Geteiltes Land: wenige Reiche und viele Durchschnittsverdiener Foto:  

Die ungleiche Verteilung der Vermögen in Deutschland ist wirft Fragen auf. Nehmen Vermögende ihre Verpflichtung zum Gemeinwohl noch ernst?

Echt jetzt? 52 Prozent der Deutschen sind dafür, die Erbschaftsteuer abzuschaffen. So das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa im Auftrag des Deutschen Forums für Erbrecht vom Oktober 2024. Dass den Menschen Hab und Gut eine Herzensangelegenheit ist, ahnt man ja. Aber dass sie sich sogar für das Vermögen anderer Leute vereinnahmen lassen, ist doch überraschend.

 

Laut dem seit 1. Oktober einsehbaren Entwurf des Siebten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung erhielten zwischen 2002 und 2017 etwa zehn Prozent der Bevölkerung eine Erbschaft oder Schenkung; durchschnittliche Höhe: 85 000 respektive 89 000 Euro. Das liegt weit unter dem Betrag von 400 000 Euro, der für direkte Nachkommen eines Erblassers oder Schenkers steuerfrei ist.

70 Prozent der Deutschen haben gar nicht so viel zu vererben, als dass sie ihre Töchter und Söhne in die Verlegenheit bringen könnten, Erbschaftsteuer zahlen zu müssen. Das geht aus der im April 2025 von der Deutschen Bundesbank vorgelegten neuen Studie zur Vermögenssituation der Deutschen hervor. Demnach lag der mittlere Vermögenswert 2023 bei 103 200 Euro. „Mittlerer“ Wert ist wörtlich gemeint: Das ist der Median. Die Vermögen wurden sozusagen der Größe nach aufgereiht, und der Median ist genau der Wert in der Mitte. Das heißt, die untere Hälfte hat weniger als 103 200 Euro, die obere Hälfte hat mehr.

Das klingt zunächst nicht schlecht. Die Menschen sind gerne stolz auf das, was sie zuwege gebracht haben: das Eigene. Es gibt eine gewisse Sicherheit, das Leben so führen zu können wie man will, auch wenn es mal nicht so rund läuft. In der abstrakten Formel, ein „gutes Leben“ zu ermöglichen, steckt die Legitimation des Instituts Eigentum. Dass Eigentum einer Rechtfertigung bedarf, zeigt die mehr als 2500 Jahre währende Geschichte der Debatte über das Wesen des Eigentums. Man weiß nicht wirklich, wann, wie und wozu die Menschheit das Eigentum erfunden hat. Womöglich hat sich diese Einrichtung im Laufe der Geschichte einfach als effizientes Werkzeug erwiesen, ein „gutes Leben“ für Gemeinschaften aber auch für ihre einzelnen Mitglieder zu organisieren.

Aus steinzeitlichen Grabbeigaben schließt man, dass schon in Jäger- oder Sammlergemeinschaften Werkzeuge oder Waffen individueller Besitz waren. Jagdgründe hingegen waren Gemeineigentum. Allein die Reflexion über die Berechtigung menschlichen Eigentums in der von Gott gegebenen Welt gibt es seit Beginn der christlichen Lehre. Mit Thomas von Aquin plädierte erstmals im 13. Jahrhundert ein namhafter christlicher Gelehrter für das Individualeigentum. Er nahm einen schon von Aristoteles geäußerten Gedanken auf, wonach der Einzelne auf seine Sachen besser aufpasst als auf das Gemeingut. Von so viel Sorgfalt profitiere aber auch das Gemeinwohl.

John Locke, eine andere wichtige Stimme in der Debatte, schrieb 1690, des Menschen Arbeit an einer Sache rechtfertige, dass er diese sein eigen nennen könne, auch wenn im Urzustand alles Gemeineigentum sei. Der Verweis auf die Arbeitsleistung ist für den Eigentumsbegriff zentral bis in die Gegenwart.

