Wo können in der Region Stuttgart Windräder gebaut werden? Darüber stimmen am Mittwoch die Regionalräte ab. Das höchst umstrittene und vor Jahren gestrichene Vorranggebiet Buocher Höhe taucht dabei auch wieder auf.
Etliche Jahre ist in Sachen Windkraft im Rems-Murr-Kreis nicht wirklich viel vorangegangen. Das könnte sich bald ändern. Denn am Mittwoch entscheiden die Regionalrätinnen und Regionalräte, welche Flächen sie für den Bau von Windkraftanlagen im Regionalplan vorsehen wollen.
Nach dem Motto „Totgesagte leben länger“ taucht dabei auch der höchst umstrittene Standort Buocher Höhe auf Waiblinger Gebiet wieder auf. Im Herbst 2018 war er auf Initiative der Verwaltung des Verbands Region Stuttgart von der Liste der Vorranggebiete für Windkraftanlagen gestrichen worden. Vor einiger Zeit aber hat die Stadt Waiblingen die Wiederaufnahme der Fläche in die Liste beantragt. Und nun empfiehlt auch der Planungsausschuss den Mitgliedern der Regionalversammlung, die Buocher Höhe als neues Vorranggebiet auszuweisen.
Diese Entwicklung ist für Gegner des Projekts wie etwa die Mitglieder des Vereins „Schützt die Buocher Höhe“ eine herbe Enttäuschung. Auch in der Nachbarkommune Korb werden Windräder an dieser Stelle – einer Exklave Waiblingens auf einem Höhenzug oberhalb von Korb, Remshalden und Weinstadt – kritisch gesehen. Zuletzt hatte der Bürgermeister-Kandidat Christian Hartmann im Wahlkampf gar dafür plädiert, „diese Fläche in die Korber Zuständigkeit zu holen“ – per Flächentausch oder Kauf.
Buocher Höhe: ausgiebige Windmessungen
Für den Regionalrat Andreas Hesky (Freie Wähler) hingegen ist mit der Beschlussempfehlung „ein großer Schritt getan“. Vor fast 15 Jahren hatte er als damaliger Waiblinger Oberbürgermeister mit den Stadtwerken und dem Gemeinderat die ersten Pläne für Windräder im Stadtwald geschmiedet.
Dass bisher nichts daraus geworden ist, hat mehrere Gründe. Zum einen war lange Zeit nicht klar, ob das Windaufkommen am Standort ausreicht. Daran herrscht aber inzwischen kein Zweifel mehr. Die Stadt Waiblingen hat ausgiebige Messungen vornehmen lassen. Diese ergaben, dass der Betrieb von Windrädern auf der Buocher Höhe Sinn macht. „Der nächste Schritt wäre, konkrete Standorte zu untersuchen“, sagt Gabriele Simmendinger, die städtische Pressesprecherin.
Drehfunkfeuer Luburg ist immer noch aktiv
Als weiterer schwerwiegender Hinderungsgrund galt das bei Affalterbach stationierte Drehfunkfeuer Luburg, das dabei hilft, Flugzeuge zum Stuttgarter Flughafen zu lotsen. Die Deutsche Flugsicherung (DFS) argumentierte, dass Windkraftanlagen den Betrieb des konventionellen Drehfunkfeuers stören könnten, was als K.-o.-Kriterium für Windräder auf der Buocher Höhe gesehen wurde. Im Jahr 2021 ließ dann aber die Ankündigung, das Drehfeuer Luburg werde wohl im Jahr 2023 außer Betrieb gehen, die Windkraftbefürworter aufhorchen.
In der aktuellen Beschlussvorlage der Regionalversammlung wird das Drehfunkfeuer mit keinem Wort mehr erwähnt – obwohl es weiterhin in Betrieb ist. Auf ihrer Internetseite listet die Deutschen Flugsicherung ihre Pläne für Abschaltungen, Stand September 2024, auf. Während bei manchen Drehfunkfeuern konkrete Jahreszahlen für das geplante Ende des Betriebs vermerkt sind, ist beim Standort Luburg lediglich der Hinweis „in Prüfung“ zu finden.
Trotz Drehfunkfeuer: keine generellen Bauverbotszonen
Gleichzeitig betont die DFS, die Schutzbereiche um Drehfunkfeuer – im Fall von Luburg handelt es sich um 15 Kilometer – stellten „keine generellen Bauverbotszonen“ dar. Allerdings müsse dort bei Bauvorhaben gesondert geprüft werden, „ob von dem Bauwerk eine mögliche Störung von Flugsicherungsanlagen ausgeht“.
Der Artenschutz gilt als weiteres Hindernis. Die Stadt Waiblingen hatte 2013 eine Untersuchung dazu vornehmen lassen. Im Ergebnisbericht heißt es: „Eine artenschutzrechtliche Untersuchung der konkreten örtlichen Situation hat die Errichtung und den Betrieb von Windkraftanlagen auf der Buocher Höhe für die Vogelfauna als offensichtlich unkritisch und für weitere Arten als lösbar eingestuft.“ Das muss auch das Landratsamt so bewerten, damit der Weg zu Windrädern frei ist. In der aktuellen Beschlussvorlage des Verbands Region Stuttgart heißt es, sollte die Untere Naturschutzbehörde innerhalb einer vierwöchigen Frist die artenschutzrechtlichen Erfordernisse an den Bau und Betrieb einer Windkraftanlage auf der Buocher Höhe für überwindbar halten, „soll eine Aufnahme des Standortes in den Planentwurf erfolgen“.
Steht dieser, so wird er öffentlich ausgelegt. Dann haben Kommunen, Fachbehörden, Naturschutzorganisationen und auch die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich dazu zu äußern. Im Herbst fällt voraussichtlich die Entscheidung, welche Vorranggebiete im Regionalplan festgeschrieben werden. Erst dann ist klar, ob Windräder auf der Buocher Höhe gebaut werden dürfen.