Nach den tödlichen Schüssen im Stadtteil Rot könnte bei dem Tatverdächtigen womöglich Schuldunfähigkeit festgestellt werden. Der bereits vorbestrafte 42-Jährige wurde in eine Psychiatrie eingewiesen.
Der mutmaßliche Todesschütze von Stuttgart-Rot ist am Freitag von einem Haftrichter des Amtsgerichts Stuttgart in eine psychiatrische Klinik eingewiesen worden. Dem 42-Jährigen wird vorgeworfen, am Mittwochabend in der Gundelsheimer Straße einen drei Jahre älteren Nachbarn erschossen zu haben. Die Staatsanwaltschaft hat einen Unterbringungsbefehl wegen des dringenden Tatverdacht des Mordes beantragt. Ein Richter ordnete die Unterbringung an. Nach Informationen unserer Zeitung soll der Betroffene bereits zuvor Nachbarn mit dem Tod bedroht haben.
Die Bluttat hatte sich am Mittwoch gegen 18 Uhr vor einem Wohnblock an der Gundelsheimer Straße abgespielt. Zeugen sahen einen Streit zweier Männer, beide langjährige Bewohner im Quartier, Tatort der Balkon einer Erdgeschosswohnung. Dann feuerte der eine auf den 45-jährigen Bewohner, der selbst als einstiger Kampfsportler keine Chance hat. Das Opfer starb noch am Tatort.
Schon vorher Anzeigen aus der Nachbarschaft
Die Polizei, die mit einem Großaufgebot an Streifen, mit Polizeihubschrauber und Spezialkräften anrückte, hatte schnell eine heiße Spur – und einen mutmaßlich psychisch kranken 42-Jährigen im Visier, der im benachbarten Wohnblock lebt. Wie es heißt, soll er dort seit mehr als 15 Jahren gemeldet sein. Der Mann wurde in der Nacht zum Donnerstag von Spezialkräften bei einem anderen Bewohner im Quartier festgenommen.
Wie sich nun herausstellt, soll der Mann der Polizei durchaus als problematisch bekannt gewesen sein. Dabei soll der 42-Jährige manchen Bewohnern im Quartier schon öfter mit dem Tod gedroht haben – und dies sei bei der Polizei bereits vor der Tat angezeigt worden. Der 42-Jährige habe dabei angeblich verbal eine Todesliste verkündet, auf der auch der 45-Jährige gestanden haben soll. Sollte es Anzeigen gegeben haben – was wurde daraufhin unternommen?
Die Polizei gibt hierzu auf Nachfrage keine Auskunft: „Wir können zu Ermittlungsdetails keine Angaben machen“, erklärt Polizeisprecher Jens Lauer. Die Staatsanwaltschaft bestätigt immerhin: „In diesem Zusammenhang wird ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten und der Bedrohung geführt“, sagt Sprecher Aniello Ambrosio. Der 42-Jährige sei überdies wegen Körperverletzung und Beleidigung vorbestraft.
Das Motiv wird wohl im Dunkeln bleiben
Mit der Einweisung stellt sich die Frage, ob der Tatverdächtige am Ende überhaupt schuldfähig ist. Statt womöglich lebenslanger Haftstrafe könnte dies eine womöglich dauerhafte Unterbringung in einer geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses bedeuten. In der Regel ist dies bei wahnhaften Störungen im Zustand der Schuldunfähigkeit der Fall.
Damit dürfte wohl auch die Frage im Dunkeln bleiben, was das Motiv der Tat war. Der 42-Jährige zählt nun zu den immer häufiger eingewiesenen psychisch Kranken, die eine Gewalttat oder gar ein Tötungsdelikt begangen haben. Die psychiatrischen Einrichtungen sind über ihre Kapazitätsgrenzen hinaus gefüllt – und dies wird meist dann offenkundig, wenn Patienten entweichen. Und, wie etwa im September in Wiesloch (Rhein-Neckar-Kreis), ein Tötungsdelikt begehen.