Es gab natürlich auch andere Stimmen, etwa Jean-Jacques Rousseau. Er schreibt im Jahr 1755: „Der erste, der ein Stück Land eingezäunt hatte und es sich einfallen ließ zu sagen: dies ist mein, und der Leute fand, die einfältig genug waren, ihm zu glauben, war der wahre Gründer der bürgerlichen Gesellschaft. Wie viele Verbrechen, Kriege, Morde, wie viel Not und Elend und wie viele Schrecken hätte derjenige dem Menschengeschlecht erspart, der die Pfähle herausgerissen oder den Graben zugeschüttet und seinen Mitmenschen zugerufen hätte: ,Hütet euch, auf diesen Betrüger zu hören; ihr seid verloren, wenn ihr vergesst, dass die Früchte allen gehören und die Erde niemandem‘.“

In der deutschen Rechtsgeschichte hat sich diese Sichtweise nicht durchgesetzt. Doch spiegelt selbst diese das Hin und Her des Abwägens wider. So heißt es zum Beispiel im Paragrafen 903 des Bürgerlichen Gesetzbuches über die Befugnisse des Eigentümers: „Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen.“ Klare Ansage also. Daneben Artikel 14, Absatz 2 des Grundgesetzes: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ Da werden andere Akzente laut. Was jetzt?

Tatsächlich bringt Eigentum nie totale Freiheit. Wer ein Grundstück besitzt, darf nicht einfach bauen, sondern muss sich an Bebauungspläne halten. Wer sich ein Gehalt erarbeitet, muss hinnehmen, dass der Staat ihm einen Teil davon wegnimmt und für seine Zwecke nutzt. Wer ein Unternehmen hat, darf nicht Produktionsabgase einfach in die Atmosphäre ablassen, sondern muss sie für viel Geld vorher reinigen.

Die Etablierung der Sozialen Marktwirtschaft im Nachkriegsdeutschland hat viel mit der christlichen Ethik zu tun, etwa der Katholischen Soziallehre. Ludwig Erhard (CDU), der erste Wirtschaftsminister der Bundesrepublik und Wegbereiter dieses Wirtschaftssystems schrieb 1957 sein Buch „Wohlstand für alle“. Sein Verständnis von Reichtum war breiter angelegt als der Reflex auf Effizienz und Gewinn. Heute hält es der Philosoph Niklas Angebauer für problematisch, wenn Eigentum nicht mehr Mittel zum Zweck ist, ein gutes Leben zu ermöglichen, sondern zum Selbstzweck wird – nämlich zum „Ersatz für ein gutes Leben“.

Das betrifft freilich nur diejenigen, die sehr viel Eigentum haben. Das sind nicht so viele. Laut Bundesbank verfügt die „untere Hälfte“ der Bevölkerung gerade mal über etwa 2,5 Prozent des gesamten Vermögens. Selbst den unteren 90 Prozent gehört nicht mal das halbe Gesamtvermögen. Allein das obere Zehntel besitzt also mehr als die Hälfte des gesamten Reichtums in Deutschland.

Eine Schwäche dieser Studie ist, dass sie so genannte Hochvermögen kaum erfasst. Diese Datenlücke hat das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) mit einer Extra-Erhebung geschlossen. Demnach verfügen die obersten zehn Prozent der Bevölkerung sogar über 64, das oberste Prozent schon über 29, das oberste Tausendstel allein über 13 Prozent von allem.

Kein Zweifel also, dass ein riesiges Vermögen in den Händen sehr weniger Reicher konzentriert ist. Das hängt auch damit zusammen, dass der Schatz der Hochvermögenden im Unterschied zu den anderen zu großen Teilen aus Immobilien und Unternehmensbeteiligungen besteht. Im Zweiten Weltkrieg sind Gebäude und Betriebe stark zerstört worden, und die Vermögen ihrer Eigentümer verloren an Wert.

Das hat sich geändert – vor allem seit das Wirtschaften anderen Werten gehorcht. In den 1970er-Jahren begann eine Epoche der „Finanzialisierung“, also der wachsenden Bedeutung, ja der Entfesselung der Finanz- und Kreditmärkte. Es entstanden neue Produkte, mit denen sich handeln ließ. Die Bedeutung der realen Wirtschaft sank. Es wurde leichter, Gewinn an den Börsen zu machen, als mühsam eine Produktion aufzubauen und zu unterhalten. Um mit Getreide zu spekulieren, muss man nie einen Mähdrescher gesehen haben.

