Snus, Tabakbeutel für den Mund, sind beliebt. Verkauft werden dürfen sie jedoch nicht. Eine Tour durch Stuttgarter Kioske und Tankstellen liefert ein überraschendes Testergebnis.
„Snus? Des sind die hier“, sagt die Verkäuferin hinter der Theke der Tankstelle in Stuttgart. Und reicht eine Dose mit Kautabak herüber. Auf den Einwand, dass das nicht dasselbe sei, reagiert sie mit voller Überzeugung: „Doch doch, des isch des.“ Zu ihrem eigenen Glück liegt sie falsch. Denn ansonsten hätte sie gerade etwas Illegales getan. Mit ihrer Unwissenheit bei diesem Thema ist sie nicht allein, wie sich im weiteren Verlauf des Tages noch zeigen wird.
Es gehört zu den Modeerscheinungen des Tabak- und Nikotinkonsums, dass es immer mal wieder andere Produkte sind, nach denen die Nachfrage steigt. Während der klassische Kautabak längst in Ungnade gefallen schien, erfreut sich in jüngerer Zeit ein ähnliches Produkt wachsender Beliebtheit: Snus. Dabei handelt es sich um ursprünglich aus Schweden stammende Tabak-Beutelchen für den Mund, manchmal mit Aromen versetzt. Gekaut wird dabei nicht.
Besitz erlaubt, Verkauf verboten
Snus gilt als weniger gesundheitsgefährdend als Zigaretten, weil ohne Verbrennung kein Rauch freigesetzt wird. Allerdings wird oft der hohe Nikotingehalt kritisiert. Zudem kann auch Snus abhängig machen und Gesundheitsschäden verursachen – und ist gerade bei Jugendlichen beliebt.
Der Haken an der Geschichte für alle Snus-Freunde: Verkauft werden darf das Produkt in Deutschland und der restlichen EU nicht – mit Ausnahme von Schweden. Auch in Stuttgart gibt es immer wieder aufsehenerregende Fälle von Verstößen. Im Juli kontrollierte die Polizei ein Auto und fand dabei 30 Kilo unversteuerten Kautabak und 100 Dosen Snus. Und dann ist da noch Friedrich Haag.
Der FDP-Mann sitzt sowohl im Landtag als auch im Gemeinderat. Er führt aber auch zwei Tankstellen in Stuttgart. Dort soll er mit Snus gehandelt und die Beutel auch an weitere Tankstellen verkauft haben. Die Staatsanwaltschaft geht von 45 000 Dosen aus. In diesem Sommer wurde Haag vom Amtsgericht für den Verkauf, der in den Jahren 2021 und 2022 stattgefunden haben soll, zu 90 Tagessätzen verurteilt. Zudem muss er die entsprechenden Erlöse zurückzahlen. Alles in allem kommt wohl eine Summe um die 200 000 Euro zusammen.
Haag hat stets betont, er sei „von einer rechtlich tragfähigen Vermarktung ausgegangen“ und habe „verantwortlich gehandelt“. Einen Vorsatz wollte ihm auch das Gericht nicht unterstellen. Und tatsächlich scheint die Lage einigermaßen verworren. Denn Haag hat wohl gar kein Snus im eigentlichen Sinne verkauft, sondern tabakfreie Nikotinbeutel. Und da bewegt man sich in einer Grauzone.
Was die rechtliche Lage betrifft, ist der Begriff „kompliziert“ wohl noch untertrieben. Als Snus sieht man in Deutschland tabakhaltige Beutel an. Der Erwerb, Besitz und Konsum in geringen Mengen ist ab 18 Jahren erlaubt, der Handel damit oder das Weitergeben allerdings verboten. „Snus fällt unter die Vorgaben des Tabakerzeugnisgesetzes, während tabakfreie Nikotinbeutel nach lebensmittelrechtlichen Vorschriften behandelt werden“, sagt eine Sprecherin der Generalzolldirektion in Bonn. Solche Nikotinbeutel werden meist als „neuartige Lebensmittel“ eingestuft und sind streng genommen auch nicht erlaubt. So wie in Haags Fall.
Da die Hersteller kreativ sind, haben sie umgesattelt. So sind etwa die Produkte einer schwedischen Firma extra für den deutschen Markt entwickelt worden. Die Beutel, sogenannte Chewing Bags, sehen aus wie Snus, schmecken wie Snus, enthalten Tabak – gelten rechtlich aber als Kautabak, weil der Tabak darin nicht gemahlen, sondern in feine Streifen geschnitten ist. Damit sind sie erlaubt.
Ernüchternder Testverlauf
Dass sich diese Unterschiede nicht jedem sofort erschließen, scheint klar. Allerdings gilt das auch für diejenigen, die sie kennen müssten, weil sie die Produkte verkaufen. Wie die Mitarbeiterin in der Stuttgarter Tankstelle, die offenbar glaubt, dem Kunden Snus zu verkaufen und nicht weiß, dass das verboten ist.
Also weiter. Wir testen insgesamt zwölf Kioske, 24-Stunden-Läden und Tankstellen. Das Positive vorneweg: Echten Snus, dessen Verkauf verboten ist, bekommt man dort nirgendwo. Das war es aber auch schon mit den guten Botschaften. Denn der Rest gestaltet sich kurios bis alarmierend.
Nur drei von zwölf Verkäufern sind informiert
Verbotene tabakfreie Nikotinbeutel – wie in Haags Fall – werden in drei der Testgeschäfte angeboten. Teils in einem eigenen Ständer an der Theke, mit verschiedenen Geschmacksrichtungen. Gefragt nach Snus, verweist der Verkäufer in diesem Geschäft auf einen Ständer und sagt: „Keine Ahnung, was da drin ist.“
Die erlaubten Kautabakbeutel gibt es praktisch überall. Häufig glauben die Verkäuferinnen und Verkäufer allerdings, es handle sich dabei um Snus, und bieten das Produkt entsprechend an. Es mutet geradezu paradox an, wenn Händler aus Unwissenheit ein legales Produkt als ein verbotenes anpreisen. Nur in drei der zwölf Geschäfte wird der Kunde ausdrücklich darauf hingewiesen, Snus habe man nicht im Sortiment, weil der Verkauf verboten sei. Wobei eine Verkäuferin gleich wieder übers Ziel hinausschießt. „Das dürfen Sie nicht kaufen, da machen Sie sich strafbar“, sagt sie. Das stimmt nicht – nur der Verkauf ist verboten.
Fragt man die Behörden, bestätigt sich das Bild. Denn die Ermittler werden regelmäßig fündig. „Bei den Kontrollen in Betrieben wie Kiosken, Spätkaufläden oder auch Tankstellen kommt es grob etwa bei jeder sechsten Maßnahme zum Auffinden von Snus“, sagt Marcel Schröder vom Hauptzollamt Heilbronn, das für die entsprechenden Kontrollen auch in Stuttgart zuständig ist. Überprüft werde sowohl verdachtsunabhängig als auch nach konkreten Hinweisen. Die Stuttgarter Polizei spricht von 20 Betrieben im ganzen Stadtgebiet, gegen die innerhalb der vergangenen zwölf Monate Strafverfahren eingeleitet worden seien.