Mizuki Ikeya verdient ihr Geld auch durch Onlineunterricht in Japan. Die Stadt will dieses Einkommen jedoch nicht als Teil des Lebensunterhalts ­anerkennen. Foto: /privat

Sie kam zum Orgelstudium nach Stuttgart. Neun Jahre später will die Ausländerbehörde Mizuki Ikeya nach Japan abschieben, obwohl sie ihren Lebensunterhalt selbst verdient. Doch eine Abschiebung wäre lebensgefährlich für die junge Frau.

Das Gefühl, vom Glück besonders großzügig bedacht worden zu sein, ist für Mizuki Ikeya Anfang August ins Gegenteil umgeschlagen. 2015 war die junge Japanerin noch voller Optimismus und Hoffnungen für ihre Zukunft nach Deutschland gekommen. Orgel wollte die junge Katholikin und leidenschaftliche Musikerin studieren. „Noch als Schülerin durfte ich vorspielen“, sagt sie. Sie war dort, wo sie unbedingt hinwollte, als sie in Stuttgart ankam, einen Studienplatz an der Staatlichen Hochschule für Musik und Darstellende Kunst in der Fachrichtung Master Orgel bekommen hatte und die dazu notwendige Aufenthaltserlaubnis obendrein. Ein Studentenvisum. Dass sie ihr Studium nicht beenden konnte, ist nicht ihr Versäumnis. Aufgrund von Corona fiel die obligatorische Abschlussprüfung in Form eines Orgelkonzertes aus, erzählt sie. Sie selbst erkrankte später an Corona, was ihrer als Frühchen angeschlagenen Lunge arg zusetzte und es ihr unmöglich machte, sich ihren Lebenstraum zu erfüllen. Immerhin: In Japan hatte sie bereits einen Abschluss.