Geht das auch sonntags? Foto: Nomad_Soul / shutterstock.com

Wir haben alle wichtigen Informationen rund ums Autosaugen am Sonntag für Sie zusammengefasst.

Auto am Sonntag saugen? Es kommt darauf an

Ob Sie Ihr Auto am Sonntag aussaugen dürfen, hängt ganz davon ab, wo Sie es tun und wo Sie wohnen. Denn durch die Feiertagsgesetze der Bundesländer sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, welche die Ruhe des Tages stören können, verboten. Somit ist das Saugen des Autos vor dem Haus oder auf der Straße grundsätzlich untersagt. Wer gegen dieses Verbot verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld belangt werden. Manche Bundesländer machen jedoch Ausnahmen für Waschanlagen, Tankstellen und SB-Waschanlagen. Dort können Sie auch sonntags Ihr Auto saugen. So sehen die Regeln für die einzelnen Länder aus:

Baden-Württemberg: Nein

Baden-Württemberg verbietet laut Feiertagsgesetz am Sonntag alle öffentlichen Arbeiten, die zu einer Störung der Sonntagsruhe führen könnten. Daher ist die Autowäsche inklusive Staubsaugen komplett untersagt.


Bayern: Gemeindeabhängig

Nach dem bayerischen Feiertagsgesetz dürfen Autowaschanlagen am Sonntag ab 12:00 Uhr geöffnet haben. Allerdings muss jede Gemeinde selbst entscheiden, ob Sie dies zulässt oder nicht. Ob Sie Ihr Auto sonntags saugen dürfen, hängt also davon ab, wo Sie wohnen. An Neujahr, Karfreitag, Ostersonntag, Ostermontag, 1. Mai, Pfingstsonntag, Pfingstmontag sowie am ersten und zweiten Weihnachtstag gilt jedoch ein generelles Autowaschverbot.

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Berlin: Nein

Auch Berlin untersagt im Feiertagsgesetz am Sonntag alle öffentlich wahrnehmbaren Arbeiten. Sie müssen Ihr Auto also an einem anderen Tag aussaugen.


Brandenburg: Ja

Automatische Waschanlagen und SB-Waschanlagen dürfen laut Feiertagsgesetz am Sonntag öffnen, sofern deren Betrieb keine Störung für die Sonntagsruhe darstellt. Während des Gottesdienstes müssen die Waschstraßen aber aus bleiben. In dieser Zeit dürfen Sie also Ihr Auto nicht saugen.


Bremen: Nein

Bremen ist strikt, was die Feiertagsruhe anbelangt. Ruhestörende, öffentlich wahrnehmbare Arbeiten sind am Sonntag komplett verboten. Somit dürfen Sie auch Ihr Auto nicht saugen.


Hamburg: Ja

In Hamburg können Sie in ein Industrie- oder Gewerbegebiet fahren, um sonntags das Auto zu saugen. Dort dürfen Waschanlagen und SB-Waschanlagen von 13:00 bis 19:00 Uhr geöffnet haben. Allerdings gilt an den folgenden Tagen laut Feiertagsgesetz ein generelles Waschverbot: Ostersonntag, Pfingstsonntag, Volkstrauertag, Totensonntag sowie diejenigen Sonntage, die zugleich gesetzliche Feiertage nach § 1 des Feiertagsgesetzes sind.


Hessen: Nein

Zwar dürfen die örtlichen Ordnungsbehörden laut Feiertagsgesetz von Hessen vollständig geschlossenen Autowaschanlagen, die mit Tankstellen verbunden sind, erlauben auch sonntags zu öffnen. Dort ist jedoch nicht die Rede von Sauganlagen. Verschieben Sie das Staubsaugen also auf einen anderen Tag.

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Mecklenburg-Vorpommern: Ja

Autostaubsaugen am Sonntag ist in Mecklenburg-Vorpommern an SB-Waschanlagen und Waschanlagen möglich. Laut Feiertagsgesetz ist die Autowäsche an den folgenden Tagen jedoch komplett verboten: Ostersonntag, Pfingstsonntag, Volkstrauertag und Totensonntag.


Niedersachsen: Nein

Auch wenn Ihr Auto es dringend nötig hätte, am Sonntag bleiben Waschanlagen in Niedersachsen geschlossen. Laut Feiertagsgesetz dürfen Sie Ihr Auto nicht waschen.


Nordrhein-Westfalen: Nein

Kein Staubsaugen am Sonntag in Nordrhein-Westfalen. Das Feiertagsgesetz verbietet alle öffentlich wahrnehmbaren Arbeiten, die geeignet sind, die Ruhe des Tages zu stören.


Rheinland-Pfalz: Nein

Rheinland-Pfalz ist strikt beim Schutz der Sonntagsruhe. Autosaugen ist laut Feiertagsgesetz verboten.


Saarland: Nein

Autosaugen ist im Saarland nur an Werktagen möglich. Öffentlich wahrnehmbare Arbeiten sind laut Feiertagsgesetz nicht gestattet, die Waschanlagen bleiben zu.


Sachsen: Ja

In Industrie- und Gewerbegebieten sowie an Tankstellen ist das Aussaugen Ihres Autos in Sachsen laut Feiertagsgesetz auch am Sonntag erlaubt.


Sachsen-Anhalt: Ja

Das Feiertagsgesetz von Sachsen-Anhalt erlaubt das Staubsaugen an Waschanlagen auch am Sonntag. Am Ostersonntag, Pfingstsonntag, Volkstrauertag, Totensonntag sowie an denjenigen Sonntagen, die zugleich staatlich anerkannte Feiertage sind, dürfen Sie Ihr Auto sonntags jedoch nicht saugen.


Schleswig-Holstein: Ja

Das Staubsaugen ist in Schleswig-Holstein an Waschanlagen erlaubt. Laut Feiertagsgesetz dürfen automatische Waschanlagen und SB-Waschanlagen sonntags öffnen.


Thüringen: Ortsabhängig

Das Feiertagsgesetz von Thüringen ermöglicht den Landkreisen, freien Städten und Gemeinden selbst über den Sonntagsbetrieb von Waschanlagen zu entscheiden. Sie sollten daher auf die örtlichen Bestimmungen achten.

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