Möchten Sie den Freistellungsauftrag bei Trade Republic auf 2.000 Euro erhöhen? Hier erfahren Sie, warum das nicht möglich ist.
Bei Trade Republic ist es nicht gestattet, einen Freistellungsauftrag über 2.000 Euro zu erteilen. Dies liegt daran, dass Trade Republic keine Gemeinschaftsdepots anbietet. Jeder Kunde führt ein individuelles Depot, wodurch der maximale Freistellungsauftrag pro Person auf 1.000 Euro begrenzt ist.
Wie funktioniert der Freistellungsauftrag bei Trade Republic?
Der Freistellungsauftrag sorgt dafür, dass auf Kapitalerträge bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrags keine Abgeltungssteuer erhoben wird. Für Einzelpersonen beträgt dieser Pauschbetrag 1.000 Euro, für Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner, die gemeinsam veranlagt werden, 2.000 Euro. Da Trade Republic jedoch keine Gemeinschaftsdepots anbietet, können beide Partner jeweils nur einen Freistellungsauftrag von 1.000 Euro auf ihre individuellen Depots erteilen.
Ein wichtiger Hinweis: Der Freistellungsbetrag gilt für alle Konten und Depots einer Person. Kapitalerträge bei verschiedenen Finanzinstituten werden zusammengezählt. Wer neben Trade Republic noch bei anderen Banken Kapitalerträge erzielt, sollte den Freistellungsauftrag sinnvoll auf die verschiedenen Konten aufteilen.
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Was tun, wenn der Freibetrag überschritten wird?
Erzielen Ehegatten oder Lebenspartner Kapitalerträge, die den Freistellungsauftrag von 2.000 Euro übersteigen, können sie die zu viel gezahlte Abgeltungssteuer über die Steuererklärung zurückfordern. Im Rahmen der Einkommensteuererklärung lassen sich die nicht ausgeschöpften Freibeträge geltend machen, indem die Kapitalerträge in der Anlage KAP angegeben werden. Die zu viel gezahlte Steuer wird dann erstattet oder mit möglichen Steuernachzahlungen verrechnet.
Zusammenfassung
Ein Freistellungsauftrag von 2.000 Euro ist bei Trade Republic nicht möglich, da keine Gemeinschaftsdepots angeboten werden. Jeder Kunde kann nur bis zu 1.000 Euro an Kapitalerträgen freistellen lassen. Um den vollen Freibetrag von 2.000 Euro zu nutzen, müssen Ehegatten oder Lebenspartner eine Steuererklärung abgeben, um die zu viel gezahlte Abgeltungssteuer zurückzuholen.