Ein Bürgerbegehren zu Windrädern läuft. Ob die Renninger über sechs Anlagen entscheiden dürfen, klärt sich Anfang März. Foto: dpa

Der Renninger Gemeinderat entscheidet über einen möglichen Bürgerentscheid zu sechs geplanten Windrädern. Die Stadt zweifelt die Rechtmäßigkeit der Abstimmung an.

Wird es über den Bau von sechs Windrädern im Renninger Hardtwald einen Bürgerentscheid geben? Eine Entscheidung dazu steht am Montag, 2. März, an. Dann wird der Renninger Gemeinderat in der Stegwiesenhalle debattieren.

 

Die Bürgerinitiative Gegenwind Renningen hatte Mitte November ein Bürgerbegehren gestartet und Mitte Januar 2358 Unterschriften an die Stadtverwaltung übergeben. Nach Landesrecht hat die Stadt zwei Monate Zeit, die Unterschriften zu prüfen und eine Abstimmung über einen Bürgerentscheid im Gemeinderat vorzubereiten und auf die Tagesordnung zu nehmen.

Fast 16 Prozent der Wahlberechtigten wollen über Windpark abstimmen

Die Überprüfung der Unterschriften ist bereits abgeschlossen. Nach Angaben der Stadt sind 2169 gültig. Damit hat die Bürgerinitiative mit 15,6 Prozent das nötige Quorum von sieben Prozent der Wahlberechtigten deutlich übertroffen. Das Minimum wären 972 Unterschriften gewesen.

Da der nächste reguläre Sitzungstermin des Gemeinderats außerhalb der Zwei-Monatsfrist liegen würde, ist nun für Montag, 2. März, eine Sondersitzung angesetzt. Diese findet ab 19 Uhr in der Stegwiesenhalle und nicht wie sonst im Bürgerhaus statt.

Bürgermeisterin: Entscheid wäre wegen bestehenden Verträge rechtswidrig

Ob die Renninger Bürger tatsächlich über das Windkraftprojekt abstimmen dürfen, ist aber ungewiss. Trotz des erfolgreichen Begehrens zweifelt die Stadtverwaltung an der Rechtmäßigkeit einer solchen Abstimmung. „Uns ist es wichtig zu betonen, dass es sich bei der Entscheidung um keine kommunalpolitische Frage, sondern um eine reine juristische Prüfung handelt“, heißt es seitens der Stadt.

Im Wald zwischen Bosch-Entwicklungszentrum (hinten) und der A 8 sollen sechs Windräder entstehen. Foto: Simon Granville

Auch die Bürgermeisterin Melanie Hettmer, die das Projekt von ihrem Amtsvorgänger Jürgen Faißt übernommen hat, hat sich dazu bereits klar positioniert. „Nach der geltenden Rechtsprechung dürfen Bürgerentscheide nicht auf ein rechtswidriges Ziel gerichtet sein“, sagte sie im Januar unserer Zeitung.

Dies sei hier gegeben, da mit dem Windpark-Entwickler ABO Energy nach einem einstimmigen Gemeinderatsbeschluss im Oktober bereits ein rechtswirksamer Vertrag geschlossen worden ist. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben werde das Bürgerbegehren aber geprüft.

„Liegen die rechtlichen Voraussetzungen vor, wird es einen Bürgerentscheid geben. Sind die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt, ist das Bürgerbegehren unzulässig“, erklärt die Stadtverwaltung dazu schriftlich. Man habe hier keinen Entscheidungsspielraum. Das Ergebnis der Prüfung werde am 2. März präsentiert.

Die Stadt Renningen hat sich in der Sache juristisch beraten lassen und bezieht sich in ihrer bisherigen Position auf ähnlich gelagerte Fälle im Kreis Calw. Dort sind zwei Bürgerbegehren gegen einen Windpark auf kommunalen Flächen in Calw und Wildberg als unzulässig abgelehnt worden.

Ostelsheim: Gemeinde kündigte nach Bürgerentscheid Verträge

Wie im Fall von Renningen war bereits ein Vertrag mit einem Entwickler geschlossen worden. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hatte zudem Eilanträge auf Zulassung der Bürgerbegehren abgelehnt.

Die Bürgerinitiative Gegenwind Renningen bezieht sich hingegen auf einen anderen Fall aus dem Nachbarkreis: In Ostelsheim hatte sich bei einem Bürgerentscheid im April die Mehrheit gegen den Bau von drei Windrädern ausgesprochen. 215 500 Euro musste die Gemeinde an die Stadtwerke Tübingen für erbrachte Leistungen zurückzahlen.

Windpark Renningen

Planung
Im Windvoranggebiet BB29 sind sechs Windkraftanlagen geplant. Die Anlagen, die eine Nabenhöhe von 179 Metern haben und  266,5 Meter Gesamthöhe mit Rotorblättern, sollen eine Leistung von rund 40,8 Megawatt erbringen – was etwa 26 500 Haushalte versorgen könnte. 67 000 Tonnen CO2 könnten pro Jahr eingespart werden.

Bürgerentscheid
Ein Bürgerbegehren muss von mindestens sieben Prozent der Wahlberechtigten der betreffenden Kommune unterzeichnet werden. Über die Zulässigkeit entscheidet der Gemeinderat. Dieser könnte auch ohne Bürgerbegehren einen Bürgerentscheid beschließen. Dessen Fragestellung darf sich nur mit „ja“ oder „nein“ beantworten lassen. Die Mehrheit der Wähler entscheidet dann, wobei diese Mehrheit mindestens 20 Prozent der Stimmberechtigten betragen muss.