Das geplante Hemminger Baugebiet Schöckinger Weg schließt sich an ein bestehendes an. Foto: Simon Granville

Es soll ein Wohngebiet für rund 260 Menschen geschaffen werden. Doch nun haben Gegner der Pläne das Gericht angerufen: Warum das Baugebiet Schöckinger Weg ruht.

Vor ziemlich genau einem Jahr war die Gemeinde Hemmingen positiv gestimmt: Laufe alles nach Plan, hieß es damals, vermarkte die Kommune ihre Grundstücke im Süden der Kommune bereits im Jahr darauf. Doch geschehen ist – nichts. Stattdessen hat der Bürgermeister Thomas Schäfer nun mitgeteilt, dass gegen den Bebauungsplan ein Normenkontrollantrag beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim eingegangen sei. Die für Frühjahr 2026 geplante Erschließung des Neubaugebiets Schöckinger Weg im Süden der Gemeinde Hemmingen werde daher bis zur Entscheidung des Gerichts verschoben. Auch werde die Vermarktung der Bauplätze vorerst ausgesetzt.

 

Gegen Bebauungspläne kann ein Normenkontrollantrag gestellt werden. Die Frist dafür beträgt ein Jahr ab der Bekanntmachung des Plans. Das war am 28. November 2024. Ein Normenkontrollantrag ist ein juristisches Verfahren, das der Überprüfung von Rechtsnormen – wie Bebauungsplänen – dahingehend dient, ob sie mit höherrangigem Recht vereinbar sind.

Das vorgesehene Baugebiet ist drei Hektar groß

Der Gemeinderat hatte das Baugebiet beschlossen, um auf dem drei Hektar großen Gelände neuen Wohnraum für rund 260 Personen zu schaffen. Bisher ist die Fläche reines Acker- und Wiesengelände.

Die Gemeinde selbst besitzt neun Bauplätze für Einfamilienhäuser und zwei Grundstücke für Geschosswohnungsbau. Eine größere Fläche überlässt sie Bauträgern, damit sie Reihen- beziehungsweise Kettenhäuser bauen können. So zumindest sah der Plan aus.

Anwohner haben beim Baugebiet viele Bedenken

Die Pläne für das Baugebiet lösten bei vielen Bürgern von Beginn an Unmut aus. Es werde zu hoch und zu dicht gebaut, es fehle ein Verkehrskonzept, monierten Anwohner. Die Pläne wurden daraufhin zum Teil abgespeckt, Bürgermeister Schäfer hielt aber an der Grundsatzentscheidung fest: „Ich sehe es als Notwendigkeit an, dass man die Flächen, die einem der Flächennutzungsplan zur Verfügung stellt, auch sukzessive abarbeitet.“