Wassilij Burgstaller in Istanbul – auf der Suche nach einem Ausweg. Foto: StZN

Wassilij Burgstaller darf seit Monaten die Türkei nicht verlassen. Er soll an einer verbotenen Pride-Parade teilgenommen haben. Die Diplomatie findet bisher keine Lösung.

Wassilij Burgstaller meldet sich per Internetanruf. Den Mobilfunk nutzt er mit seinem Handy inzwischen nicht mehr – wegen der Kosten. Telefoniert hat der junge Mann in den vergangenen zwei Monaten nämlich reichlich. Denn aus einem touristischen Wochenendtrip nach Istanbul ist eine Leidenszeit geworden, die seine Existenz bedroht – und von der keiner weiß, wann sie endet.

 

Am 22. Juni, einen Tag vor der geplanten Rückreise, wird der Waiblinger auf der bekannten Galatabrücke von der Polizei festgenommen, als er sich auf dem Weg zu einem Gewürzbasar befindet. Erst in der 24-stündigen Haft stellt sich heraus, was ihm vorgeworfen wird: Er soll gegen das Demonstrations- und Versammlungsgesetz verstoßen haben. Angeblich soll er an der seit Jahren verbotenen Pride-Parade der queeren Community teilgenommen haben. Er bestreitet das, sagt, er sei völlig unpolitisch. Offenbar ist er nur aufgrund seines Aussehens festgenommen worden.

Anklage wegen eines Terrorverbrechens?

Seither sitzt Burgstaller in der Türkei fest. Denn er darf das Land nicht verlassen. Bis zum Beginn des Prozesses gegen ihn ist eine Ausreisesperre angeordnet – auf Antrag des Istanbuler Staatsanwaltschaftsbüros für Terrorverbrechen. Wie lange das dauert, weiß niemand. Derzeit ist in Istanbul die sommerliche Justizpause. Seine Eltern haben inzwischen eine Unterkunft für ihn gemietet. Der Job in der Jugendpflege in der Region Stuttgart steht auf dem Spiel, obwohl der Arbeitgeber sich sehr für Burgstaller einsetzt.

Der Einspruch von Burgstallers Rechtsanwältin gegen das Ausreiseverbot ist inzwischen abgelehnt worden. Im Bescheid des Istanbuler Strafgerichts, den er sich aus dem Türkischen hat übersetzen lassen, heißt es dazu, die Festnahme sei zurecht erfolgt, weil der Verdächtige sonst hätte fliehen können. Die Ausreisesperre sei ebenfalls rechtens, denn: „Die Maßnahme der gerichtlichen Kontrolle steht gemäß der im Gesetz festgelegten Strafhöhe im Verhältnis zur Art und Schwere der Tat.“ Beschreibungen, wie man sie normalerweise von Schwerverbrechern kennt.

Das letzte Foto, das Burgstaller auf der Galatabrücke vor seiner Festnahme gemacht hat – im Hintergrund die Polizeistreife. Foto: StZN

Im Stich gelassen fühlt der junge Mann sich vom Auswärtigen Amt. „Dort versichert man mir seit Wochen, es liefen hochrangige Gespräche“, sagt er. Es passiere aber nichts. Erst nach fünf Wochen habe man ihm überhaupt ein persönliches Gespräch im Konsulat angeboten. Dort habe man ihm auch eine Obdachlosenunterkunft zum Übernachten nahegelegt. „Die diplomatischen Wege bringen bisher überhaupt nichts“, sagt er verzweifelt und fragt: „Wie kann es sein, dass man als deutscher Staatsbürger im Ausland derart aufgeschmissen und der deutsche Staat so hilf- und machtlos ist?“

Die Unterstützerliste für Burgstaller wird indes immer länger. Der Stuttgarter Europaabgeordnete Michael Bloss von den Grünen hat sich bereits vor Wochen mit Sibylle Sorg, der deutschen Botschafterin in der Türkei, in Verbindung gesetzt. Die Antwort fiel ziemlich nichtssagend aus. Ihm genügt das nicht: „Das ist ein krasser Fall, der auch eine politische Dimension hat“, sagt er.

Familie und Politiker suchen Wege

Auch Baden-Württembergs Finanzminister Danyal Bayaz (Grüne) hat sich ans Auswärtige Amt gewandt. Der Esslinger CDU-Bundestagsabgeordnete David Preisendanz steht inzwischen ebenfalls in Kontakt mit Burgstaller. Auch der Abgeordnete sehe in der Sache ein Politikum und sei über seine Situation schockiert gewesen, sagt der Waiblinger. Jeder bestätige ihm, dass ein solcher Fall sehr selten sei.

Nach der Berichterstattung in unserer Zeitung sind landes- und bundesweit Medien auf den Fall aufmerksam geworden. Auch Familie und Freunde versuchen alles, um Burgstaller zu helfen. „Alle sind fassungslos“, sagt er. Er versuche, weiterhin mit dem Konsulat vor Ort zu kooperieren in der Hoffnung, dass irgendetwas passiert. Sogar eine Anklage würde er inzwischen beinahe schon begrüßen: „Wenn der Staatsanwalt eine Anklageschrift verfassen würde, könnte wenigstens der Prozess folgen und ein Urteil fallen.“ Aus seiner Sicht kommt dann natürlich nur ein Freispruch infrage.

„Wäre ich der Sohn eines bekannten Politikers, wäre ich wahrscheinlich längst zurück“, sagt Burgstaller. Er habe nichts verbrochen und wolle nur eines: „Endlich nach Hause.“ Aus dem Auswärtigen Amt heißt es auf Anfrage unserer Zeitung zu dem Fall: „Wir bitten um Verständnis, dass wir uns aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht zu Details von konsularischen Einzelfällen äußern können.“