Nach der Bundeswehr ist man Reservist. Foto: dpa/Kay Nietfeld

Wer früher in der Bundeswehr gedient hat, gehört bis zum Alter von 65 Jahren zu den Reservisten. Was kommt auf sie zu im Verteidigungsfall? Eine Einberufung?

Stuttgart - Die Bundeswehr beruft zur Zeit keine Reservisten ein, teilt der Reservistenverband in Baden-Württemberg am Donnerstag auf Anfrage mit. Aber ob das immer so bleibe, dass wisse keiner. Man könne ja nicht „in die Glaskugel“ gucken, sagt ein Sprecher. Rein theoretisch ist es laut Wehrpflichtgesetz möglich, dass die Bundesregierung auch ehemalige Bundeswehrsoldaten oder Soldatinnen im Spannungs- oder Verteidigungsfall zum Wehrdienst „beordert“. Eine solche Lage liegt derzeit aber nicht vor. Eine eventuelle Beorderung erfolgt durch einen Einberufungsbescheid des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr – wie die ehemaligen Kreiswehrersatzämter heute heißen. Möglich sind auch Wehrübungen und dienstliche Veranstaltungen, in denen „beorderte“ Reservisten fortgebildet werden.

Ärztliche Untersuchung vor Einberufung

Reservist ist automatisch jeder in Deutschland, sobald er zwei Tage in der Bundeswehr gedient hat, gleich ob einst als Wehrpflichtiger oder Zeitsoldat. Reservist sei man „ein Leben lang“, heißt es beim Reservistenverband der Bundeswehr. Der  offizielle Status des Reservisten aber gilt bis zum 65sten Lebensjahr, solange kann man freiwilligen Dienst leisten. Etwas komplizierter sind die Altersregeln, wenn man „zwangsweise“ herangezogen wird. Laut Soldatengesetz Paragraf 59 können frühere Berufssoldaten in Friedenszeiten auch bis zum Alter von 65 zu Übungen, Auslandseinsätzen oder zeitweisem Wehrdienst einberufen werden – vorausgesetzt sie geben eine freiwillige schriftliche Verpflichtung ab. Im Spannungs- und Verteidigungsfall ist auch die Einberufung zu einem „unbefristetem Wehrdienst“ möglich, in dem Fall wird nach einer freiwilligen Selbstverpflichtung nicht gefragt.
Wenn frühere Berufs- oder Zeitsoldaten mindestens zwei Jahre „gedient“ haben, dann liegt die Altersgrenze zur Einberufung für sie bei 60, bei höheren Soldaten, die einen Mannschaftsdienstgrad führten, liegt die Altersgrenze zumindest in Friedenszeiten bei 45 Jahren. Mit freiwilligen Verpflichtungen könne dies Altersgrenzen auch angehoben werden bis 65.

Vor einer möglichen Einberufung findet eine truppenärztliche Untersuchung statt. Die Reservisten sind in drei Gruppen eingeteilt: Da gibt es die Allgemeine Reserve, dann die beorderten Reservisten, die regelmäßig bei der Bundeswehr tätig sind und eine Gruppe, die sogenannte Spiegeldienste bei der Bundeswehr durchführt – also spezielle Funktionen ausübt. Der Reservistenverband in Deutschland hat 115.000 Mitglieder. Er sieht sich als Mittler zwischen Bundeswehr und Gesellschaft.