Solarmodule an den Balkonen eines Mehrparteienhauses in Erfurt: Inzwischen sind eine Million solcher Kraftwerkchen bei der Bundesnetzagentur gemeldet. Foto:  

Inzwischen gibt es so etwas wie das Recht aufs eigene Balkonkraftwerk. Ein Fall in Stuttgart zeigt, dass von Mietern dennoch einiges verlangt wird.

In der Handhabung ist ein Balkonkraftwerk recht simpel: im Set kaufen, montieren, bei der Bundesnetzagentur anmelden, in der Steckdose einstecken und Strom produzieren. Wenn man allerdings, wie dieser Stuttgarter Mieter, in einem Mehrparteienhaus wohnt, reden andere mit.

 

Der Fall des Stuttgarters ist beim Balkonsolar-Verein in Freiburg gelandet – mit der Bitte um Rat. Nachdem der Mieter Anfang Mai bei der Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft (SWSG ) nachgefragt hatte, ob er ein Balkonkraftwerk anbringen dürfe, kam ein Brief mit einem grundsätzlichen Okay zurück, darüber hinaus sollte der Mieter aber eine Zusatzvereinbarung unterschreiben. Inhalt der Vereinbarung: eine lange Liste an Bedingungen. Um nur wenige zu nennen: 250 Euro Kaution, ein sogenannter Wielandstecker, der extra kostet, eine fachmännische Prüfung, eine Außensteckdose sowie eine Sichtprüfung durch die SWSG.

Ein ähnlicher Fall wird derzeit vor dem Amtsgericht in Leipzig verhandelt. Am 10. Juni haben sich die Streitparteien getroffen – mit dabei auch Vertreter des Balkonsolar-Vereins, die den vom Vermieter verklagten Mieter unterstützen. Die Entscheidung soll Anfang August verkündet werden.

Ein Mikro-Wechselrichter ist Teil des Balkonkraftwerk-Sets. Foto: dpa/Marius Becker

Zurück nach Stuttgart. Diese Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag zu Balkonkraftwerken setzt die SWSG seit April 2025 ein, teilt die Sprecherin Saskia Bodemer-Stachelski mit. Grundsätzlich will sie festhalten, „dass wir die Installation von Balkon-PV-Anlagen als eine Maßnahme zur Senkung der Stromkosten und zur Einsparung von klimaschädlichem CO2 unterstützen“. Doch es brauche auch „klare Regelungen und Sicherheitsvorkehrungen“.

Beim Balkonkraftwerk handele es sich um eine bauliche Veränderung auf Wunsch des Mieters, erklärt Saskia Bodemer-Stachelski. „Die Überprüfung der technischen Voraussetzungen für den Betrieb der Anlage obliegt daher dem Mieter.“

Unter der Ampel-Regierung sind mehrere Erleichterungen für die Installation von Balkonkraftwerken in Kraft getreten. Unter anderem wurde das Wohneigentums- und Mietrecht im Sommer 2024 geändert. Miteigentümer und Vermieter dürfen zwar noch mitsprechen, müssen aber gute Gründe angeben, um ein solches Projekt zu verhindern.

Eigentümergemeinschaften landauf, landab definieren seither für sich, unter welchen Voraussetzungen Balkonkraftwerke installiert werden dürfen. Es geht beispielsweise um Anstellwinkel, Steckerwahl oder Optik. Und weil der Gesetzgeber nicht festgelegt hat, welche Voraussetzungen akzeptabel sind und welche nicht, sind Gerichte nun damit beschäftigt, Rechtssicherheit zu schaffen. Ob der Stuttgarter Mieter den Klageweg einschlägt, kann Sebastian Müller vom Balkonsolar-Verein in Freiburg aktuell nicht einschätzen. Sie warten nun gespannt aufs Urteil zu dem Fall, der gerade in Leipzig verhandelt wurde.