Porsche hat im vergangenen Jahr drei Prozent weniger Autos verkauft. Foto: Imago/Zoonar

Den rund 23 650 Beschäftigten der Porsche AG steht ein Personalabbau bevor. Bis 2029 will der Stuttgarter Sportwagenhersteller rund 15 Prozent der Stellen streichen – und muss dabei auf Freiwilligkeit setzen. Welche Regeln gelten dabei?

Bei der Porsche AG wird bis 2029 etwas mehr als jede siebte Arbeitsstelle abgebaut. Personalchef Andreas Haffner und Betriebsratsvorsitzender Harald Buck erklärten im Gespräch mit unserer Redaktion, dass das Unternehmen zwar vergleichsweise gut dastehe. Unter anderem aufgrund der Wirtschaftslage und dem verzögerten Hochlauf der Elektromobilität sei dennoch ein Sparprogramm nötig. Einige Mitarbeiter sollen mit einer Abfindung gehen. Rund 1300 könnten hingegen Altersteilzeit in Anspruch nehmen – welche Voraussetzungen gelten dafür?

 

Insgesamt arbeiten bei der Porsche AG an den Hauptstandorten Zuffenhausen und Weissach rund 23 650 Menschen. Bereits im vergangenen Jahr hatte das Unternehmen angekündigt, dass die Verträge aller befristeten Mitarbeiter in der Produktion auslaufen werden. Daran sei auch nicht zu rütteln. Bis Mitte 2025 werden durch diese Maßnahme insgesamt 2000 Stellen wegfallen.

Personalvorstand Andreas Haffner (links) erklärt die Maßnahmen gemeinsam mit Betriebsratschef Harald Buck. Foto: Max Kovalenko

Zusätzlich will Porsche dann in den kommenden vier Jahren 1900 weitere Stellen abbauen. Dabei muss der Konzern auf die Freiwilligkeit der Mitarbeiter setzen, denn es gilt eine Beschäftigungssicherung bis 2030. Das heißt, betriebsbedingte Kündigungen sind ausgeschlossen.

Wie funktioniert die Altersteilzeit bei Porsche?

Die Altersteilzeitregelung besteht aus zwei Phasen. Sie kommt für etwa 1300 Mitarbeitende infrage, auch wenn das Unternehmen nicht alle davon gehen lassen möchte, wie der Personalchef sagt. Doch wie sehen sie zwei Phasen der Altersteilzeit aus?

  • Phase 1: Es wird regulär gearbeitet, allerdings bei geringeren Bezügen
  • Phase 2: Der Mitarbeiter wird freigestellt und erhält weiterhin Bezüge

Wie hoch die Bezüge in den beiden Phasen sein werden, ist bisher nicht bekannt. Porsches Betriebsratschef Harald Buck nennt sie jedoch „attraktiv“.

Für wen bei Porsche die Altersteilzeitregelung greift

Für die Altersteilzeit kommen Angestellte ab einem bestimmten Alter infrage. Porsche unterscheidet dabei zwischen Produktionsmitarbeitern (gewerblicher Bereich) und Beschäftigten anderer Bereiche, wie zum Beispiel der Verwaltung oder Entwicklung.

  • Im gewerblichen Bereich gilt die Altersteilzeit ab dem Jahrgang 1970
  • In allen anderen Bereich en gilt die Altersteilzeit ab dem Jahrgang 1969

„Aufgrund der Altersstruktur gehen wir davon aus, in der Verwaltung und Entwicklung mehr Interessenten für die Altersteilzeit zu finden“, sagte Personalchef Haffner unserer Zeitung. Er rechnet damit, dass mehr als 800 Mitarbeitende das Unternehmen über die Altersteilzeit verlassen.

Für wen bei Porsche Abfindungen infrage kommen

Da Porsche nicht alle Stellen über die Altersteilzeitregelung abbauen möchte, werde es auch Aufhebungsverträge mit Abfindungen geben. Diese Möglichkeit werde nach Angaben von Porsche einzelnen Mitarbeiter offen stehen. Haffner betonte: „Wir werden keinem Mitarbeitenden einen Aufhebungsvertrag vorlegen und sagen: Bitte hier unterschreiben.“

Gleichzeitig gilt aber auch, dass das Unternehmen ein Veto einlegen könnte, wenn es einen bestimmten Mitarbeiter nicht verlieren möchte. Bei dem Abfindungsprogramm gilt nämlich die sogenannten doppelte Freiwilligkeit. Beide Parteien – Mitarbeiter und das Unternehmen – müssen dem Aufhebungsvertrag zustimmen.