Wie sollen diese Häuser in Stuttgart künftig beheizt werden, wenn der Anschluss an ein Wärmenetz ausscheidet? Foto: Archiv Lichtgut/Achim Zweygarth

Ein Hauseigentümer will sein Mehrfamilienhaus in der Stuttgarter Innenstadt energetisch sanieren. Doch, sagt er, die Bürokratie bremse ihn aus. Sein Fall dürfte viele betreffen.

Der 82-jährige Stuttgarter hat sich genau überlegt, wie er in seinem Haus im Sinne des Klimaschutzes die Heizung tauschen könnte. Seinen Namen möchte er nicht veröffentlichen, denn das Ganze sei noch nicht ausgestanden. Doch er geht davon aus, dass sein Fall für etliche Gebäudebesitzer in Stuttgart von Belang sein dürfte.

 

Es geht um ein Haus, Baujahr 1897, an der Alexanderstraße in der Innenstadt. Unter Denkmalschutz steht es nicht, weil die andere Hälfte des einstigen Doppelhauses im Zweiten Weltkrieg zerstört worden ist. In einer der sieben Wohnungen wohnt der Eigentümer selbst, die anderen sind vermietet. Sie werden je Etage beheizt – mit Niedertemperatur- oder Brennwertheizungen, also mit Gas. Eine Wohnung steht gerade leer, weshalb er das mit dem Heizungswechsel gerne anpacken würde.

Ein Klima-Splitgerät an einer Fassade in Stuttgart Foto: Archiv Lichtgut/Christoph Schmidt

In der Wohnung im Dachgeschoss sei eine Klimaanlage installiert. „Wir haben erst nach der Installation festgestellt, dass man mit dieser Klimaanlage auch trefflich heizen kann“, sagt der Eigentümer. Dabei handelt es sich um eine Split-Anlage, die kühlen und wärmen kann. Sie befindet sich in diesem Falle auf dem Dach. Solche Geräte möchte der Mann nun fürs ganze Haus. Ob das klappt, ist fraglich.

Das gilt für Wärmepumpen in Stuttgart

Nach seinen eigenen Berechnungen bräuchte er pro Etage zwei Split-Geräte an der Fassade. Dafür komme eigentlich nur eine Seite zum Nachbarhaus infrage, wo sich keine Schlafzimmer befänden, sagt er. Doch es gibt offene Fragen wegen der Abstände. Der Hauseigentümer pflegt deshalb seit Herbst des letzten Jahres einen regen Schriftwechsel mit den städtischen Ämtern.

Einerseits ist die Rechtslage eindeutig, andererseits doch kompliziert. Grundsätzlich gilt: Wärmepumpen sind verfahrensfrei – wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Je nachdem, in welcher Art Gebiet die Wärmepumpe aufgestellt werden soll, gelten aufgrund des Lärmschutzes unterschiedliche Abstandsregeln. Das „muss für jeden Einzelfall berechnet werden“, sagt der Baubürgermeister Peter Pätzold auf Nachfrage unserer Redaktion.

Unterschied bei Wärmepumpe an der Fassade

Zudem macht es einen Unterschied, ob eine Wärmepumpe am Boden oder an der Fassade Energie produzieren soll. An der Wand installiert gilt sie als Gebäudeteil. Der Mindestabstand der Vorderkante zur Grundstücksgrenze müsse dann mindestens zwei Meter betragen, so Pätzold. „Daran scheitert in den dicht bebauten Innenstadtbereichen, zum Beispiel im Stuttgart-West, dann in der Regel die Anbringung im ‚Bauwich’ zwischen zwei Gebäuden.“

Der Bauwich ist eine Stuttgarter Besonderheit: ein Brandschutz-Abstand zwischen den Gründerzeitgebäuden mit Einfahrt, erklärt Pätzold. „In der Regel ist der 2,685 Meter breit.“

Bei der Stelle, die sich jener Stuttgarter Vermieter als Ort für die Split-Geräte ausgeguckt hat, handelt es sich mutmaßlich um einen solchen Bauwich. Er sieht sich ausgebremst und schreibt an den Bürgermeister Pätzold: „Es wäre motivierend gewesen, wenn sich das Baurechtsamt mal als Dienstleister für die Bürger und nicht nur als demotivierende Baupolizei verstehen würde“.

Stuttgart will bis 2035 emissionsfrei werden. Dafür müssen noch viele Heizungen umgerüstet werden. Laut der Wärmeplanung der Stadt soll in Zukunft etwa die Hälfte Stuttgarts an Wärmenetze angebunden sein, die andere Hälfte großteils mit Wärmepumpe.

Das Haus des Stuttgarter Eigentümers an der Alexanderstraße liegt nicht in einem geplanten Wärmenetzgebiet. Und selbst wenn: „Ich habe dieses Thema für mein Gebäude sofort abgehakt.“ Es würde seiner Einschätzung nach viel zu lange dauern.