Milliarden fließen in unproduktive Dividenden

Banken vergaben Kredit bis an die Schmerzgrenze – und darüber hinaus. Der Wirtschaftssoziologe Aaron Sahr rechnet vor, dass inzwischen weltweit erheblich mehr Geld im Umlauf ist, als nötig wäre, um die globale Wirtschaftsleistung – also alle Güter und Dienstleistungen, die in einem bestimmten Zeitraum produziert werden – zu bezahlen. 1960 war es noch kaum die Hälfte davon. Die Wachstumsraten der Wirtschaft sanken. Die Menge an Gütern nahm also langsamer zu. Angesichts der Unmengen an Liquidität hätten die Preise dafür explodieren müssen. Das taten sie aber nicht, die Inflationsraten blieben unter den Zuwachsraten für die Geldmenge. Wo ist das ganze Geld hin?

Wer heute ein Haus bauen möchte, ahnt es: Das Geld half eine Vermögensinflation an Wertpapierbörsen und Immobilienmärkten zu befeuern – mit im realen Leben spürbaren Folgen, wenn etwa Mieten nicht mehr bezahlbar werden. Wohl dem, der vorher schon was hatte.

Der Jahrtausende währende Diskurs über das rechte Verständnis von Eigentum verkommt zu lästiger Folklore. Eigentum verpflichtet? 2025 haben die 40 Dax-Unternehmen der Beratungsgesellschaft EY zufolge Dividenden in Höhe von 54 Milliarden Euro an ihre Eigentümer ausgeschüttet. Und das, obwohl der Jahresüberschuss einiger Unternehmen gesunken war. Dieses Geld hätte auch in die Zukunft investiert werden können. Weitere 20 Milliarden Euro steckten Dax-Konzerne 2025 in den Rückkauf eigener Aktien, so das „Handelsblatt“. Dadurch wird das Aktienangebot verknappt. Die Portfolios der Aktionäre steigen im Wert. Es wird nicht neues Vermögen geschaffen, sondern bestehendes gepusht.

Sollen reiche Erben mehr Steuern bezahlen?

Muss man sich wundern, dass in diesem Umfeld – wo die sozialen Leistungen des Staates in Frage stehen – an die Sozialbindung des Eigentums erinnert und die Ungleichheit der Vermögensverteilung als schmerzlich und veränderungsbedürftig empfunden wird?

In Deutschland gibt es eine Vermögensteuer. Sie wird aber seit 1997 nicht mehr erhoben, nachdem das Bundesverfassungsgericht moniert hatte, dass der Wert von Grundstücken und Immobilien nicht angemessen berücksichtigt würde. Seither hat sich noch keine Regierung an eine Neuregelung gewagt.

Auch eine Erbschaftsteuer gibt es. In der Verfassung des Freistaats Bayern heißt es in Artikel 123, Absatz drei, Satz 1 sogar: „Die Erbschaftssteuer dient auch dem Zwecke, die Ansammlung von Riesenvermögen in den Händen Einzelner zu verhindern.“ An diesem Ziel wäre zu arbeiten. Man könnte Ausnahmen, gerade für Hochvermögende überdenken. Auch die Freibeträge. Man könnte überlegen, ob alle zehn Jahre Hunderttausende abgabenfrei an die Nachkommen verschenkt werden dürfen.

Und interessanterweise bewegt sich etwas in der Eigentumsfrage. „Eine Mehrheit der Deutschen ist einer Umfrage zufolge für eine Erhöhung der Erbschaftssteuer auf größere Vermögen.“ Das meldete die Nachrichtenagentur dpa Ende September. 57 Prozent der Befragten fänden es richtig, „wenn die Erben großer Vermögen höhere Erbschaftssteuern als bisher zahlen müssten“. Das habe Forsa im Auftrag des „Stern“ herausgefunden. Geht doch.