Ein Fellbacher hat den Multimilliarden-Konzern Amazon angezeigt. (Symbolbilder) Foto: / 

Ein Fellbacher stört sich daran, dass sein Alexa-Gerät die NSDAP-Hymne ohne Einordnung abspielt. Er hat daher den Konzern angezeigt – ein Sprecher des Unternehmens äußert sich.

Auf der einen Seite ein Konzern mit rund 30 Milliarden Euro Umsatz in Deutschland, auf der anderen Seite ein Rentner aus Fellbach: Der 62-jährige Thomas Milkereit hat den Tech-Giganten Amazon, genauer gesagt die deutsche Amazon Digital GmbH, angezeigt. Sein Vorwurf: Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen. Ob es deswegen zu einer Verhandlung kommt, ist aber noch unklar.

 

Alexa spielt das verbotene Horst-Wessel-Lied

Der Stein des Anstoßes ist Alexa, der virtuelle Sprachassistent von Amazon, beziehungsweise der Musikstreamingdienst Amazon Music. Milkereit ist eigenen Angaben zufolge geschichtlich interessiert. Er hat seine Alexa einem Test unterzogen – und festgestellt, dass sich damit NS-Liedgut abspielen lässt. „Erst habe ich Alexa gefragt, ob sie das Horst-Wessel-Lied abspielen kann. Da passierte erst einmal nichts“, erzählt Milkereit. Doch nach der ersten Liedzeile – „Die Fahne hoch, die Reihen fest geschlossen“ – gefragt, spielte Alexa tatsächlich das verfassungsfeindliche Liedgut ab. „Danach kam noch ein Teil eines anderen Nazilieds“, sagt Milkereit.

Ein Smartphone und Amazons „Echo“-Lautsprecher. Foto: Imago/Michael Gstettenbauer//

Alexa spielt Musik in der Regel von der Plattform Amazon Music ab, Benutzer können den Sprachassistenten aber auch mit Streamingdiensten wie Spotify verknüpfen. Tatsächlich finden sich auf Amazon Music immer wieder auch NS-Propagandalieder. Schon vor vielen Jahren gab es darüber eine Diskussion – 2011 ermittelte beispielsweise das Landeskriminalamt Niedersachsen deswegen. Amazon löschte damals die betreffenden Alben. Gleiches gilt für die Streamingplattform iTunes von Apple.

Erst eine Beschwerde bei Amazon, dann die Anzeige

Thomas Milkereit stört vor allem, dass sein Gerät das Lied aus dem Jahr 1929, das als Hymne der NSDAP im Dritten Reich fungierte, ohne Hinweis auf dessen Geschichte und Bedeutung abspielt. „Und ohne begleitenden Kommentar, dass es sich um ein strafrechtlich relevantes Lied handelt.“ Tatsächlich gehört das Horst-Wessel-Lied zu jenen Liedern, deren öffentliches Singen oder Abspielen laut Strafgesetz verboten sind. „Jeder kleine Neonazi würde dafür bestraft werden – aber ein großer Konzern wie Amazon kann sich das offenbar erlauben“, so Milkereit.

Der 62-Jährige hat sich zunächst mit einem Schreiben bei Amazon beschwert. „Daraufhin kam aber keinerlei Reaktion.“ Daher formulierte er, Monate später, eine Anzeige und reichte diese bei der Polizei ein. Inzwischen hat er einen Anruf von der Kriminalpolizei aus Waiblingen bekommen, die weitere Details zu der Angelegenheit wissen wollte. Auch Amazon hat offenbar reagiert: Kurze Zeit nach unserer Anfrage an den Konzern war das Horst-Wessel-Lied von Amazon Music wieder verschwunden. Milkereit hatte es laut eigenen Angaben aber dokumentiert.

Amazon nimmt Stellung zu dem Fall

Auf eine Anfrage unserer Zeitung hin nimmt auch ein Sprecher des Konzerns schriftlich Stellung zu dem Fall. „Die Wiedergabe dieses Liedes war ein Fehler und wir haben Maßnahmen ergriffen, um diesen zu beheben“, räumt er ein. „Wir überprüfen derzeit unsere Prozesse, um in Zukunft eine bessere Erfahrung für unsere Kund:innen zu gewährleisten“, heißt es in der Mail außerdem.

Was aus der Strafanzeige wird, steht nicht fest: Die Kriminalpolizei beziehungsweise die Staatsanwaltschaft, die auf dieser Basis Anklage erheben oder das Verfahren einstellen kann, ermitteln. „Ich bin mal gespannt, was dabei herauskommt“, sagt Thomas Milkereit. „Ich habe einfach etwas gegen große Konzerne, die sich scheinbar alles erlauben dürfen.“ Als Fan des Fußballvereins 1860 München sei er auch bei den „Löwenfans gegen rechts“ aktiv und beschäftige sich allgemein viel mit Geschichte.

Sammelklage gegen Amazon – aus anderem Grund

Es ist nicht das erste Mal, dass der riesige Konzern Amazon in Deutschland verklagt wird. So reichten die Verbraucherzentralen Sachsen und Nordrhein-Westfalen bereits Sammelklagen ein – diese hatten allerdings einen ganz anderen Hintergrund und richteten sich gegen die Einführung von Werbeblocks beim Videostreaming. Bis zum Februar hatten sich der Sammelklage schon mehr als 100 000 Menschen angeschlossen. Die Verbraucherzentrale argumentiert, die Kunden hätten der Einführung der Werbeblocks zustimmen müssen und will erreichen, dass betroffene Kunden einen Teil ihrer entrichteten Gebühren zurückbekommen.

Verfassungsfeindliches Liedgut

Horst-Wessel-Lied
Der Text des Liedes stammt vom SA-Mitglied Horst Wessel und verherrlicht die Straßenkämpfe zur Zeit der Weimarer Republik. Nach dem Tod Wessels im Jahr 1930 wurde der Text zur Hymne der NSDAP und bei vielen Anlässen direkt nach der offiziellen Nationalhymne gesungen. Noch heute ist das Lied verboten. Dies gilt auch für die bloße Melodie oder Textauszüge. Ausnahmen bilden Zwecke der Kunst, Bildung und Wissenschaft.

Alexa
Googles Sprachsteuerungsassistent wurde erstmals im Jahr 2013 vorgestellt. Mit der Software lassen sich die intelligenten „Echo“-Lautsprecher von Amazon bedienen, doch auch die Steuerung von Smartphones und anderen Geräten ist möglich. Alexa kann zum Beispiel Fragen beantworten und auf Befehl hin Musik abspielen oder kompatible Haushaltsgeräte steuern.