Unter anderem wegen des Verdachts der Volksverhetzung stehen drei Mitglieder der „Identitären Bewegung“ von Donnerstag an vor Gericht.
Mit einer Störaktion haben Mitglieder der rechten „Identitären Bewegung“ im Sommer 2023 beim Inselbad Untertürkheim für Aufsehen gesorgt. Das hat nun ein Nachspiel: Drei junge Männer müssen sich am Donnerstag wegen des Verdachts der Volksverhetzung, des Hausfriedensbruchs und des Verstoßes gegen das versammlungsrechtliche Vermummungsverbot am Amtsgericht Bad Cannstatt verantworten.
Im Juli 2023 war es zu ein paar Übergriffen und Auseinandersetzungen im Inselbad Untertürkheim gekommen. Da bei mehreren Taten geflüchtete Männer beteiligt waren, nutzte die „Identitäre Bewegung“ die Aufmerksamkeit für das Thema, um ihre Botschaft öffentlichkeitswirksam zu verbreiten. Mehrere Personen stiegen aufs Dach des Kassenhäuschens, zündeten pyrotechnische Gegenstände und entrollten ein Transparent mit der Aufschrift „Remigration für sichere Freibäder“. Der Begriff der Remigration wird in rechtspopulistischen Kreisen für eine Rückkehr ins Land gekommener Gruppen verwendet. Der Staatsschutz der Polizei übernahm damals die Ermittlungen, aufgrund deren Ergebnisse die Staatsanwaltschaft Stuttgart Anklage erhob. In Baden-Württemberg beobachtet der Verfassungsschutz die „Identitäre Bewegung“ bereits seit 2015. Im Jahr 2019 wurde sie als vom Bundesamt für Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft.