Auf der B29 bei Winterbach kam es zu einem dramatischen Zwischenfall. Die Tragödie zeigt, was bei Wildunfällen schieflaufen kann – und was zu tun ist.
Ein tragischer Zwischenfall hat am Dienstagnachmittag den Verkehr auf der Bundesstraße 29 bei Winterbach in Fahrtrichtung Schorndorf ( Rems-Murr-Kreis ) aufgeschreckt: Gegen 13.40 Uhr meldeten mehrere Autofahrer ein Reh – und einen Hund – auf der linken Fahrspur.
Was zunächst wie eine kuriose Tierbegegnung klang, entpuppte sich als dramatische Szene mit fatalem Ausgang. Nach bisherigen Erkenntnissen war eine Frau mit ihrem Hund Gassi gegangen, als das Tier ein Reh aufspürte. Der Hund nahm die Fährte auf und jagte das Wildtier direkt auf die vielbefahrene Bundesstraße. Dort wurde das Reh so schwer verletzt, dass es auf der linken Fahrspur liegen blieb.
Hundejagd auf B29 endet tragisch für das Reh
Mindestens ein Autofahrer musste eine Vollbremsung einleiten, um einen Zusammenstoß zu verhindern. Weitere Verkehrsteilnehmer alarmierten die Polizei. Für das Reh kam jede Hilfe zu spät: Aufgrund seiner schweren Verletzungen mussten die Beamten es noch vor Ort von seinem Leiden erlösen. Der Hund konnte kurze Zeit später eingefangen werden.
Auf die Halterin des Hundes kommt nun eine Anzeige zu. Das Polizeirevier Schorndorf hat die Ermittlungen aufgenommen. Dabei wird auch geprüft, ob weitere Verkehrsteilnehmer konkret gefährdet oder geschädigt wurden. Die Polizei bittet deshalb weitere Zeugen sowie mögliche Betroffene, sich unter der Telefonnummer 07181/2040 beim Polizeirevier Schorndorf zu melden.
Wenn ein Wildunfall passiert, gelten laut Polizei folgende Regeln:
- Unfallstelle absichern: Warnblinklicht einschalten, Warnweste anziehen und Warndreieck aufstellen. Bei verletzten Personen die 112 wählen und Erste Hilfe leisten.
- Unter der Nummer 110 die Polizei verständigen. Diese informiert den örtlichen Jagdpächter. Wer die Polizei nicht ruft, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die ein Bußgeld nach sich ziehen kann.
- Wer ein verletztes Tier liegen lässt, läuft Gefahr, eine Strafe wegen Tierquälerei zu bekommen.
- Verletztes Wild nicht berühren. Das Verhalten verletzter Tiere ist unberechenbar. Sofern gefahrlos möglich: Fotos von der Unfallstelle, den Schäden und dem Tier machen.
- Wildunfallbescheinigung ausstellen lassen: Die Wildunfallbescheinigung wird von der Versicherung zur Schadensregulierung benötigt. Sie wird entweder durch den Jagdpächter oder durch die Polizei ausgestellt.
- Das Tier nicht mitnehmen. Das könnte den Tatbestand der Wilderei erfüllen.