Seit Kurzem hat Stuttgart fünf Fahrradstraßen. Die Praxis zeigt: Viele Menschen kennen die Regeln offenbar nicht. Eine Übersicht, was für Rad-, Auto-, Motorrad- und E-Scooter-Fahrer auf einer Fahrradstraße gilt.
Viele Fahrradstraßen hat Stuttgart noch nicht – perspektivisch sollen es in den kommenden Jahren aber deutlich mehr werden. Bisher ist nur die Tübinger Straße, die Eberhardstraße (S-Süd/Mitte), die Wiesbadener Straße in Bad Cannstatt sowie die Möhringer Straße (S-Süd) Radfahrern vorbehalten. Zudem wurde kürzlich die Umwandlung der Burgenlandstraße in Feuerbach zur Fahrradstraße fertiggestellt. Im Vergleich zu beispielsweise München ist das sehr wenig; dort gab es 2022 bereits 91 Fahrradstraßen.
Doch was gilt überhaupt auf einer Fahrradstraße? In Stuttgart scheinen das viele Menschen nicht recht zu wissen oder zu ignorieren – womöglich auch deshalb, weil Fahrradstraßen noch eher die Seltenheit sind.
Hier dürfen Radfahrer nebeneinander fahren
Tatsächlich wird an einer Fahrradstraße die gesamte Fahrbahn zum Radweg. Radfahrer und E-Scooter-Fahrer haben hier Vorrang und dürfen auch nebeneinander fahren. Auto- und Motorradfahrer können durch Zusatzschilder zugelassen werden, zum Beispiel wenn sie Anlieger oder schwerbehindert sind oder es sich um Lieferverkehr oder Taxen handelt. Pkw und Motorräder dürfen den Radverkehr aber weder behindern noch gefährden. Sie dürfen also auch nicht drängeln, wenn Radler nebeneinander fahren.
Laut der Stadt Stuttgart soll in den kommenden Zeit unter anderem die Burgstallstraße (S-Süd) zur Fahrradstraße werden. Dadurch wird dann die Fahrradstraßen-Achse verlängert zwischen Innenstadt und Heslach, zu der bereits Tübinger und Möhringer Straße gehören.