Am 15. November 2024 kam es in der Kirchheimer Straße in Hochdorf zu einem Tötungsdelikt. Foto: SDMG

Ein Mann ist an einem Freitagmittag beim Joggen, als er in der Kirchheimer Straße in Hochdorf plötzlich niedergestochen wird. Er stirbt wenig später. Ein 24-Jähriger soll die Tat begangen haben. Der Prozess vor dem Landgericht Stuttgart hat begonnen.

Sein persönlicher Frust und die Unzufriedenheit mit seiner Lebenssituation sollen einem unschuldigen Menschen das Leben gekostet haben. Ein zum Tatzeitpunkt 24-jähriger, afghanischer Staatsbürger muss sich vor dem Landgericht Stuttgart verantworten. Ihm wird zur Last gelegt, im November letzten Jahres einen 56-jährigen Jogger in Hochdorf tödlich verletzt zu haben.

 

Der Angeklagte wirkt verwirrt und desorientiert. Der Mann mit dem Dreitagebart und dem braunen Kurzhaarschnitt braucht mehrere Anläufe, bis der Kopfhörer zur Verständigung mit der Dolmetscherin richtig sitzt. Er spricht so leise, dass er kaum zu verstehen ist. Erst nach einer Aufforderung der Richterin wird seine Stimme etwas lauter. Seinen Geburtsort Kabul kann er angeben. Er sei ledig, sagt er noch. Als Geburtsjahr nennt er das Jahr 2000. Doch beim genauen Datum muss er passen. Das wisse er nicht so genau. Dokumente darüber würden keine vorliegen.

Sofort eingeleitete Rettungsmaßnahmen und der Einsatz eines Notfallmediziners halfen nichts: Das 56-jährige Opfer verstarb etwa 40 Minuten nach der Tat. Foto: SDMG

Die Angaben der Staatsanwaltschaft in der Klageschrift sind umso präziser. Frust soll sein Motiv gewesen sein – Frust über seine eine Woche zuvor erfolgte Verlegung von der Asylbewerberunterkunft in Hochdorf nach Wernau. Und Frust über zwei Auseinandersetzungen am Vortag der Tat in seiner damaligen Unterkunft in Hochdorf. Am Morgen gegen 8.45 Uhr, so der Staatsanwalt, sei der Asylbewerber mit dem Hausmeister in Streit geraten, weil der Facility Manager einen angeblich im Besitz des Angeklagten befindlichen Schraubenzieher aus seinem ehemaligen Zimmer nicht herausgeben wollte. Später soll der Angeklagte mit einem anderen Mann aneinandergeraten sein. Die Gründe für das Zerwürfnis ließ der Staatsanwalt offen. Im Laufe des Streits aber soll er seinen Kontrahenten gestoßen und gesagt haben: „Ich werde euch alle umbringen.“

Zwischen Opfer und Täter soll es keine Verbindung geben

Der ganze Zorn über die Situation soll sich dann am Freitag, 15. November 2024, gegen 12.26 Uhr in der Kirchheimer Straße in Hochdorf entladen haben. Ein 56-jähriger Jogger soll dem Angeklagten entgegen gekommen sein. Beide Männer kannten sich wohl nicht, eine Verbindung zwischen Opfer und Täter soll es nicht gegeben haben. Die Begegnung war also wahrscheinlich zufällig.

Mit einem mitgebrachten „Klingenwerkzeug“, so der Staatsanwalt, soll der Angeklagte auf sein argloses Opfer eingestochen haben. Vier Stiche seien in die Brust, ein Hieb gegen die Hand des Joggers ausgeführt worden. Ein Stich soll laut Staatsanwaltschaft 17 Zentimeter tief eingedrungen sein und das Herz des Geschädigten getroffen haben. Der Schwerverletzte sei zu Boden gegangen. Der Angeklagte sei angesichts der offensichtlich schweren Verwundung des Mannes in Richtung Notzigen und Wernau geflohen. Passanten alarmierten die Polizei. Trotz sofort eingeleiteter Rettungsmaßnahmen und der Behandlung durch einen Notfallmediziner verstarb der 56-Jährige etwa 40 Minuten später. Der Angeklagte wurde bald darauf in seiner Unterkunft in Wernau festgenommen.

Der Staatsanwalt sprach von „niederen Beweggründen“ und einer „heimtückischen“ Tat. Die Anklage lautet darum auf Mord.

Der Prozess wird fortgesetzt. Dabei sollen die genauen Beweggründe der mutmaßlichen Tat des Angeklagten dargelegt werden. Sieben weitere Verhandlungstage sind angesetzt. Das Urteil soll am Mittwoch, 9. Juli, ergehen.