurere Wohnung die Familie in finanzielle Not geraten werde und fühlt sich nicht ernst genommen.
Bürgermeister Dihm stellt das anders dar: „Sorgen der Mieterinnen und Mieter, eine alternative Wohnung zu finden, nehmen die Mitarbeiterinnen in der Mietverwaltung sehr ernst“, betont er. Die Stadt habe Wohnungen im Quartier Schelmenäcker anbieten können. Es waren Wohnungswechsel in andere städtische Wohngebäude möglich. Acht von zwölf Mietparteien hätten so eine neue Bleibe gefunden. Manche seien aber mit keinem der bisher angebotenen Möglichkeiten einverstanden gewesen.
Deshalb war laut der Stadt die Kündigung erforderlich
Kündigungen seien vereinzelt erforderlich gewesen, „um keine Mehrkosten des Projektes durch einen verzögerten Beginn zu verursachen“, erklärt er weiter. Dabei seien angemessene Fristen eingehalten worden. Die Stadt sei zuversichtlich, auch in diesen Fällen zu einer geeigneten Lösung zu gelangen.
Ein Umzug in das Nachbargebäude wäre im Übrigen nur eine sehr kurzfristige Zwischenlösung, erklärt er auf Nachfrage. Denn die Sanierungsarbeiten in den Gebäuden werden sich überschneiden. In dem Kündigungsschreiben, das die Rentnerin erhalten hat, steht, dass die Mietpreise nach der Sanierung auf mindestens 15 Euro pro Quadratmeter ansteigen sollen – und sich damit fast verdoppeln sollen, wie ihr Sohn vorrechnet. In der Mieterversammlung sei von einem moderaten Mietanstieg die Rede gewesen, keinesfalls von einer Verdopplung. „Die Miethöhe nach Fertigstellung in den komplett sanierten Wohnungen hängt von mehreren Faktoren ab wie einer öffentlichen Förderzusage, der Wohnungsgröße und der Ausstattung “, erklärt Dihm dazu. Und: „Bei Zusage einer öffentlichen Förderung liegen die Quadratmeterpreise 33 Prozent unter der ortsüblichen Vergleichsmiete.“
Der Sohn der langjährigen Bewohnerin hat mittlerweile nicht nur die Stadt, sondern auch die Fraktionen des Gemeinderates angeschrieben. Er lässt sich anwaltlich vertreten. Dennoch ist er an einer Lösung interessiert, hofft dass ihm die Stadt ein seriöses, bezahlbares Wohnungsangebot unterbreitet.
Bürgermeister Benjamin Dihm erklärt: „Die Stadt steht mit den gekündigten Mieterinnen und Mietern in Kontakt und bleibt das auch. Wir werden weitere, alternative Wohnungen anbieten, die durch die normale Fluktuation in anderen städtischen Wohnungen verfügbar werden.“