Der Handel hat aus Sicht des Landeselternbeirats einen Markendruck bei Schulranzen aufgebaut, dem sich Mütter und Väter nur schwer entziehen können. (Symbolbild) Foto: Arne Dedert/dpa

Früher trugen Erstklässler Schultaschen ihrer Geschwister auf - und kamen damit ganz gut zurecht. Das ist schon lange nicht mehr so - und trifft vor allem ärmere Familien hart.

Stuttgart (dpa/lsw) - Der Handel hat aus Sicht des Landeselternbeirats einen Markendruck bei Schulranzen aufgebaut, dem sich Mütter und Väter nur schwer entziehen können. „Die Erstausstattung für Grundschüler ist heute ein Big Business, das hinsichtlich Material und Dekor hohe Anforderungen an die Produkte stellt“, sagte Verbandschef Sebastian Kölsch mit Blick auf die bevorstehende Einschulung. Der zweifache Vater nannte die Kosten von 200 bis 400 Euro „abartig“. Immer mehr Familien könnten sich das nicht mehr leisten.

Dass Kinder wie früher die Schultaschen ihrer Geschwister auftragen oder solche hätten mit den „falschen Motiven“, sei heutzutage selten der Fall. Der Vorsitzende des offiziellen Beratungsgremiums des Kultusministeriums schlägt mehr Tauschbörsen für gut erhaltene Exemplare von Viertklässlern vor. Auch Patenschaften zwischen Schulen in wohlhabenden Gebieten mit solchen in sozialen Brennpunkten seien denkbar. Die Pauschale von 130 Euro für das erste Schulhalbjahr und 65 Euro für das zweite Halbjahr, die besonders einkommensschwache Familien beantragen können, sei bei weitem nicht kostendeckend.

Eltern werden entgegen der Verordnung zur Kasse gebeten

Neben der einmaligen Anschaffung eines Ranzens müssen die Familien die laufenden Kosten für die notwendigen Utensilien tragen, vom Turnbeutel über Malkasten und Heften. Hier rät Kölsch zur Vorgabe von einheitlichen Standards mindestens innerhalb einer jeden Schule für Hefte, die dann auch bis zur letzten Seite beschrieben werden könnten.

Der Chef des Elternbeirats monierte, dass Schulen von Eltern Anschaffungen forderten wie Lektüren oder Taschenrechner, die nach Ansicht des Landeselternbeirats unter die Lernmittelfreiheit fallen. Diese bedeutet, dass Lernmittel wie Schulbücher für die Dauer des Unterrichts kostenlos ausgeliehen werden. „Das gibt es in Baden-Württemberg oft nur auf dem Papier“, klagte Kölsch. Die Eltern würden entgegen der Verordnung zur Kasse gebeten – mit teilweise großen Unterschieden zwischen einzelnen Schulen und Schulträgern.