Der 47-Jährige wurde wegen Mordes verurteilt. Foto: dpa

Das Landgericht Stuttgart verhängt im Sindelfinger Goldbachsee-Mordprozess eine lebenslange Freiheitsstrafe gegen einen 47-Jährigen. Einige Fragen allerdings bleiben ungeklärt.

Im Stuttgarter Landgericht fließen am Freitag die Tränen. Drei Freundinnen der Frau, um deren Tod es im Sindelfinger Goldbachsee-Prozess geht, umarmen sich – die Erleichterung ist ihnen anzusehen. Die Ungewissheit, ob sich das Schicksal der 38-Jährigen, die erst als vermisst galt und deren Körper dann drei Monate nach ihrem Tod gefunden wurde, noch klären lässt, hat mit dem Urteil nun ein Ende.

 

Die 1. Große Strafkammer verurteilte den 47 Jahre alten Angeklagten, der die Frau nur wenige Monate gekannt hatte, zu lebenslanger Haft wegen Mordes. „Wir haben zwar nur Indizien, aber nicht die geringsten Zweifel an der Täterschaft des Angeklagten“, betonte die Vorsitzende Richterin Monika Lamberti.

Die Richter folgten den Ausführungen der Staatsanwaltschaft

Mit dem Urteil und in weiten Teilen auch mit der Begründung schlossen sich die Richter den Ausführungen von Staatsanwältin Johanna Rilling an, die in ihrem Schlusswort ebenfalls lebenslänglich gefordert hatte. Verteidiger Anton Frey hatte auf Freispruch plädiert. Der Angeklagte verfolgte die Urteilsbegründung äußerlich ungerührt.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass das 38-jährige Mordopfer nach ihrer Einreise aus der Mongolei nach Deutschland mit ihren zwei Töchtern Ende 2023 im Kreis Böblingen Fuß gefasst hatte. „Die lebenslustige Frau hatte eine Stelle als Hilfsköchin im Schützenhaus in Sindelfingen und sich einen Freundeskreis aufgebaut, mit dem sie öfters zum Feiern ging“, sagte Lamberti.

„Wir haben zwar nur Indizien, aber nicht die geringsten Zweifel an der Täterschaft des Angeklagten.“

Monika Lamberti, Vorsitzende Richterin

Eine besonders enge Freundschaft pflegte sie mit einer Frau, die im Sommer 2024 eine Beziehung mit dem Angeklagten einging. Der 47-Jährige, der in der Nähe des Bodensees bei Singen lebte und arbeitete, habe seine Freundin regelmäßig in Böblingen besucht und dabei auch das spätere Opfer kennen gelernt.

Das Motiv für den Mord bleibt unklar

„Im Januar 2025 kam es dann zu Unstimmigkeiten zwischen beiden, warum genau, ließ sich nicht aufklären“, erläuterte die Vorsitzende Richterin. Mögliche Motive könnten Streit um Geld, mögliche kriminelle Pläne oder Eifersucht sein, für alles gebe es Hinweise. Seit Februar vergangenen Jahres habe die Frau Angst gehabt und davon einem Bekannten in Dortmund erzählt.

Am 19. Februar sei es zu einem letzten Treffen im Freundeskreis gekommen, von dem sich der Angeklagte gegen 21.30 Uhr verabschiedet habe. „Er fuhr jedoch nicht gleich nach Hause, wie er angekündigt hatte, sondern erkundete den Tatort in der Nähe des Sindelfinger Mönchbrunnens, da er beschlossen hatte, die 38-Jährige zu töten“, schilderte Lamberti.

Die Leiche der Frau war im Wald gefunden worden. Foto: SDMG

Nachdem er zwei Abende vergeblich auf die Frau gewartet habe, sei ihm die Tat am 23. Februar gelungen: Auf dem Heimweg von der Arbeit im Restaurant der Sindelfinger Schützengilde habe er die 38-Jährige auf einem Waldweg abgepasst, sie von ihrem E-Scooter gezogen und durch „komprimierende Gewalt an beiden Seiten des Halses“ getötet. Anschließend habe er sie bis auf Socken, BH und Handschuhe entkleidet und in einem schmalen Amphibiendurchlass versteckt.

Die Frau sei völlig überrascht worden, weil der Angeklagte die Laterne in der Nähe des Tatorts manipuliert habe und sie ihn in seiner dunklen Kleidung nicht habe sehen können, so die Richterin. Anschließend habe er die Abdeckung des Laternenkastens sowie den E-Scooter in einem nahe gelegenen Rückhaltebecken versenkt. Die Leiche der Frau wurde erst drei Monate später von Waldarbeitern gefunden.

Der Angeklagte hatte kein Alibi

Entscheidend für die Verurteilung des Angeklagten waren für die Richter die Standortdaten seines Handys. Es sei zur Tatzeit und zwei Abende zuvor am Tatort gewesen. Benutzt habe es der Angeklagte, da es am späten Abend wieder in Bodenseenähe gewesen sei. Es handle sich um so genannte „native Locations“, die nur gespeichert würden, wenn ein Handy länger vor Ort sei, und die nicht einfach durch eine Google-Suche entstünden. Darauf hatte die Verteidigung im Schlussplädoyer abgezielt.

Zudem habe sich der Angeklagte bei seinen polizeilichen Vernehmungen widersprochen. Unter anderem hatte er behauptet, dass er der 38-Jährigen 2000 Euro geliehen habe, damit diese ihren Sohn aus der Mongolei holen könne. „Davon hätte sie ihrer Arbeitgeberin mit Sicherheit erzählt“, sagte die Vorsitzende Richterin. Der Angeklagte habe zudem kein Alibi und sich zwischen dem 20. und 24. Februar bei seinem Arbeitgeber krankgemeldet gehabt. Es deute auch kein Motiv auf einen anderen Täter hin.

Als Mordmerkmal sah die Kammer Heimtücke als erfüllt an. Der 47-Jährige habe die Arg- und Wehrlosigkeit der Frau auf dem Heimweg im Dunkeln ausgenutzt. Auf Heimtücke weise auch die planvolle Vorbereitung der Tat mit der manipulierten Laterne hin. Zudem habe der Mann sehr planvoll und schnell gehandelt: Als die Betreiberin des Schützenhauses eine Viertelstunde nach der 38-Jährigen am Tatort vorbeifuhr, war ihr dort nichts Besonderes aufgefallen.

Weitere Details des Urteils

Zivilrechtliche Ansprüche
Zusätzlich zur strafrechtlichen Verantwortung verurteilte das Gericht den 47-Jährigen auch noch zu je 10 000 Euro Schmerzensgeld an die zwei hinterbliebenen Töchter sowie zur Erstattung der Beerdigungskosten von knapp 3100 Euro. Hinzu kommen noch die Kosten für die Überführung der Urne in die Mongolei. Entsprechende Anträge hatte ein Anwalt als Nebenklägervertreter der Töchter gestellt.