Die Heizungsanlage muss der Heizverordnung entsprechen. Foto: dpa/Jens Büttner

Weil in mehreren Liegenschaften die Heizkosten nicht korrekt abgerechnet worden sind, gibt es für hunderte Mieter Rückerstattungen. Die SWSG wehrt sich gegen Vorwürfe.

Das Schreiben ist ziemlich peinlich für einen großen Vermieter. Die Firma, die für die Heizkostenabrechnung in einem Stuttgarter Wohnkomplex zuständig ist, schreibt einem Mieter da: „Für diesen Abrechnungszeitraum erfüllt die messtechnische Ausstattung dieser Liegenschaft nach unserer aktuellen Datenlage nicht alle Anforderungen.“ Als Abrechnungsunternehmen müsse man deshalb darauf hinweisen, dass Mieter in solchen Fällen ein Kürzungsrecht haben könnten.