Sie kam zum Orgelstudium nach Stuttgart. Neun Jahre später will die Ausländerbehörde Mizuki Ikeya nach Japan abschieben, obwohl sie ihren Lebensunterhalt selbst verdient. Doch eine Abschiebung wäre lebensgefährlich für die junge Frau.
Das Gefühl, vom Glück besonders großzügig bedacht worden zu sein, ist für Mizuki Ikeya Anfang August ins Gegenteil umgeschlagen. 2015 war die junge Japanerin noch voller Optimismus und Hoffnungen für ihre Zukunft nach Deutschland gekommen. Orgel wollte die junge Katholikin und leidenschaftliche Musikerin studieren. „Noch als Schülerin durfte ich vorspielen“, sagt sie. Sie war dort, wo sie unbedingt hinwollte, als sie in Stuttgart ankam, einen Studienplatz an der Staatlichen Hochschule für Musik und Darstellende Kunst in der Fachrichtung Master Orgel bekommen hatte und die dazu notwendige Aufenthaltserlaubnis obendrein. Ein Studentenvisum. Dass sie ihr Studium nicht beenden konnte, ist nicht ihr Versäumnis. Aufgrund von Corona fiel die obligatorische Abschlussprüfung in Form eines Orgelkonzertes aus, erzählt sie. Sie selbst erkrankte später an Corona, was ihrer als Frühchen angeschlagenen Lunge arg zusetzte und es ihr unmöglich machte, sich ihren Lebenstraum zu erfüllen. Immerhin: In Japan hatte sie bereits einen Abschluss.
Sie akzeptierte, was nicht zu ändern war, und arbeitete weiter für ihren Lebensunterhalt. Neun Jahre später, Mizuki Ikeya spricht inzwischen perfekt Deutsch, hat die junge Frau vor einigen Wochen Post von der Ausländerbehörde der Stadt Stuttgart bekommen. Die Kernbotschaft des vierseitigen Schreibens: Ihre Fiktionsbescheinigung sei erloschen und damit ihr Recht, in Deutschland zu bleiben. Eine solche Bescheinigung bestätigt, dass der Betreffende eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung hat. Und ohne Fiktionserlaubnis keinen Job.
Mizuki Ikeya hatte eigentlich gehofft, nun endlich eine endgültige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis zu bekommen. Nachweise, dass sie mit ihren vielen Jobs für ihren Lebensunterhalt, die Miete und die Krankenversicherung aufkommen kann, hatte sie einem Schreiben an die Ausländerbehörde beigefügt. Zudem hätte sie auch eine Freundin, die für ihren Krankenkassenbeitrag bürgen würde.
Und nun das: Die zuständige Sachbearbeiterin drohte mit der Abschiebung zum 16. August. Der Brief war lange unterwegs, der Termin ist inzwischen verstrichen. Mizuki Ikeya hatte nur wenig Zeit, um zu reagieren. Sie hat um Fristverlängerung gebeten und einen Anwalt kontaktiert. Sie hat das Gefühl, ihre vielen schriftlichen Nachweise würden von der Ausländerbehörde gar nicht zur Kenntnis genommen. Sie dringe nicht durch. Ein Gefühl, das sie mit vielen Antragsstellern teilt. Zwar hat sie inzwischen die Verlängerung ihrer Fiktionsbescheinigung für ein weiteres halbes Jahr und, um reagieren zu können, auch Fristverlängerung bis zum Ende des Monats bekommen.
Musikerin soll Festanstellung vorweisen
An ihrer Lage verändert das aber nichts. Die spitzt sich momentan eher zu. Die psychische Belastung der drohenden Abschiebung ist offenbar nicht zuträglich für ihren Gesundheitszustand. Mizuki Ikeya ist durch die Schädigung ihrer Lunge als Frühchen inzwischen auf Sauerstoff angewiesen. Momentan ist sie im Krankenhaus zur Behandlung, will aber, sobald sie entlassen wird, ihre verschiedenen Jobs wieder aufnehmen, mit denen sie ihren Lebensunterhalt bestreitet. Freundinnen aus der katholischen Kirchengemeinde stehen parat, sie dabei zu unterstützen. Die 34 Jahre alte Frau würde unproblematisch eine Aufenthaltserlaubnis bekommen und dürfte bleiben, könnte sie eine Tätigkeit in Festanstellung vorweisen, die 50 oder mehr Prozent beträgt. Doch genau diese Regelung geht an der Lebenswirklichkeit von (Kirchen-)Musikern vorbei. Es gibt nicht sehr viele feste Stellen für sie.
Die Realität für Musiker generell heißt: Patchworkeinkommen als Freelancer. Damit kommt die Musikerin nach Eigenauskunft auf einen Betrag zwischen 2000 und 3000 Euro. Sie gibt Online-Klavierunterricht und Sprachunterricht, einen Teil davon in Japan. Ausländische Einkommen akzeptiert das Ausländeramt jedoch nicht. „Hierbei sei erwähnt, dass lediglich Einkünfte aus der beabsichtigten Tätigkeit in Deutschland berücksichtigt werden können“, heißt es in dem Schreiben der Ausländerbehörde. Das kann man offenbar auch anders sehen. Mehrere Ausländerrechtsexperten betonen, es gehe dem Gesetzgeber lediglich darum, dass das erzielte Einkommen die Sicherung des Lebensunterhalts in Deutschland gewährleiste. Die Behörde will damit ausschließen, dass Menschen wie Mizuki Ikeya in Zukunft Sozialleistungen in Anspruch nehmen. Eine solche Prognoseentscheidung müsse dann aber das gesamte erzielte und zur Verfügung stehende Einkommen umfassen. Dem Gesetzgeber sei egal, wo es erzielt werde.
Egal wie die Behörde auf Mizuki Ikeyas Widerspruch reagiert: Sie bei einer möglichen Abschiebung in eine Flugzeug zu setzen würde ihren sicheren Tod bedeuten. Ihr Arzt attestiert ihr Flugunfähigkeit.