Ein 50-jähriger Mann soll versucht haben, in Stuttgart ein achtjähriges Mädchen zu entführen, um es missbrauchen zu können. Was die Fahnder in seinem Rucksack finden, als sie ihn ergreifen, lässt erschaudern. Jetzt steht der Mann vor Gericht.
Stuttgart - Es ist der Albtraum aller Eltern. Ein Mann versucht, ein acht Jahre altes Mädchen zu entführen, um sich an dem Kind zu vergehen. Solch ein Versuch soll sich am Mittag des 19. Juni dieses Jahres abgespielt haben. Jetzt steht der 50 Jahre alte Mann wegen versuchten schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern vor der 2. Jugendschutzkammer des Landgerichts. Der Angeklagte, der von Strafverteidiger Jens Rabe vertreten wird, ist nicht einschlägig vorbestraft.
Das Mädchen ist nach der Schule auf dem Heimweg – anfangs noch mit Mitschülerinnen, dann allein. Ein Mann tritt an das Kind heran und sagt: „Jetzt hab ich dich.“ Er sei vom Gesundheitsamt und müsse überprüfen, ob die Leute Masken tragen. Das Mädchen trägt keine Maske und muss es auch nicht.
Der Mann packt die Achtjährige am Handgelenk und will sie mit sich ziehen. Das Kind wehrt sich und versucht sich loszureißen. Es gelingt ihm nicht. Eine Passantin wird auf die Szene, die sich an der Ecke Gablenberger Hauptstraße und Libanonstraße in Gablenberg abspielt, aufmerksam. Es kommt ihr merkwürdig vor, dass sich das Kind so heftig wehrt. Die 41-jährige Frau spricht den Unbekannten an: „Sind Sie der Vater? Sie sind doch nicht der Vater.“
Den Rucksack voll mit Sexspielzeugen
Die Passantin stellt sich beherzt zwischen den Mann und das Kind. Der Mann lässt von dem Mädchen ab und entfernt sich. Eine andere Frau ruft die Polizei. Die 41-Jährige ruft einem jungen Mann zu, er solle dem Unbekannten nachgehen. Er tut, wie ihm geheißen.
Durch die Hinweise dieser Zeugen gelingt es der Polizei, den Unbekannten wenige Tage später nahe dem Tatort in seiner Wohnung festzunehmen. Die Fahnder stellen einen Rucksack sicher, den der 50-Jährige dabeigehabt haben soll, als er das Mädchen angesprochen hat. Der Inhalt lässt staunen und erschaudern: Fesselungsutensilien, ein Messer, Klebeband, Überraschungseier, ein Dildo, Liebeskugeln, Gleitcreme, Kondome.
Die Staatsanwältin sagt, der gebürtige Stuttgarter, der als Beruf Steuerfachgehilfe angibt, habe das Kind entführen wollen, um es in seiner Wohnung sexuell zu missbrauchen. Der Angeklagte saß zuerst in Untersuchungshaft, wurde dann aber bis zum Prozessbeginn am Mittwoch vorläufig in der Psychiatrie untergebracht.
Aussage hinter verschlossenen Türen
Wie geht die Strafjustiz nun mit etwas um, das gar nicht stattgefunden hat? Auf den ersten Blick hat sich der Angeklagte lediglich einer Nötigung des Kindes schuldig gemacht. Es ist nicht verboten, mit einem Rucksack besagten Inhalts herumzulaufen. Kann man dem 50-Jährigen einen versuchten sexuellen Missbrauch der Achtjährigen nachweisen?
Die Sache scheint indes nicht so kompliziert zu werden. Denn der Mann hat sowohl bei der Polizei wie auch bei dem psychiatrischen Gutachter Peter Winckler Angaben gemacht. Er soll den Vorwurf weitgehend gestanden und von sexuellen Fantasien berichtet haben.
Vor Gericht wird der Angeklagte zu dem Vorwurf nichts sagen. Er gibt nur Auskunft über seinem Lebenslauf, was allerdings unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet. Sina Rieberg, Vorsitzende Richterin der 2. Strafkammer, gibt noch bekannt, dass bei einer Verurteilung des Mannes die Unterbringung in der Psychiatrie infrage komme. Der Prozess wird am 9. Dezember fortgesetzt.